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Re: Registrierung in Russland

Verfasst: 01 Mär 2011, 11:23
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Als Inhaber eines Vids (?) solltest Du doch eigentlich die (fremde) Wohnung als Wohnsitz registriert haben, und nicht, wie hier geplant, einen zeitweiligen Aufenthalt in Ru in der eigenen Wohnung gemeldet haben!?
Ja, aber die Idee dahinter ist ja dieselbe. Der Besitzer der Wohnung registriert den Gast. Etwas anderes ist nicht vorgesehen.
coern hat geschrieben:Und als Besitzer mit nur einem normalem Visa muss man zur FMS, hatte grad schon bisschen Streit in der Post :/
Auch Besitzer eines normalen Visa dürfen sich auf der Post registrieren. Wer dürfte denn sonst überhaupt die Post nutzen? Unnormale Visa?

Die Post macht nichts anderes als Dein Formular annehmen, dies bestätigen und alles an das FMS zu schicken - die Anmeldung macht später das FMS. Und wenn irgendwas falsch ist, muss sich das FMS an den Gastgeber wenden.

Nachtrag: Wie nachträglich (siehe unten) noch ergänzt: Nikolaus hat natürlich Recht, mit Visum und eigener Wohnung muss man wirklich ins FMS!

Re: Registrierung in Russland

Verfasst: 01 Mär 2011, 13:40
von Nikolaus
Oh! :D

Es geht darum, dass der Besitzer einer Wohnung, wenn er selbst zeitweilig sich in dieser aufhalten will, sich direkt beim FMS anmelden muss, ueber die Post geht das nicht.
Und so steht es auch im Gesetz. (s. oben)

Re: Registrierung in Russland

Verfasst: 01 Mär 2011, 13:58
von Zejtnot
Nikolaus hat geschrieben:Und so steht es auch im Gesetz. (s. oben)
OK, überlesen, sorry. Es ist auch im Absatz, wo die Post erwähnt wird (Artikel 22, Paragraph 2, Punkt 2, Unterpunkt a), ausdrücklich notiert, dass dies nicht für Punkt 3.1 gilt, also Ausländer mit eigenem Wohnsitz.

Was ich jedoch dabei entdeckt habe und richtig spannend finde:
2. Постановке на учет по месту пребывания подлежат:
[...]
2) временно проживающий или временно пребывающий в Российской Федерации иностранный гражданин - по истечении трех рабочих дней со дня прибытия в место пребывания, за исключением случаев, когда указанный иностранный гражданин:
а) находится в гостинице или в иной организации, оказывающей гостиничные услуги, в санатории, доме отдыха, пансионате, кемпинге, на туристской базе, в детском оздоровительном лагере, больнице либо в ином учреждении здравоохранения или социального обслуживания;
б) находится в специальном учреждении для социальной реабилитации лиц без определенного места жительства;
в) находится в учреждении, исполняющем уголовное или административное наказание.
Dies ist die aktuelle Fassung - wenn ich also wandern gehe, brauche ich keine Registrierung mehr? Das wäre ja sensationell?!

Re: Registrierung in Russland

Verfasst: 01 Mär 2011, 14:30
von GastroService
Zejtnot hat geschrieben: Was ich jedoch dabei entdeckt habe und richtig spannend finde:

Dies ist die aktuelle Fassung - wenn ich also wandern gehe, brauche ich keine Registrierung mehr? Das wäre ja sensationell?!
... wenn mein "promt" richtig uebersetzt hat, dann meinst Du wohl "Camping" ?
Beim Camping, und hier ist der "touristische Campingplatz" gemeint, muss Dich wohl der Platzbetreiber (wie im Hotel) registieren.
Oder beziehst Du dich auf "ohne festen Wohnsitz"?
Da bringt mein "promt" die Uebersetzung:"Befindet sich in der speziellen Institution für die soziale Rehabilitierung der Personen ohne bestimmten Wohnort;"
Ich bezweifle und hoffe, dass Du dich zu dieser Gruppe zaehlst
DIE HOFFNUNG STIRBT ZU LETZT :D