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Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Verfasst: 10 Jun 2010, 12:45
von Zejtnot
Kationok hat geschrieben:ABH 190510
Da würde ich mal raten: Anfrage bei AusländerBeHörde am 19. Mai 2010.
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Verfasst: 11 Jun 2010, 11:02
von Kationok
@manuchka:
Ich hatte extra vorher bei der Rechtsabteilung im Konsulat um Rat gebeten und man schrieb mir: bitte nicht ein Geschaeftsvisum beantragen, sondern nationales Visum. Alles habe ich dargelegt, dass Niederlassungserlaubnis schon besteht und er nur nicht einreisen kann.
Geschaeftsvisum waere ja am einfachsten und er muss ja geschaeftlich auch nach D oft. Tja, jetzt wissen wir auch nicht weiter - werde wohl alleine in den Urlaub fahren - mit den Kids, wofuer ich natuerlich eine notarielle Zustimmung meines Mannes bedarf.
-Gruss
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Verfasst: 11 Jun 2010, 12:32
von manuchka
Diese Einverständniserklärung bracuht man doch aber meines Wissens gar nicht mehr?!
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Verfasst: 11 Jun 2010, 12:33
von manuchka
Und wozu ein nationales Visum mit erneuter Prüfung der ABH, wenn die Aufenthaltserlaubnis doch schon besteht? Komisch.
Re: Warten auf Nationales Visum - Jahresvisum weiter gültig?
Verfasst: 15 Jun 2010, 11:28
von Kationok
Wegen der Einverstaendniserklaerung will ich sicher gehen, dass die Russen mich auch wirklich raus lassen.
Hier in Tyumen behauptet man jedenfalls, dass sie bei Auslandreisen von nur einem Elternteil noetig ist.
Aber die doppelte Pruefung ist schon komisch, aber ev. gaebe es in DD Probleme, wenn er ploetzlich mit einem anderen Visum einreist? Aber morgen ist ja noch ein Tag.