Seite 2 von 3

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 16 Apr 2010, 19:04
von bella_b33
Nungut, soweit ich weiß, kann man nur ein Schengenvisum aktiv haben, richtig? Somit KANN man gar nicht anders, als dann eben Aufenthalte, die mal zwischendurch in ein anderes Schengen-Land gehen, mit eben dem einen Visa zu bestreiten. Man will ja später auch mal wieder nach Finnland damit.......oder sollte man dann, nur wegen der Sturheit einiger Beamten 3 Visa beantragen(1x Finnland, 1x Deutschland und dann nochmal Finnland ;)). Ich find die Idee mit einer Zwischenlandung in Finnland nicht sooo abwegig ;). Damit geht man allen dummen Fragen aus dem Weg ;)

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 16 Apr 2010, 19:26
von Marco
Normalwerweise würde ich das so wie ihr sehen, wenn sie ein einmaliges Visum hätte.

Aber sie hat ein Jahresvisum und ich gehe mal davon aus, dass sie auch öfters in Finnland ist und entsprechende Ein- und Ausreisestempel im Pass hat.
Da kann ein Beamter in D schlecht dumme Fargen stellen, wenn sie ausnahmsweise einmal direkt nach D einreist, weil es jetzt einmal erforderlich ist. Sonst wären die ganzen Jahresvisa ziemlich witzlos, wenn man andauernd über den Staat einreisen muss, wo das Visum herstammt.
Überspitzt gesagt müsste sie mit eurer Argumentation sich rechtfertigen, warum sie zu Besuchszwecken kommt, dafür ist das Visum gar nicht ausgestellt worden......

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 16 Apr 2010, 21:17
von AlexMCboy
Hey, bin eben grad von der Arbeit gekommen und wauuuuu, so viele Antworten, nicht so wie bei Audi forum oder so! Danke an alle! Spasibo!

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 16 Apr 2010, 22:25
von Nikolaus
Das finnische Generalkonsulat in Piter ist jedenfalls der gleichen Meinung wie Marco. Man wies aber darauf hin, dass tatsaechlich die ueberwiegende Anzahl der Reisen nach Finnland gehen muss, wenn man beim naechsten Visum Probleme ausschliessen will.

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 17 Apr 2010, 01:32
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben:Das finnische Generalkonsulat in Piter ist jedenfalls der gleichen Meinung wie Marco. Man wies aber darauf hin, dass tatsaechlich die ueberwiegende Anzahl der Reisen nach Finnland gehen muss, wenn man beim naechsten Visum Probleme ausschliessen will.
Na dann steht der Reise ja nichtsmehr im Weg ;)

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 17 Apr 2010, 02:38
von werner
Gott schenke uns bald Visafreiheit für uns ehrliche Menschen. Was ist schlimm daran, wenn sich Menschen in der Welt
untereinander besuchen wollen ? Die Verpflichtungserklärung müsste allerdings bestehen bleiben, sonst gelangen noch
mehr Leute mit finsteren Gesichtern in unser schönes Heimatland. ;)
Abgesehen davon, ist doch eine Umwegreise über Finnland für so ein zartes Wesen von Frau bestimmt keine Erholung.
Die Verantwortlichen für die Visafreiheit der EU sollten doch mal selber von Brüssel über Helsinki-St.Petersburg nach Moskau
mit der Marschrutka fahren, nur wegen dem Visaschurimuri ;) Das wäre erzieherisch und lehrreich für ihre weiteren
Handlungen gegenüber rechtschaffenden Menschen, die ihre Position dort bezahlen.

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 17 Apr 2010, 09:02
von bella_b33
werner hat geschrieben:Gott schenke uns bald Visafreiheit für uns ehrliche Menschen.
DAS wird wohl heut oder morgen nicht passieren......aber träumen kannst ja mal ;).

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 17 Apr 2010, 19:25
von Sibirier
lixil hat geschrieben:Wenn man das reinschreibt, was der Sibirier empfohlen hat, dan hat der Grenzbeamte ja einen schriftlichen Beweis dafür, dass die gute Frau gerade dabei ist das Visum zu misbrauchen. Warum das helfen soll, habe ich nicht ganz verstanden.
Nein, wichtig ist, dass man das Visum dort beantragt, wo man sich die meiste Zeit aufhalten wird. Und wenn sie an der Grenze sagt, dass sie beruflich viel in Finnland unterwegs ist, jetzt aber ihren dt. Freund/Bekannten besucht, verstößt sie gegen kein Gesetz. Sogar, sollte sie im Nachhinein mehr Tage in DE als Finnland sein, kann man das dann wahrscheinlich begründen.

Ich weiß nicht, wie gut die Reisende Deutsch/Englisch spricht, daher sage ich, kann so ein Begleitschreiben (wo vielleicht auch die Handynummer eingetragen ist) nicht schaden, dann kann der Grenzbeamter bei Verständigungsproblemen dort anrufen.....

Aber wie ich schon schrieb, dieses Schreiben ist nicht Pflicht!!!!

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 18 Apr 2010, 01:00
von lixil
Sibirier hat geschrieben:Und wenn sie an der Grenze sagt, dass sie beruflich viel in Finnland unterwegs ist, jetzt aber ihren dt. Freund/Bekannten besucht, verstößt sie gegen kein Gesetz.
Also wenn du ihr schon empfielst zu lügen, dann wäre es doch besser wenn sie sagt, dass sie erst nach Deutschland kommt um die Eltern vom Freund kennen zu lernen (oder Ähnlichens), und um anschließend mit Freunden/Freund per Auto eine Tour durch Finnland zu machen. Oder irgendwas in der Art. Ensprechende "Nachweise" lassen sich ja sehr einfach organisieren.

Und ausserdem:Ist es denn so, dass wenn sie schon (drei Wochen) in Finnland war, sie bei der nächsten Reise (eine Woche) Deutchland zum Hauptreiseziel machen kann?? Ich kenne keine Regelung die das ermöglicht. Du anscheinend schon? Bin für jede Aufklärung dankbar. ;)

Re: Besuch aus Russland

Verfasst: 18 Apr 2010, 07:10
von Sibirier
lixil hat geschrieben:
Sibirier hat geschrieben:Und wenn sie an der Grenze sagt, dass sie beruflich viel in Finnland unterwegs ist, jetzt aber ihren dt. Freund/Bekannten besucht, verstößt sie gegen kein Gesetz.
Also wenn du ihr schon empfielst zu lügen, dann wäre es doch besser wenn sie sagt, dass sie erst nach Deutschland kommt um die Eltern vom Freund kennen zu lernen (oder Ähnlichens), und um anschließend mit Freunden/Freund per Auto eine Tour durch Finnland zu machen. Oder irgendwas in der Art. Ensprechende "Nachweise" lassen sich ja sehr einfach organisieren.

Und ausserdem:Ist es denn so, dass wenn sie schon (drei Wochen) in Finnland war, sie bei der nächsten Reise (eine Woche) Deutchland zum Hauptreiseziel machen kann?? Ich kenne keine Regelung die das ermöglicht. Du anscheinend schon? Bin für jede Aufklärung dankbar. ;)
OK. Hier aus dem Merklbatt der dt. Botschaft:
Personen, die mehrere Staaten des Schengen-Raumes besuchen möchten, müssen das
Visum bei der Vertretung des Schengen-Staates beantragen, in dem sie sich vorwiegend
aufzuhalten beabsichtigen. Lässt sich kein eindeutiger Schwerpunkt ausmachen, ist das
Visum bei der Vertretung des Schengen-Staates zu beantragen, der zuerst bereist werden
soll.
Schengen-Visa können auch zur Durch- oder Einreise in andere Schengen-Staaten
genutzt werden, die nicht Hauptreiseziel sind.

Also, sehe ich keinen Verstoß, was sie macht....Der letzte Satz ist m. E. Ich möchte diesen auf diesen Fall zuschneiden: Schengen-Visa können auch zur EINREISE in andere Schengen-Staaten genutzt werden, die nicht Hauptreiseziel sind....