Einladung,

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
flyaway
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Re: Einladung,

Beitrag von flyaway »

raim792 hat geschrieben:Ich hab meine Kündigung erhalten. Und jeder weiß das das noch schwieriger wird wen man sein Job verliert.
Hallo raim792,

vielleicht wäre es eine gute Idee, mal zu überlegen, was so ein "Projekt" wie die Heirat einer Frau aus Russland an Nebenwirkungen mit sich bringt.

Es kommen gewisse Kosten auf einen zu; insofern ist es vorteilhaft, eine entsprechende wirtschaftliche Grundlage zu haben oder eine gute Perspektive zu bieten.
Auch schadet es nicht, sich ein bisschen mit den Wünschen, Vorstellungen und Motiven Deiner Auserwählten zu beschäftigen.

Ich empfehle Dir auch dringend, Dich eingehender mit den bürokratischen Hindernissen auseinanderzusetzen.
Ein paar Fragen im Forum ersetzen keine gründliche Recherche, sowie persönliche Gespräche mit einem Standesbeamten und der Ausländerbehörde und dem Konsulat.

Alles Gute,
flyaway


PS:
Hier noch etwas zum Lesen (Es soll keine Schleichwerbung sein! Die Beiträge sind meines Erachtens gut.)

http://www.inter-mariage.com/de/phtm/savoir.php
http://www.inter-mariage.com/de/phtm/mes99.php
http://www.inter-mariage.com/de/phtm/antiarnaque.php
herlit
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Re: Einladung,

Beitrag von herlit »

Sibirier hat geschrieben:
7punkt hat geschrieben:Ach übrigens, wenn Du keinen Job hast, kann Deine Frau keine Aufenthaltserlaubnis in DE kriegen, wenn ich mich jetzt nicht täusche..7punkt
Sie kann, da Arbeitslosengeld nicht als Hartz IV zählt. Aber auch bei Hartz IV könnte man FZF machen, nur es wird evtl. langwieriger.... Aber es kommt immer auf die ABH an......

Eine Frage ist überhaupt, spricht Sie deutsch, denn sie muss eh den Sprachtest vorweisen.....
Vermutlich erhält er Leistungen nach dem SGB II ("Hartz IV") das heißt Arbeitslosengeld II.
Dabei ist zu beachten, dass bei der Beantragung einer Einladung (Verpflichtungserklärung) ein monatlicher Nettolohn von mindestens 832 Euro nachgewiesen werden muss.

(Hallo Sibirier, alles klar, bin wieder zurück)
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