cm2503 hat geschrieben:
Von meiner Verlobten:
- Geburtsurkunde im Original mit Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
- Russischer Inlandspass in vollständiger (beglaubigter) Kopie (auch der leeren Seiten) mit einer Übersetzung aller darin enthaltenen Eintragungen in die deutsche Sprache
- Aktuelle eigene Familienstandserklärung, abgegeben vor einem russischen Notar im Original mit Apostille und einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache
Tatsächlich die Geburtsurkunde im
Original? Auf diese hat sich Deine Frau eine Apostille in RUS aufbringen lassen und sie zu Dir gesendet?
Die Kopie ihres russischen Passes musste neben Beglaubigung auch noch
apostilliert werden? Oder war hier tatsächlich NUR die Beglaubigung notwendig?
Danke,
reloop