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Verfasst: 10 Aug 2004, 10:30
von Anonymous
das sollte nicht das problem sein!!!

wenn dann würden wir, wenn das so funktioniert, die einreise immer über münchen machen (1,5h autofahrt statt 4,5h nach wien)!!!

krankenversicherung sollte eigentlich auch passen... da die familie nicht die ärmsten sind, und sehr auf das wohl ihrer tochter bedacht sind, werden die sämtliche vorsichtsmaßnahmen treffen die nötig sind, für eine sichere reise!

muss man eigentlich ein schengen visum extra beantragen, oder ist das automatisch jedes visum aus einem schengen land???

Verfasst: 10 Aug 2004, 10:39
von Marco
Metatron hat geschrieben:das sollte nicht das problem sein!!!


muss man eigentlich ein schengen visum extra beantragen, oder ist das automatisch jedes visum aus einem schengen land???
Bei der deutschen Botschaft ist ein BEsuchsvisum immer ein Schengenvisum. Alles andere macht ja auch wenig Sinn, da man sich ja hgerne Europa anguckt. Nationale Visa gibt es eigentlich nur noch, wenn iein Daueraufenthalt in D beabsichtigt ist und die ABH nach EInreise einen Aufenthaltstitel ausstellen muss.

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:12
von Anonymous
hierbei geht es um eine private einladung über nur kurze zeit, nach österreich!!!

also sollte das ja dann automatisch ein schengen visum sein!!!

wenig sinn würde das andere wirklich machen, da muss ich dir recht geben, zumal es ja nichtmal mehr grenzen gibt, zwischen den ländern!!! sogar die lustigen orangen häusschen haben die abgerissen!! :(

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:19
von Dietrich
Also um die Art des Visums solltest du dir keine Gedanken machen.
Auch mit einem nationalen Visum kannst du innerhalb des Schengener Raums reisen. Ein 'nationales Visum', also sowas wie eine Aufenhaltserlaubnis oder sowas ist quasi auch so eine Schengenvisum.... (natuerlich mit mehr Auflagen, aber auch Rechten)

Dietrich

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:28
von AnGro
Dietrich hat geschrieben:Auch mit einem nationalen Visum kannst du innerhalb des Schengener Raums reisen. Ein 'nationales Visum', also sowas wie eine Aufenhaltserlaubnis oder sowas ist quasi auch so eine Schengenvisum.... (natuerlich mit mehr Auflagen, aber auch Rechten)
Das ist eine recht sportliche Aussage. Ich zitiere hier die Webseite der geliebten dt. Botschaft:
Deutsche Botschaft Moskau hat geschrieben:Das Schengen-Visum und das nationale Visum.

Sie unterscheiden sich durch die Gültigkeitsdauer (das Schengen-Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen im Halbjahr und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen; das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate, kann aber im Gegensatz zum Schengenvisum in Deutschland entsprechend dem Aufenthaltszweck beliebig verlängert werden.
Sie unterscheiden sich ferner durch den Gültigkeitsbereich (das Schengen- Visum gilt für alle Schengen-Staaten - Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien - das nationale Visum zunächst nur für Deutschland) und schliesslich durch die Bearbeitungszeit (das Schengen-Visum wird innerhalb von 1-3 Arbeitstagen ausgestellt) und dadurch, dass Sie den Antrag für das Schengen-Visum in Russisch oder Deutsch ausfüllen können, denjenigen für das nationale Visum hingegen in Deutsch vorlegen müssen.
Alle Unterschiede erkannt?

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:39
von Dietrich
Nein, nichts ist geklaert.
Denn die Frage "darf ich mit einem nationalen Visum woanders einreisen" sowie die Frage "darf ich mit einem nationalen Visum in Europa (Schengener Raum) ueberhaupt reisen" ist nicht geklaert.

Was das dauerhafte 'Leben' und 'Arbeiten' betrifft ist es natuerlich ein Unterschied!


Zitat (am Beispiel von Daenemark) auf
http://www.dankonmuc.de/de/Konsular/Vis ... isum-t.htm
========================
Auslдnder mit festem Wohnsitz in Deutschland

Fьr Auslдnder, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben, bedeutet Dдnemarks Beitritt zu Schengen, daЯ sie seit dem 25. Mдrz 2001 ohne separates Visum nach Dдnemark einreisen und sich maximal 90 Tage innerhalb eines Halbjahres, beginnend vom ersten Tag der Einreise, in Dдnemark aufhalten kцnnen. Eine Voraussetzung ist ein gьltiger ReisepaЯ mit einem Aufenthaltstitel der folgenden Arten:

Aufenthaltserlaubnis fьr die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis fьr Angehцrige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung fьr die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung fьr die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis fьr die Bundesrepublik Deutschland.
===========================================

Also maximal 90 Tage innerhalb eines Halbjahres!

Oder, alternativ von
http://www.karlsruhe.de/Soziales/GFA/de ... cht.htm#eu
================================
Können Drittstaater/innen innerhalb der Schengen-Staaten reisen?

Drittstaater/innen (siehe Anhang), die sich mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in einem Schengen-Staat aufhalten können visumfrei in andere Schengen-Staaten reisen und sich bis zu 90 Tage pro Halbjahr für touristische Zwecke dort aufhalten.
Mit einer Duldung ist dies nicht möglich.

Bei Reisen in andere EU-Staaten benötigen Drittstaater/innen ein Visum

(Und aus dem Anhang:)
Drittstaatler/innen:
Menschen,die aus Ländern kommen, die nicht der EU angehören
================================


Also so 'sportlich' war die Aussage nun wieder auch nicht!

Dietrich

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:44
von AnGro
Deswegen schreibt die Botschaft auf der Webseite ja auch "zunaechst nur fuer Deutschland". Eine Einreise mit so einem Visum ist definitiv nicht ueber andere Schengenstaaten moeglich, ebenso muss nach der Einreise nach Deutschland zuerst irgendein Aufenthaltstitel erteilt werden. Einfach nur ein nationales dt. Visum im Pass berechtigt definitiv nicht zur Einreise in irgendein anderes Schengenland.
Somit war deine erste Aussage doch recht sportlich. 8) Besonders in dem dargestellten Zusammenhang:
Dietrich hat geschrieben:Also um die Art des Visums solltest du dir keine Gedanken machen.
Auch mit einem nationalen Visum kannst du innerhalb des Schengener Raums reisen. Ein 'nationales Visum', also sowas wie eine Aufenhaltserlaubnis oder sowas ist quasi auch so eine Schengenvisum.... (natuerlich mit mehr Auflagen, aber auch Rechten)

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:53
von Anonymous
soweit ich dietrichs link verstehe ist es möglich mit einer gültigen aufenthaltsgenehmigung, was ein visum normal sein sollte, sich 90 tag pro halbjahr, im schengen raum bewegen zu können!!

somit sollte eine einreise in münchen auch möglich sein, mit einem österreichischen visum!! sicherheitshalber bei den behörden noch nachfragen, wie die das sehen, man weiss ja nie, aber theoretisch sollte es ja dann funktionieren!

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:56
von Dietrich
Dann lege ich meine Betonung eben auf
mehr Auflagen
und auch auf
quasi

Wie ist denn das ueberhaupt mit dem nationalen Visum. Muss man das erst in Deutschland 'aktivieren'? Oder bekommt man quasi hier schon eine komplette Aufenthaltserlaubnis?

Dietrich

P.S. An Meta: Mach dir da keine Sorgen! Sie wird ein Schengenvisum bekommen! Und damit ist es kein Problem mit der Einreise in Deutschland. Und wenn sie dem Zoellner sogar noch sagen kann wo sie in Oesterreich hinwill und das das naeher an Muenchen als an Wien ist... dann glaube ich nicht das sie Probleme kriegt.

Verfasst: 10 Aug 2004, 11:56
von AnGro
Meta, mit einem oesterreichischem Schengenvisum: ja. Mit einem nationalen oesterreichischen Visum: nein. Ein nationales Visum berechtigt zur Einreise in das betreffende Land, dort kann dann ein Aufenthaltstitel (Aufenthaltsgenehmigung) beantragt werden; diese gilt dann als Visum fuer voruebergehende Aufenthalte bis zu 90 Tage je Halbjahr im gesamten Schengenraum.