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Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 08:46
von m1009
@bella
doch, hier :
olinka hat geschrieben:
Als schon nach 5 Tagen der Pass mit dem Visum bei meiner Freundin angekommen ist, kam das Erwachen.
Visum gültig für 45 Tage. Gültig bis 14.12.2010
14.12. iss eindeutig vor den Geschenketagen

Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 08:58
von Zejtnot
In diesem Fall würde ich remonstrieren.
m1009 hat geschrieben:14.12. iss eindeutig vor den Geschenketagen

Kann man so nicht sagen. Da habe ich Geburtstag und bekomme immer viele Geschenke!
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 16:43
von manuchka
olinka hat geschrieben:Das Visum wurde aber so ausgestellt.
Vom 15.06.2010 bis 14.12.2010 45 Tage mehrmalige Einreise.
Deshalb: Tschüss Weihnachten, und danke an den Weihnachtsmann.
Ganz einfach, ihr Lieben: Nutzt das Visum jetzt in dem Gültigkeitszeitraum, dann stellt die einladende Person eine neue Einladung ab 15.12.2010 bis irgendwann 2011 aus, die eingeladene Person besorgt sich einen Termin bei der Botschaft für Ende November oder Anfang Dezember, das Visum wird ausgestellt und Privet Weihnachten und Neujahr.

Alles nicht so dramatisch.
Ich kann es mir so erklären, dass man langfristige Visa ungern erteilt, erst recht auf Privateinladung und ohne nahe Verwandtschaftsbeziehung. Jetzt habt ihr ein Visum für ein halbes Jahr bekommen, das nächste Mal beantragt ihr vielleicht noch mal eins für ein Jahr, vielleicht klappt es, oder es wird wieder ein Halb-Jahres-Visum.
Remonstrieren würde ich nicht, das Visum wurde ja erteilt.
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 16:51
von Spätzleskosake
es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Visum in DE von der Ausländerbehörde verlängert wird.
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 19:22
von wolk0815
Spätzleskosake hat geschrieben:es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Visum in DE von der Ausländerbehörde verlängert wird.
Aber nicht einfach so mir-nix-dir-nix. weil es einem gut gefällt und/oder man einfach länger bleiben will...sorry.
Weil es allerseits so gern sehen wird

: hier die Grundlage für meine Aussage.
Aus dem Handbuch zum neuen Visakodex
1. VERLÄNGERUNG EINES VISUMS
Rechtsgrundlage: Visakodex – Artikel 33
Ist ein Visuminhaber, der sich bereits im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten befindet,
aufgrund höherer Gewalt oder aus humanitären oder schwerwiegenden persönlichen Gründen daran gehindert, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zu verlassen, sollte er bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem er sich befindet, eine Verlängerung des Visums beantragen, auch wenn das Visum vom Konsulat eines anderen Mitgliedstaats ausgestellt worden ist.
Die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats sind in bestimmten Fällen zur Verlängerung des Visums verpflichtet (vgl. 1.1), in anderen Fällen steht die Verlängerung in ihrem Ermessen (vgl. 1.2).
So war das auch schon vor dem neuen Kodex. Es hindert einen natürlich keinen, es doch zumindest zu versuchen.
Einen Anspruch gibt´s unter den gegebenen Voraussetzungen aber nicht.
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 20:48
von Sibirier
olinka hat geschrieben:Einladung für 1 Jahr. Vom März 2010-Februar 2011 90 Tage mit mehrmaliger Einreise.
Die Dame auf der Visastelle in Moskau änderte die Daten.
Das sah dann so aus.
Einladung für 1 Jahr. Vom März 2010 bis Juni 2011 180 Tage mehrmalige Einreise.
Sorry, das glaube ich Dir nicht... Die Dame der Visastelle wird niemals einen Zeitraum von der Einladung ändern. Die Einladung erstellst Du bei der ABH und DU verpflichtest Dich in diesem Zeitraum zu haften. Eine Kopie bleibt bei der ABH, eine Kopie bleibt bei Dir und das Original bekommt der Antragssteller des Visums.... Daher kann die Visastelle das Original nicht einfach ändern, weil noch 2 Kopien im Umlauf sind.....
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 21:47
von dog.88
Meint ihr mit Einladung die VE? Weil da gibt man doch nur früheste mögliche Einreise an. Und sonst keinen Zeitraum. Oder gehts hier nicht um eine Besuchseinladung?
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 22:02
von Sibirier
OK, vielleicht täusche ich mich. Ich habe damals (das letzte Mal für rd. 5 Jahren) eine VE immer erstellt, da musste ich den Zeitraum angeben....
Sorry...
Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 22:16
von dog.88
Dann hat sich das wohl geändert. Man kann ja nicht über all auf dem neuesten Stand sein

Re: Frust und Froh !!!!!! Oder, was soll das...
Verfasst: 27 Mai 2010, 23:10
von wolk0815
Sibirier hat geschrieben:OK, vielleicht täusche ich mich. Ich habe damals (das letzte Mal für rd. 5 Jahren) eine VE immer erstellt, da musste ich den Zeitraum angeben....

Sorry...
Muss nicht mal sein, dass du falsch liegst. Bei uns ist es so, dass man einen Zeitraum für den geplanten Aufenthalt angibt, die eigentliche VE dann aber nur den angegebenen, voraussichtlichen Einreisetag als Beginn angibt. Aufgehoben wir die VE dann mit der ordnungsgemässen (ggf jeweiligen) Ausreise.