Zejtnot hat geschrieben:Dass sie die Tage nicht zählen, hängt sicher einfach damit zusammen, dass man die mangels Grenzkontrollen nach Europa hin sowieso nicht zählen kann.
Hm, ich kenne zwar aktuell selbst niemanden, dem es so ergangen ist, aber habe doch oefter gelesen, dass deutsche Konsulate die Beweispflicht fuer den ueberwiegenden Aufenthalt bei frueheren Reisen versuchten, dem Visa-Antragsteller anzulasten.
Fakt ist, dass nirgends in den Schengen-Regeln eine Regel mit "Zahl der Reisen" oder "Zahl der Tage" vermerkt ist.
Ja, Dein Beispiel trifft es schon, meine ich auch.
Aber Finnland haelt sich schon bei seiner "Zaehlung von Reisen" an die "Schengen-Regeln". Im " Im Handbuch fuer die Bearbeitung von Visafragen...", das die moeglichst einheitliche Handhabung des Visakodexes durch die Konsulate der EU-Laender sichern soll, findet man zu Multi-Visa naemlich
"2.2. Beantragung eines einheitlichen Visums für die mehrfache Einreise
Empfohlene Vorgehensweise zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für Anträge auf
Ausstellung eines einheitlichen Visums für die mehrfache Einreise zuständig ist: Im
Allgemeinen sollte ein Visum für die mehrfache Einreise beim Konsulat des Mitgliedstaats
beantragt werden, der im Regelfall das Hauptreiseziel ist, also beim Konsulat des
Mitgliedstaats, der in den meisten Fällen Reiseziel ist, oder, wenn es kein solches häufigstes
Reiseziel gibt, beim Konsulat des Mitgliedstaats, in den die erste Reise führen soll."
http://www.migrationsrecht.net/doc_deta ... 02009.html
Wenn man sich fuer Visa-Fragen interessiert, ist das eine ganz interessante Quelle mit vielen Beispielen fuer die Konsulatsangestellten ...

Unter dem link findet man den eigentlichen Visa-Kodex (EU-Verordnung) samt Kommentar und das Handbuch.