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Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 11:53
von bella_b33
Orange hat geschrieben: Habe ich da etwas verpasst? Ich dachte bisher, dass man sich innerhalb von 3 Werktagen regestrieren muss?
7 Tage wären natürlich super.

Und zum ursprünglichen Thema.
Bisher kam es bei mir mit meinem Business Visum auch schon vor, dass eine Poststelle aus irgendeinem Grund die Registrierung nicht annehmen wollte.
Es gibt einige "Posten" die sich der Annahme verweigern, auch bei uns in Saransk so! Dann sollten plötzlich auf einer anderen Post die zu registrierenden Personen selbst vorstellig werden....GENAU :lol:. Jede Dienststelle spinnt sich da ihren Strumpf zusammen.
Die 7-Tages Registrierungsfrist ist jetzt erst neu.....wurde neulich irgendwo hier besprochen ;)

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 11:56
von dog.88
Ja, das mit den 7 Tagen ist neu und gilt erst seit kurzem.

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 11:56
von fantaaaa
Danke Norbert, mir ist wirklich ein Stein von Herzen gefallen. Ich werde noch andere Poststellen abklappern, mal sehen was die dazu sagen (Danke Orange). Wenn das nicht klappt kommt Norberts Methode#1 und dann wenn alle Stricke reissen ab zum Busbahnhof. Würde auch ein Tagesausflug ind einen anderen Ort reichen, um die 7 Tage zu "erneuern"?

Danke an alle für die schnellen Antworten!

mfg

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 12:06
von Norbert
7 Tage gilt seit dem 1. April. Im Februar gab es eine Verschärfung, die aber so blödsinnig war, dass sie nach sechs Wochen rückgängig gemacht wurde. Dabei ist die zauberhafte 7 mit ins Gesetz gerutscht.

fanta, warst Du in der Post? Meine Methode mit schriftlicher Ablehnung wird nur im Amt klappen, nicht in der Post. Aber probiere wirklich erst einmal eine andere Post, dann das Amt und wenn die auch bocken, dann meine Variante.

Tagesausflug ... nun, ist nirgends genau definiert. ;-) Ich habe mir auch immer nur ein Ticket besorgt, ob hin oder zurück ist ja egal. Hauptsache man konnte nachweisen, dass man mal wo anders war. 8)

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 12:19
von Orange
Die Info ist leider an mir vorbei gegangen... :roll:
Nachdem ich mir vor 4 Wochen wieder den ganzen Stress mit der Registrierung antun durfte, freue ich mich sehr über die neue Regelung :D Dann verlaufen die Kurzaufenthalte etwas stressfreier.

@Fanta
Ich gehe aufgrund meiner Erfahrung davon aus, dass es funktionieren wird.

Es werden doch nur Werktage gezählt, das Wochenende fällt demnach weg. Dann hast du vielleicht sogar noch etwas mehr Zeit, dich zu registrieren.

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 12:25
von fantaaaa
Bis jetzt haben wir es nur am Amt versucht. Der Gastgeber wusste nichteinmal, dass man das auch am Postamt machen kann.

mfg

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 12:26
von wolk0815
Anbei die Links, die neulich hier rumgingen (müsste mal schauen, wem der Dank gebührt - mir nicht)

http://www.garant.ru/hotlaw/federal/313703/
und hier noch etwas offizieller:
http://graph.document.kremlin.ru/page.aspx?1;1549923

Hier jeweils:
2) в статье 20:
а) в абзаце первом пункта 2 части 2 слово "трех" заменить словом
"семи";
б) в пункте 2 части 3 слово "трех" заменить словом "семи";
в) в части 4.1 слово "трех" заменить словом "семи";
г) в пункте 5 части 6 слово "трех" заменить словом "семи";

Diese Infos habe ich dann bei ein paar Visadiensten in Umlauf gebracht. Wie erwartet, wusste man bei fast allen eine Woche nach Inkrafttreten noch nichts. Auch mit dem Hinweis, dass dem Konsulat nichts hierzu bekannt ist. Nun ist es zum Teil auch bei den Visadiensten auf deren Webseiten ( z.B. :
Jeder Reisende muss sich jetzt erst innerhalb von 7 Werktagen (Wochenende wird nicht mitgezählt) nach der Ankunft bei der für den Ort zuständigen Migrationsbehörde registrieren.

Bitte beachten Sie, dass bei der Ausreise sehr strenge Kontrollen durchgeführt werden.
Fehlt der Registrierungs - Nachweis kann das zur Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr führen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer weniger als 7 Werktage (Wochenende wird nicht mitgezählt) entfällt die Registrierungspflicht.
Vielleicht hilft das.

Nachtrag: die garant.ru link kam von Nikolaus - also ein Dankeschön an Nikolaus [Danke]

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 12 Apr 2011, 12:45
von Norbert
fantaaaa hat geschrieben:Bis jetzt haben wir es nur am Amt versucht. Der Gastgeber wusste nichteinmal, dass man das auch am Postamt machen kann.
Vom Postamt wird es eh nur in dasselbe Amt geschickt. Insofern würde ich lieber jetzt gleich beim Amt Druck machen als darauf zu warten, dass sie sich bei Euch nach Ankunft des Briefes anrufen.

Wie gesagt, die Masche hat das FMS bei mir auch mehrfach versucht - meine Frau hat immer gesagt: "Ich bin per Gesetz verpflichtet, meine Gäste zu registrieren! Wenn Sie mir dies verweigern, zwingen Sie mich, das Gesetz zu brechen!" Da waren sie immer sprachlos und haben es gemacht. Mit viel Gegrummel von "falsches Visum" und so weiter, aber selbst wenn es so wäre, ist es keine Grundlage, nicht zu registrieren.

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 18 Apr 2011, 15:15
von Hanky
wolk0815 hat geschrieben:Anbei die Links, die neulich hier rumgingen (müsste mal schauen, wem der Dank gebührt - mir nicht)

http://www.garant.ru/hotlaw/federal/313703/
und hier noch etwas offizieller:
http://graph.document.kremlin.ru/page.aspx?1;1549923

Hier jeweils:
2) в статье 20:
а) в абзаце первом пункта 2 части 2 слово "трех" заменить словом
"семи";
б) в пункте 2 части 3 слово "трех" заменить словом "семи";
в) в части 4.1 слово "трех" заменить словом "семи";
г) в пункте 5 части 6 слово "трех" заменить словом "семи";

Diese Infos habe ich dann bei ein paar Visadiensten in Umlauf gebracht. Wie erwartet, wusste man bei fast allen eine Woche nach Inkrafttreten noch nichts. Auch mit dem Hinweis, dass dem Konsulat nichts hierzu bekannt ist. Nun ist es zum Teil auch bei den Visadiensten auf deren Webseiten ( z.B. :
Jeder Reisende muss sich jetzt erst innerhalb von 7 Werktagen (Wochenende wird nicht mitgezählt) nach der Ankunft bei der für den Ort zuständigen Migrationsbehörde registrieren.

Bitte beachten Sie, dass bei der Ausreise sehr strenge Kontrollen durchgeführt werden.
Fehlt der Registrierungs - Nachweis kann das zur Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr führen.
Beträgt die Aufenthaltsdauer weniger als 7 Werktage (Wochenende wird nicht mitgezählt) entfällt die Registrierungspflicht.
Vielleicht hilft das.

Nachtrag: die garant.ru link kam von Nikolaus - also ein Dankeschön an Nikolaus [Danke]
dazu hätte ich jetzt eine kurze Frage, da ich in Kürze Besuch bekomme. Zuerst werden wir wohl über das Hotel in Moskau registriert werden. Danach fahren wir weiter in eine andere Stadt, dort wird der Besuch wohl 5 Werktage verweilen ( Privatunterlunft) Reicht dann die Registrierung aus Moskau wegen der neuen 7 Tageregelung. Dann könnten wir uns die erneute Registrierung nämlich sparen, denn da bin ich nicht sehr scharf drauf. Natürlich weiß ich, dass es in diesem Fall gut wäre, die Zugtickets immer bei sich zu tragen. Oder könte das später Probleme geben, da für diesen Aufenthalt ja keine Registreriung vorliegt?

Re: Problem Registrierung

Verfasst: 19 Apr 2011, 06:08
von Norbert
Hanky hat geschrieben:dazu hätte ich jetzt eine kurze Frage, da ich in Kürze Besuch bekomme. Zuerst werden wir wohl über das Hotel in Moskau registriert werden. Danach fahren wir weiter in eine andere Stadt, dort wird der Besuch wohl 5 Werktage verweilen ( Privatunterlunft) Reicht dann die Registrierung aus Moskau wegen der neuen 7 Tageregelung. Dann könnten wir uns die erneute Registrierung nämlich sparen, denn da bin ich nicht sehr scharf drauf. Natürlich weiß ich, dass es in diesem Fall gut wäre, die Zugtickets immer bei sich zu tragen. Oder könte das später Probleme geben, da für diesen Aufenthalt ja keine Registreriung vorliegt?
Das Gesetz sagt, dass man sich innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft an einem Ort registrieren muss. Damit musst Du Dich in der anderen Stadt NICHT registrieren. Das Bahnticket solltest Du jedoch aufheben, als Nachweis, dass Du unter sieben Tagen dort warst.

(Solltest Du in Moskau sechs Tage, in der anderen Stadt fünf Tage sein, dann bräuchtest Du Dich eigentlich gar nicht registrieren - auch wenn Du gesamt über sieben Tage im Land bist. Aber das Gesetz sagt sieben Tage pro Ort.)