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Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 21 Jun 2011, 04:54
von GastroService
Hallo Michael,
zur Info, die Dachorganisation der IHK ist der DIHK http://www.dihk.de/wir-ueber-uns/wer-wir-sind/dihk

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 21 Jun 2011, 13:49
von arghmage
GastroService hat geschrieben:Hallo Michael,
zur Info, die Dachorganisation der IHK ist der DIHK http://www.dihk.de/wir-ueber-uns/wer-wir-sind/dihk
Der DIHK ist aber ein e.V. und Vereine stellen bestimmt keine Apostillen aus.
Bei der IHK nachfragen sollte doch das Problem lösen (ich denke, das müßte das das jeweilige Regierungspräsidium machen).

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 21 Jun 2011, 19:31
von michaelwagener
Genau! So ist es :D
Die IHK hat mir "nur" eine Beglaubigung auf das Diplom gemacht und es als Apostille ausgewiesen.
Logisch, wenn auf dem Diplom derselbe Stempel ist, wie auf der "Apostille", dann kann es nicht gehen.
Nun muss ich irgendwie nach Hannover kommen und das Ding machen lassen, oder es so probieren.
Das Problem ist eigendlich unsere juristische Abteilung, die immer irgendwelche Probleme suchen, warum es nicht gehen kann.
Persönlich war von denen keiner beim UFMS, obwohl meine Sachen seit 2 Monaten vorliegen.
4 Leute arbeiten dort und haben natürlichen noch andere Dinge zu erledigen wie meinen Visaquatsch :roll:
So nun genug abgekotzt!
Michael

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 22 Jun 2011, 00:46
von lausi
Lysandros hat geschrieben:Hallo,

Ich habe ein apostilliertes Zertifikat über den Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme in Deutschland der UFMS vorgelegt. Die Apostille wurde von der UFMS mit der Begründung abgelehnt, dass die Apostille nur die Unterschrift des Notars bestätigt, der eine Kopie des Zertifikats notariell beglaubigte und nicht die Unterschrift auf dem Originaldokument. Ist so etwas überhaupt rechtmässig? Und wenn ja, wo kann ich den mein Zertifikat mit einer Apostille versehen die die russischen Behörden zufriedenstellt?
Ich kenne es auch nur so, dass eine Apostille auf ein Original gegeben wird. Dieses Original kann man dann zusammen mit der Apostille übersetzen lassen. Von einer Apostille auf eine Kopie hab ich noch nicht gehört...

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 22 Jun 2011, 11:30
von Lysandros
michaelwagener hat geschrieben:Hallo!
Ich habe das gleiche Problem in Piter. Ich habe ein Diplom der IHK Hannover, was die auch selbst apostilliert haben. Nun meint unser Jurist, dass ich einen anderen Stempel brauche ??? Hat die IHK Überhaupt eine übergeordnete Behörde?
Jedenfalls brauche ich in 5 Wochen mein Spezialistenvisum, da mein Buisinessvisum ausläuft.
Nun hat er knapp 2 Monate das Diplom und jetzt, wo die Zeit knapp wird, fangen die Probleme an. eta Russia :shock:
Schaun mir mal!
Michael
Hallo Michael!
Das ist ja eine richtige Sauerei!
Eure Schlafmütze solltet ihr sofort kündigen, wozu braucht man einen Juristen, der nicht im Stande ist sofort auf mögliche Probleme hinzuweisen und durch den eurer Firma unter Umständen zusätzliche Kosten entstehen. Im übrigen sollte Ihre Firma einen Deutsch-Russisch Mutersprachler und sehr erfahrenen Dolmetscher benötigen stehe ich gern zur Verfügung. meine Mail-Adresse lautet:
lysandros1315@yandex.ru

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 22 Jun 2011, 11:47
von Lysandros
lausi hat geschrieben:
Lysandros hat geschrieben:Hallo,

Ich habe ein apostilliertes Zertifikat über den Abschluss einer Weiterbildungsmaßnahme in Deutschland der UFMS vorgelegt. Die Apostille wurde von der UFMS mit der Begründung abgelehnt, dass die Apostille nur die Unterschrift des Notars bestätigt, der eine Kopie des Zertifikats notariell beglaubigte und nicht die Unterschrift auf dem Originaldokument. Ist so etwas überhaupt rechtmässig? Und wenn ja, wo kann ich den mein Zertifikat mit einer Apostille versehen die die russischen Behörden zufriedenstellt?
Ich kenne es auch nur so, dass eine Apostille auf ein Original gegeben wird. Dieses Original kann man dann zusammen mit der Apostille übersetzen lassen. Von einer Apostille auf eine Kopie hab ich noch nicht gehört...
Laut des deutschen Generalkonsulats in SPb bin ich nicht der einzige mit solch einem Problem, den es gibt nun mal in Deutschland private Bildungseinrichtungen deren Original-Zertifikate leider nicht apostilliert werden können, da es keine staatlichen Dokumente sind. Die Apostillierung einer Beglabigten Kopie ist in diesem Fall die einzige Lösung die die deutschen Behörden anbieten können.

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 22 Jun 2011, 15:05
von Zejtnot
Lysandros hat geschrieben:Die Apostillierung einer Beglabigten Kopie ist in diesem Fall die einzige Lösung die die deutschen Behörden anbieten können.
Dann bestätigt die Apostille aber nur, dass die untergeordnete staatliche Behörde zu einer amtlichen Kopie berechtigt war. Das Zeugnis ist damit noch nicht apostilliert.

Die Frage ist ja, ob eine private Schule einen amtlich anerkannten Abschluss anbietet. Also Abitur, Meister, Fachwirt, Diplom, Bachelor, Master ... in diesem Fall müsste es ja eine übergeordnete Schulbehörde geben, die den Abschluss auch bestätigt. Allenfalls als Schreiben - "Dieser Abschluss mit der Note gilt in Deutschland als gültiger Abschluss." Und den Wisch kann man dann wieder apostillieren lassen.

Re: Deutsche Apostille wird von UFMS nicht anerkannt

Verfasst: 30 Jun 2011, 12:34
von Magdeburg-Moskva
In der Tat scheinen die russischen Behörden wenig Verständnis dafür zu haben, dass es in Deutschland privatrechtlich organisierte Bildungseinrichtungen (nachfolgend "Schule") gibt.

Es bestehen dann folgende Beglaubigungsmöglichkeiten, die mir aber ziemlich abstrus erscheinen:

Der / Die Vertretungsberechtigte(n) der privaten Schule (Geschäftsführer) tippeln zum Notar, unterzeichnen dort oder erkennen ihre Unterschrift als eigenhändig vollzogen an. Weiters ist die Vertretungsberechtigung gegenüber dem Notar nachzuweisen (Handelsregisterauszug). Dann Apostille.

<Ironie an> Die Geschäftsführer der privaten Schule werden diesen Kopfstand gern für Euch vollführen. </Ironie aus>.

Weiterhin fehlt dann noch mehr oder weniger der Nachweis, dass diese Schule überhaupt Schule sein darf und dir Bildungsnachweise ausstellen darf. Die gesetzlichen Regelungen kenne ich nicht, ich kann mir sogar vorstellen, dass ich, magdeburg-moskva, dir bescheinige, dass du bei mir gelernt hast, 3 min. lang auf einem Bein zu stehen und dir dabei an die Nase zu fassen. Ist aber nicht das Papier wert, auf dem es steht.

Ich würde in diesem Fall schriftlich beim Landes-Kultusministerium anfragen, wie die gesetzlichen Regelungen für die Ausstellung von Bildungsnachweisen privater Schulen sind und ob es weitere Möglichkeiten für deren Bestätigung gibt.


Handelt es sich um staatliche Bildungseinrichtungen, würde ich mir eine Zweitschrift des Zeugnisses ausstellen und apostillieren lassen.



Was die IHK betrifft, so werden die Bestätigungsvermerke für Handelspapiere (Ursprungszeugnisse usw.) grundsätzlich nicht apostilliert, was gängige Praxis und international anerkannt ist. Gegebenenfalls müssen die Papiere beim zuständigen Konsulat legalisiert werden.

Wie es im Bildungsbereich der IHK aussieht - keine Ahnung - hier kann m. E. nur eine Anfrage an das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde der IHK (wegen der Zuständigkeit Landesgesetz prüfen) und/oder das Landeskultusministerium Erhellung bringen.


Ansonsten würde ich in Russland den Kontakt zu russischen Diplomaten suchen, vielleicht finden die eine Lösung. ;)