Seite 2 von 3
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 11:51
von Nikolaus
Verbotene Geraete...
Reicht Dir das nicht?
"§ 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
...
(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."
bella_b33 hat geschrieben:Daß eine Richtgeschwindigkeit von 130, mit der Aussage: "Diese Geschwindigkeit sollte selbst bei guten Witterungsbedingungen nicht überschritten werden!", will aber kaum einer wissen
Woher stammt das? Ich kenne das auch nicht und fahre deshalb dort, wo keine Geschwindigkeitsbeschraenkung ausgewiesen ist, fast immer deutlich schneller. Natuerlich, wenn die sonstigen Bedingungen das erlauben...
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 12:04
von Zejtnot
Die Regelung ist ja, dass man über 130 stets eine Mitschuld am Unfall trägt, auch wenn man unter Umständen gar nicht Schuld war. Ebenso wenn man zwischen 0,3 und 0,5 Alkohol im Blut hat (Promille, nicht Liter).
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 12:05
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben:Verbotene Geraete...
Reicht Dir das nicht?
"§ 23
Ja, DER Paradingens ist von Deutschland, wo es definitiv verboten ist, einen Radarwarner oder zweckentfremdetes Navi zu verwenden. Ich wollt schon gern was für den russischen Gebrauch
Nikolaus hat geschrieben:Woher stammt das? Ich kenne das auch nicht und fahre deshalb dort, wo keine Geschwindigkeitsbeschraenkung ausgewiesen ist, fast immer deutlich schneller. Natuerlich, wenn die sonstigen Bedingungen das erlauben...
Hat man uns in der Fahrschule gesagt...
Hier einmal schriftlich! Es ist auch nichts dabei, wenn man schneller fährt, empfohlen ist es aber eigentlich NICHT! Man könnte, wenn es zu einem Unfall kommt, an dem Überschreiten der RG festgenagelt werden und eine Mitschuld aufgebrummt bekommen. Ich will mich aber jetzt nicht zu tief ins juristische stürzen....das ist nicht mein Milleu

. Uns ging es ja um den russischen Paragraphen, der evtl. Radarwarner verbietet(jaaa, ich weiß, ich bin wieder einmal abgeschwiffen

).
EDIT: Zejtnot war schneller weil ich

Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 13:53
von lixil
Bezieht sich §23 auch auf Geräte die Vor Gefahrenstellen warnen? Also Navis die die darauf hinweisen dass vor einem eine Gefahrenstelle liegt?
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 14:09
von Zejtnot
lixil hat geschrieben:Bezieht sich §23 auch auf Geräte die Vor Gefahrenstellen warnen? Also Navis die die darauf hinweisen dass vor einem eine Gefahrenstelle liegt?
Ähm, wo siehst Du da eine "Verkehrsüberwachungsmaßnahme"?
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 15:34
von bella_b33
kommt darauf an, was Du unter Gefahrenstelle verstehst! Wenn es eine wirkliche Gefahrenstelle ist(was ich nicht glaube), dann ist es sicher legal. Wenn es ein versteckter Blitzwarner ist(JAHA....auch mein altes Navigon schrie bei jedem Blitzer: ACHTUNG GEFAHRENSTELLE!!!

), dann ist es verboten. Die Garmins find ich da noch besser, da war nur irgendein Geräusch und ein Grüßes Quadrat z.b. mit einer 70 drinnen, was glaube NUR erscheint, wenn man über 70 an der Stelle fährt! Letzten Endes ist es aber egal, sie warnen vor BLitzern und das ist verboten! Mir ists egal, weil ich nicht glaube, daß ein Polizist mit meinem Handy auf Testfahrt geht

. Das Ding liegt irgendwo unten in der Mittelkonsole und sendet seine Sprachsignale übers Autoradio(ich muss fast nie draufgucken)....man sieht es also quasi nichtmal

Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 16:55
von Nikolaus
bella_b33 hat geschrieben:Ich wollt schon gern was für den russischen Gebrauch

Hm, sorry, ich hatte Dich missverstanden, nahm an, in Russland hast Du Dir hinreichend berichten lassen und brauchst keine Quellen...

Na, ich hoffe, das die User, die so gewiss wussten, dass alle Radarwarner in Ru verboten sind, uns Unwissende noch aufklaeren...
...
Hier einmal schriftlich! Es ist auch nichts dabei, wenn man schneller fährt, empfohlen ist es aber eigentlich NICHT! Man könnte, wenn es zu einem Unfall kommt, an dem Überschreiten der RG festgenagelt werden und eine Mitschuld aufgebrummt bekommen.
Nach dem link verstehe ich, was Du meinst, danke. War abgelenkt, Maenner koennen eben schlecht gleichzeitig lesen und zu was anderem noch telefonieren...

Ich weiss nicht, ob es hier neue Auslegungen gibt, aber eine Ueberschreitung dieser Richtgeschwindigkeit kann wohl nicht regelmaessig zu einer Mitschuld im Unfallfall fuehren.
Navis mit programmiertem Radarwarner werden ja in D ziemlich diskutiert. Eigentlich ist es ja bloed, sie zu verbieten, waehrend z.B. Blitzermeldungen im Verkehrsradio erlaubt sind... Und, wie Du schon sagst, praktisch ist das Verbot ohnehin fast bedeutungslos, da in der Regel Verstoesse nicht geahndet werden koennen.
Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 17:41
von lixil
Zejtnot hat geschrieben:lixil hat geschrieben:Bezieht sich §23 auch auf Geräte die Vor Gefahrenstellen warnen? Also Navis die die darauf hinweisen dass vor einem eine Gefahrenstelle liegt?
Ähm, wo siehst Du da eine "Verkehrsüberwachungsmaßnahme"?
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen werden doch nur an Gefahrenstellen gemacht.

Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 18:49
von bella_b33
lixil hat geschrieben:
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen werden doch nur an Gefahrenstellen gemacht.

Oha, dann gibt es aber viele Gefahrenstellen in Deutschland

Re: Radarwarner , erlaubt oder nicht?
Verfasst: 02 Sep 2010, 22:42
von m1009
Scheinbar sind normale Radarwarngeraete, die "passiv" arbeiten, ganz und gar nicht verboten.
So jedenfalls zu entnehmen der zahlreichen Anbieter im Netz. Ein Gesetzestext hab ich auf die schnelle nicht Gefunden, aber ich werd mal bei einer der naechsten Kontrollen einen Polizisten darauf ansprechen. Dann waehr wenigstens Klarheit.
Darauf kann sich jetzt aber einer

.....