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Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 11 Mai 2010, 21:39
von dog.88
Hallo,

wie wird das eigentlich gerechnet? Also nehmen wir als Beispiel mal 13.1 bis 16.1
Sind das nun 3 Tage oder 4 Tage? Bin nämlich auch gerade am Rechnen und hab halt entweder 3 Tage gut oder 12, je nach Rechenweise.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 12 Mai 2010, 12:18
von bella_b33
4 Tage....man rechnet "kalendertägig"

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 24 Okt 2015, 17:12
von Radler85
Also die Diskussion zu diesem Thema ist zwar schon ein paar Tage alt, mich würde trotzdem interessieren, ob es jemand gibt, der in letzter Zeit Erfahrung mit dem Geschäftsvisa gemacht hat oder aus gesicherter Quelle sagen kann, wie diese 90/180 Tage-Regel nun auszulegen ist?

Ich plane nächstes Jahr eine Tour durch Russland mit dem Geschäftsvisa und je nachdem wie diese Regel nun gilt könnte ich diese Tour etwas ausdehnen :-)

Also: Sind das nun zwei feste 180 Tage-Blöcke die allein durch den Gültigkeitszeitraum schon festgelegt sind?
Oder muss quasi jedes 180-Tage-Fenster maximal 90 Aufenthaltstage beinhalten? (Wäre ggf. eine ganz schöne Rechnerei für den Grenzbeamten..?)

Herzlichen Dank falls hier jemand aktuelle Infos hat!

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 24 Okt 2015, 22:23
von inorcist
So wie in deinem zweiten Satz. Es darf kein 180-Tage-Fenster geben, in dem du mehr als 90 Tage in Russland verbringst.

Die meisten russischen Grenzübergänge dürften mittlerweile so ausgestattet sein, dass automatisch eine elektronische Überprüfung stattfindet und die Grenzebeamten nicht gross rumrechnen müssen.

In meinem Freundeskreis habe ich einen Bekannten, der ständig die 90 Tage überschreitet und nie Probleme hat, ein anderer Freund kam wegen einer Stunde Verspätung in Teufels Küche. Die Regelung wird wohl ziemlich situativ ausgelegt.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 25 Okt 2015, 09:00
von Wladimir30
inorcist hat geschrieben:In meinem Freundeskreis habe ich einen Bekannten, der ständig die 90 Tage überschreitet und nie Probleme hat, ein anderer Freund kam wegen einer Stunde Verspätung in Teufels Küche. Die Regelung wird wohl ziemlich situativ ausgelegt.
Das stimmt. Ich bin auch mal so erwischt worden im Flughafen. Die Dame hat mich nett, aber etwas zynisch gefragt, ob ich wisse, dass da die Frist überschritten wurde. Bin mit ihr zu ihrem Chef gegangen (die hinter mir in der Schlange waren hellauf begeistert, nur leider geklatscht haben sie irgendwie nicht), mit dem lange diskutiert, ich hab alie Schuld auf mich genommen und gefragt, ob es da nicht ne Möglichkeit gebe. Er hat dann zwar gemeckert, aber erst habe ich ein Protokoll ausgefüllt, dann bin ich mit seiner Sekretärin (verdammt hübsch) zum Bankautomaten gegangen, wo sie mir gezeigt hat, wie ich die gigantische Summe von 1000 Rubel bezahlen muss, ja, und das war es dann auch. Musste mich dann leider von der Sekretärin verabschieden.

Ob man es glaubt oder nicht, aber keine Kopeke oder Cent Schmiergeld.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 25 Okt 2015, 11:11
von zimdriver
... wie meine Vorredner mitteilten- lass es nicht drauf ankommen. Wenn du Pech hast, lieferst du einen guten Anlass für langjährigen Stress.
Ach, übrigens, dies ist die identische Regelung wie in Schengenland.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 25 Okt 2015, 11:39
von Nikolaus
inorcist hat geschrieben: Es darf kein 180-Tage-Fenster geben, in dem du mehr als 90 Tage in Russland verbringst.
Hast Du vielleicht auch einen Verweis auf die entsprechende Quelle? Und sind damit auch Kettenvisa (z.B. zweimal hintereinander 3-Monats-Visum) hinfaellig, oder bezieht sich die 90/180-Regel weiterhin nur auf Mehrfachvisa (z.B. 1-Jahr-Business-Visum)?
Ich weiss zwar, dass das in der EU so geregelt ist. Und auch, dass die Russen sich ja gern solchen EU-Regelungen anschliessen und entsprechende Gesetzesaenderungen (-praezisierungen) im Gespraech waren. Aber das war alles vor den letzten "Klimaverbesserungen" ... Da wuerde ich mich jetzt schon sicherer fuehlen, wenn ich das Dokument kennen wuerde, mit dem diese Regelung in Kraft getreten ist.
Wir wissen ja alle, dass solche Ueberschreitungen in D keineswegs toleriert werden - es gab ja sehr detaillierte Berichte hier im Forum von Faellen, wo recht drastige Strafen anstanden. Obwohl auch da die Berechnungsformel unklar war - trotz Computerisierung - und zudem noch in der Praxis von den einzelnen Schengenlaendern, ja sogar innerhalb Deutschlands, unterschiedlich interpretiert wurde. Nach mehrfachen Versuchen wird wohl "seit kurzem" von den Behoerden endlich einheitlich gerechnet, und dafuer gibt es auch fuer den Normalbuerger "Rechner".
Sollte es denn wirklich so sein, dass das im Reich des Boesen i.d.R. so locker genommen wird!?
Soweit ich weiss, ist man selbst jetzt noch in der EU nicht weniger "exakt", auch bei geringfuegigen Verletzungen der Aufenthaltsdauer - in einer Zeit, wo andererseits im Monat 50.000-100.000 Migranten ohne jede Registrierung die deutsche Grenze ueberschreiten und irgendwo versickern, zumindest zeitweilig ... :lol:
PS. Und ja - ich wende vorsichtshalber fuer mich auch immer die EU-Regelung auch fuer russische Visa an - sie ist ja wohl die restriktivste der denkbaren Regelungen. :)

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 25 Okt 2015, 13:47
von inorcist
Nikolaus hat geschrieben:Hast Du vielleicht auch einen Verweis auf die entsprechende Quelle? Und sind damit auch Kettenvisa (z.B. zweimal hintereinander 3-Monats-Visum) hinfaellig, oder bezieht sich die 90/180-Regel weiterhin nur auf Mehrfachvisa (z.B. 1-Jahr-Business-Visum)?
Ich habe das jetzt nur auf die Mehrfachvisa bezogen (> sechs Monate). Bis vor drei oder vier Jahren hat das mein Arbeitgeber hier eher entspannt gehandhabt und es kam häufiger vor, dass Kollegen für Projekte mal etwas länger als 90 Tage pro Halbjahr im Land waren. Nachdem sich aber die Meldungen gehäuft haben, dass es an der Grenze zu Problemen kommen kann, verstehen wir die Regel ähnlich restriktiv wie für den Schengenraum.

Kettenvisa sind meines Wissens nach wie vor möglich. Zumindest ist mir nichts Gegenteiliges untergekommen.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 28 Okt 2015, 13:16
von Nikolaus
inorcist hat geschrieben:Ich habe das jetzt nur auf die Mehrfachvisa bezogen (> sechs Monate). Bis vor drei oder vier Jahren hat das mein Arbeitgeber hier eher entspannt gehandhabt und es kam häufiger vor, dass Kollegen für Projekte mal etwas länger als 90 Tage pro Halbjahr im Land waren. Nachdem sich aber die Meldungen gehäuft haben, dass es an der Grenze zu Problemen kommen kann, verstehen wir die Regel ähnlich restriktiv wie für den Schengenraum.
Kettenvisa sind meines Wissens nach wie vor möglich. Zumindest ist mir nichts Gegenteiliges untergekommen.
Hm, wenn sich Dein Arbeitgeber allein von "Erfahrungsberichten" leiten laesst und auch keine entsprechenden rechtlichen Regeln oder offiziellen Mitteilungen der zustaendigen Behoerden kennt, dann gibt das freilich wenig Sicherheit.
Zumal wir ja wissen, dass die EU in die Berechnung der Aufenthaltsdauer saemtliche Schengenvisa eingehen laesst und so z.B. Kettenvisa dort streng untersagt sind.

Re: Erklärung der 90/180 Tage Regel bei Geschäftsvisa

Verfasst: 29 Okt 2015, 07:39
von Zejtnot
Nikolaus, Sicherheit hat es bei Kettenvisa nie gegeben. Wer Sicherheit will, sollte ein Arbeitsvisum o.ä. beantragen. Insofern kommen Kettenvisa nur für Dinge wie freiwillige Praktika oder ähnliches in Frage. Wenn es klappt, dann super, wenn nicht, dann auch kein Weltuntergang. Aber zumindest ist man sich sicher, dass man nichts Illegales macht, denn die vorherigen Visa sind offen einsehbar, man gibt sie im Visa-Antrag an. (In so einem Fall geben die Deutschen beispielsweise gar nicht erst ein Visum.) Ganz anders ist es, wenn man mit zwei Pässen jongliert oder ähnliche Experimente.