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Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 02 Dez 2010, 16:23
von wolk0815
trabajador hat geschrieben:aber das war nicht meine frage.ich will keine diskussion mit irgendwelchen erbsenzählern,sondern wissen wie erfahrungen mit längerfristigen Visa (halbes jahr oder ein jahr) sind. Dabei ist es mir egal, in welche Richtung. Ich mache da keinen Unterschied.
Was für ein Auftritt! :roll: Klappe halten endlich her mit meiner Antwort! Oder wie? Und wenn man so akkurat ist, kann man sich sicher auch an die Forumregeln halten und die Gross- und Kleinschreibung entsprechend anwenden. Denn deine Nichtanwendung zeigt nämlich auch, dass man Info haben will, aber bitte schön einfach. Bloss nicht zu viel die Hände bewegen.
Und ausserdem: du schreibst in einem öffentlichen Forum, welches nicht nur ausschliesslich für die Beantwortung deiner Fragen da ist. Diskussionen dieser Art haben schon öfter andere Gesichtspunkte zum Thema hervorgebracht. Wenn du keine Diskussionen willst, dann beteilge dich nicht daran (Kannst ja sowohl im russischen als auch deutschen Konsulat - die Richtung ist dir ja egal - nachfragen, wie die Regelungen sind und dich dann an der bestimmt auch nicht konkreteren Antwort freuen).
Demnächst kommst du vielleicht auch noch und prangerst dann die genannten Erfahrungswerte als inkorrekt an, weil´s bei dir dann anders war.
Und das alles nur, weil man anfangs zu faul ist zu schreiben, auf was für ein Visum man sich denn bezieht :roll: :roll:

Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 02 Dez 2010, 23:57
von Nikolaus
trabajador hat geschrieben:natürlich ist es ähnlich. man bekommt ein visum auf antrag, muss in die eine wie in die andere richtung seine rückkehrwilligkeit nachweisen, ...
Ich dachte, Du warst schon mal in der Ukraine, mit denen haben wir doch geradezu musterhaft "aehnliche" Einreisebestimmungen, oder...? :) Es gibt Dutzende signifikante Unterschiede zwischen den Visaregeln Russlands und denen der EU!
Dein russischer Bekannter ist in den Genuss der EU-Regelung fuer Vielreisende gekommen, wonach man ein Multivisum erhalten kann, wenn man in den vorausgegangenen 24 Monaten mindestens 2 Schengen-Visa rechtmaessig erhalten und genutzt hat.
Aber in umgekehrter Richtung gibt es Touristenvisa leider nur mit maximal 30 Tagen Aufenthaltsdauer, sorry, so sind nun mal die russischen Regelungen. Dein russischer Bekannter war da offenbar nicht eben gut informiert...
Wenn Du hier niemandem glaubst, das ist natuerlich Dein gutes Recht, kannst Du Dich ganz leicht online beim russischen Konsulat oder irgendeinem der vielen Visaservices ueberzeugen. :)

Die Sache ist aber in Bewegung, vielleicht gibt es "bald" so etwas. Wenn Du so lange warten kannst ...

Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 03 Dez 2010, 07:30
von Zejtnot
trabajador hat geschrieben:russland verlangt die gleichen nachweise, sobald die eu einen nachweis verlangt.
Vollkommener Quark. Die Russen verlangen kein Flugticket, keine Hotelbuchung, keine Verpflichtungserklärung. Die deutschen akzeptieren keine Touristenvoucher, die Russen akzeptieren sie. Alles identisch?

Zu Deiner Frage: In der Regel bekommt man ab dem dritten Schengen-Visum in den letzten zwei Jahren ein Mehrfachvisum für 6 Monate bis 3 Jahre, in Einzelfällen auch früher (Ehepartner). Die russischen Behörden geben solche als Business-Visum ab dem ersten Visum ein Mehrfachvisum für 1 Jahr. Touristenvisa gibt es nie länger als 1 Monat, Besuchervisa nie länger als 3 Monate. Soviel dazu, dass alles gleich ist. Identisch ist jedoch eine Regelung: Jahresvisa gelten stets nur 90 Tage pro Halbjahr (Ausnahme: Arbeits- und Studienvisa).

Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 13 Dez 2010, 15:30
von trabajador
Ihr vergleich Äpfel und Birnen. Auf den Hinweis auf die Ukraine willich mal nicht eingehen. Das ist mir eigentlich zu blöd. Dass die Ukraine nicht zu Russland gehört, scheint bei einigen noch nicht angekommen zu sein.
Ich habe gesagt, dass z.B. Nachweis der Rückkehrwilligkeit von beiden Ländern verlangt wird. Normalerweise verlangt kein Land ausser Russland so einen Nachweis von EG_bürgern. Dass Russland diesen Nachweis verlangt, liegt eindeutig daran, dass dieser auch von der EG verlangt wird.
Wie dieser Nachchweis erbracht wird, ob durch Einkommensbescheinigung oder durch ein Flugticket, da gibt es natürlich Unterschiede. ich habe ja nie behauptet dass alles gleich ist. Gleiche exakt Bestimmungen zwischen verschiedenen Zoll- oder Wirtschaftsgebieten findet man nirgends.
Ein anderer Nachweis ist der Nachweis, dass man selber für seine Kosten aufkommen kann. Er wird auch von beiden Ländern verlangt. Für EG-Bürger wird eine Krankenversicherung und Einkommensnachweis verlangt. Russen können da auch andere Nachweise liefern, z.B ein entsprechendes Bankkonto oder Bürgschaften.
Also:bei den gründsätzlichen Nachweisen (WAS muss nachgewiesen werden) gibt es kaum Unterschiede. Nur bei der Art des Nachweises, also den Ausführungsbestimmungen (WIE wird nachgewiesen) . Anscheinend können einige hier nicht unterscheiden, zwischen Gesetzen und Ausführungsbestimmungen.

Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 13 Dez 2010, 16:25
von zimdriver
Worin bestand dann eigentlich die Frage? Ist scheinbar alles bekannt...
Ein weiterer Unterschied: Ehepartner deutscher Bürger bekommen das Visum kostenlos. Ehepartner russicher Bürger dürfen die Hoffnung haben.

Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 13 Dez 2010, 16:37
von Apollo
zimdriver hat geschrieben:Worin bestand dann eigentlich die Frage? Ist scheinbar alles bekannt...
Chef, im Keller brennt noch Licht. Ist aber nicht schlimm, ich habe es ausgeschaltet...

Re: längerfristiges Visum

Verfasst: 13 Dez 2010, 20:42
von Kultgrieche
Endlich mal wieder ein Forumsmitglied wie trabajador, der mal wieder viel Wind um nichts macht. So drollige Kerlchen finde ich niedlich, die plustern sich so schön auf und motzen ordentlich rum, und keiner weiß, worum es eigentlich geht.