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Re: Remonstration

Verfasst: 28 Jun 2011, 06:21
von Zejtnot
kleinererpel hat geschrieben:Remonstrieren ist mir aber auch nur ein aus der Visathematik bekannter Begriff-wird das sonst sprachlich aktuell noch gebraucht?
Siehe Wikipedia! Es ist ein Begriff des Beamtenrechts. Wird also überall gebraucht, wo man sich über die Arbeit eines Beamten formell beschweren will. Visa-Stellen sind natürlich tendenziell eher für eine Beschwerde prädestiniert als Standesämter oder Tiefbaudezernate. In der Praxis habe ich daher den Begriff bisher auch nur im Zusammenhang mit Visa gehört.

Re: Remonstration

Verfasst: 28 Jun 2011, 08:47
von arghmage
Zejtnot hat geschrieben:
kleinererpel hat geschrieben:Remonstrieren ist mir aber auch nur ein aus der Visathematik bekannter Begriff-wird das sonst sprachlich aktuell noch gebraucht?
Siehe Wikipedia! Es ist ein Begriff des Beamtenrechts. Wird also überall gebraucht, wo man sich über die Arbeit eines Beamten formell beschweren will. Visa-Stellen sind natürlich tendenziell eher für eine Beschwerde prädestiniert als Standesämter oder Tiefbaudezernate. In der Praxis habe ich daher den Begriff bisher auch nur im Zusammenhang mit Visa gehört.
Heutzutage sagt man dazu doch eher Einspruch, bei uns hat zumindest seit über 15 Jahren noch kein Delinquent remonstriert, Einsprüche gibt es allerdings ständig. Aber stimmt schon, bei Konsulaten scheint der Begriff noch geläufig zu sein.

Re: Remonstration

Verfasst: 07 Aug 2011, 19:12
von Zeppelin
kleinererpel hat geschrieben:Wäre eine Apostille "übersetzt" nicht mehr ein "Beglaubigungsstempel"?
Das geht in die richtige Richtung, heißt im Deutscvhen aber "Überbeglaubigung" - sprich außer der Beglaubigung einer Urkunde durch deren ausstellende Behörde auch noch die Bestätigung der übergeordneten Behörde, dass Unterschrift und Stempel / Dienstsiegel auf dem Dokument richtig sind.
Remonstrieren ist mir aber auch nur ein aus der Visathematik bekannter Begriff-wird das sonst sprachlich aktuell noch gebraucht?
Wie Zejtnot schon schrieb, geht es um's Beamtenrecht. Von daher ist der Begriff eben u.a. auch an juristischen Fakultäten von Unis gebräuchlich, wenn Studierende sich gegen die Bewertung ihrer Prüfungsleistungen wehren wollen, bzw. eine neue Bewertung dieser Leistung durch andere Prüfer/-innen erreichen wollen.