Seite 2 von 3

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 16:50
von lixil
bella_b33 hat geschrieben:
lixil hat geschrieben: Nein, da irrst du dich.
Weil?
In den letzten 1-2 Jahren haben viele Leute aus meiner Umgebung geheiratet die eine Geburtsurkunde aus der UDSSR und einen deutschen Pas haben. Und da musste weder jemand zur Botschaft, noch in das Ursprungsland reisen.
Apostille ist ja quasi eine Bestätigung von einer Behörde, die der Behörde, welche ein Dokument verfasst hat, übergeordnet ist.
Und welche Behörde ist nun einer sovjetischen Behörde auf dem Gebiet des jetzigen Kasachstan übergeordnet? Der Rechtsnachvolger der UDSSR ist Russland. So weit ich weis stellt Russland aber keine Apostille für eine Urkunde aus dem jetzigen Kasachstan aus. Oder stimmt das nicht?
Daher meine Frage! ... welche deutsche Behörde apostilliert mir denn sowas?
Warum sollte eine deutsche Behörde eine sovjetische Geburtsurkunde apostellieren?

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 17:27
von bella_b33
lixil hat geschrieben:Warum sollte eine deutsche Behörde eine sovjetische Geburtsurkunde apostellieren?
Wenn Die Aussage daß man zum Apostillieren nicht ins Ursprungsland oder wenigstens zur Botschaft des Landes muss, als falsch abstempelst, dann bleibt eben nichtmehr viel an Möglichkeiten über ;), daher meine Frage!

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 18:19
von 7punkt
lixil hat geschrieben:
7punkt hat geschrieben:Quatsch....
..Weder ich noch meine Frau, beide in der UDSSR geboren, haben bei der Nachbeurkundung unserer Ehe in Deutschland eine Apostille auf der Geburtsurkunde benötigt. Die einzige Apostille die ich je habe machen lassen ist die auf meiner Hochzeitsurkunde.
Genau, weil Du wohl in der UdSSR geheiratet hast und nicht in DE es vorhattest wie der Autor des Themas hier. Und da benötigt man schon die Geburtsurkunde, tut mir leid. Und wenn die Geburtsturkunde in RU ausgestellt wurde, dann soll die auch in RU apostilliert werden wie auch sonstige Papiere wie Zeugnisse, Satzungen etc.
Weder russische Botschaft in DE noch die deutsche Botschaft in RU macht Apostille.

7punkt

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 18:39
von bella_b33
7punkt hat geschrieben: Genau, weil Du wohl in der UdSSR geheiratet hast und nicht in DE es vorhattest wie der Autor des Themas hier.
war glaube in Dääänemaaark ;)

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 18:43
von lixil
@7punkt:
Ich habe in DK geheiratet und meine Ehe anschließend in D nachbeurkundet. Dafür brauchte ich die Geburtsurkunde und die entsprechende Übersetzung. Und zwar ohne Apostille. Ferner kenne ich eine Reihe weiterer Leute die in Deutschland geheiratet haben und keine Apostille für ihre Geburtsurkunde aus der UDSSR benötigt haben. Sie hatten allerdings auch den deutschen Pas.
bella_b33 hat geschrieben: Wenn Die Aussage daß man zum Apostillieren nicht ins Ursprungsland oder wenigstens zur Botschaft des Landes muss, als falsch abstempelst, dann bleibt eben nichtmehr viel an Möglichkeiten über ;), daher meine Frage!
Richtig, da bleiben nur noch zwei Möglichkeiten
1. Man bekommt in Deutschland eine Apostille für eine sovjetische Urkunde.
2. Man braucht keine Apostille.
Und jetzt kannst du dir überlegen welche davon Sinnvoll ist ;)

Ich meinte mit meiner Antwort weiter oben also nicht, dass man nicht ins Ursprungsland zurück muss weil man die Apostille sonns wo herbekommt, sonndern weil man sie wahrscheinlich nicht braucht.

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 18:47
von 7punkt
lixil hat geschrieben:..Ich habe in DK geheiratet und meine Ehe anschließend in D nachbeurkundet..
Na und hier geht es eben um die Eheschließung in DE ;)
Was man so an Papieren braucht, wurde heir schon zig mal geschrieben ;)

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 18:55
von lixil
7punkt hat geschrieben:
lixil hat geschrieben:..Ich habe in DK geheiratet und meine Ehe anschließend in D nachbeurkundet..
Na und hier geht es eben um die Eheschließung in DE ;)
Ich bezog mich ja auch auf die Nachbeurkundung in Deutschland.
Hältst du es für wahrscheinlich, dass man zwar bei der Trauung eine Apostille verlangt, diese bei einer Nachbeurkundung aber nicht mehr sehen will?

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 20:25
von 7punkt
lixil hat geschrieben:
7punkt hat geschrieben:
lixil hat geschrieben:..Ich habe in DK geheiratet und meine Ehe anschließend in D nachbeurkundet..
Na und hier geht es eben um die Eheschließung in DE ;)
Ich bezog mich ja auch auf die Nachbeurkundung in Deutschland.
Hältst du es für wahrscheinlich, dass man zwar bei der Trauung eine Apostille verlangt, diese bei einer Nachbeurkundung aber nicht mehr sehen will?
Komische Fragestellung irgendwie....
1. Wie gesagt, hier ist die Rede von der Eheschließung in DE :idea: Die Nachbeurkundung der Ehe in DE nach der Eheschließung in DK interessiert hier in diesem Unterforum bei diesem Thema keinen. Sorry, dass ich jetzt so dirket bin, aber das DK Motiv irritiert nur....
2. Es ist wohl so, dass man vor der Eheschließung die Apostille auf der Geburtsurkunde benötigt, nach der Eheschließung aber nicht mehr.

7punkt

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 20:53
von lixil
7punkt hat geschrieben: 1. Wie gesagt, hier ist die Rede von der Eheschließung in DE :idea:
Deswegen schrieb ich weiter oben auch:
In den letzten 1-2 Jahren haben viele Leute aus meiner Umgebung geheiratet die eine Geburtsurkunde aus der UDSSR und einen deutschen Pas haben. Und da musste weder jemand zur Botschaft, noch in das Ursprungsland reisen.
Diese Trauungen fanden in Deutschland statt. Eine Apostille auf der Geburtsurkunde wurde nicht verlangt.

Re: russische freundin in D heiraten

Verfasst: 03 Mai 2010, 21:20
von bella_b33
Wie man schon des öfteren mitbekam, ist es von Standesamt zu Standesamt immer ein wenig verschieden. Lasst den Threadersteller erstmal mit seinem Standesamt prüfen, was die Leutchen verlangen.

Gruß
Silvio