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Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 05 Jul 2011, 03:33
von CSB_Wolf
Na also wenn die Frau so naiv und doof ist, dann heiratet sie am besten dann Ihren Vater :roll: Viel zu starker Einfluss der Eltern. Da geht jede Ehe in die Brüche, das hätte man von Anfang an klarstellen, bzw. abstellen müssen.

Gruss
wolf

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 05 Jul 2011, 07:24
von bella_b33
CSB_Wolf hat geschrieben:abstellen
DAS ist ein gutes Stichwort.... am besten irgendwo, wo oft mal ein Zug langfährt. *duck und schnell weg*
Sorry, bei so einer Habgier gehen bei mir alle Alarmglocken an....

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 05 Jul 2011, 08:40
von Zejtnot
Ich habe in meinem Posting ergänzt, dass meine Meinung nicht korrekt war. Danke für die Korrekturen. (Mir wurde es bei der Anmeldung meiner in Russland geschlossenen Ehe im deutschen Standesamt so erläutert. Wahrscheinlich habe ich nicht richtig zugehört.)

Sicher bin ich mir aber: Hat man die Ehe in Deutschland gemeldet (sprich im Standesamt ein deutsches Familienbuch, oder wie das neumodische Pendant auch immer heißen mag, anlegen lassen), dann muss man die Scheidung auch in Deutschland melden, damit die Ehe als geschieden gilt. Richtig, Manuchka?
herlit hat geschrieben:Das stimmt so nicht ganz. Dem deutschen Standesamt ist es piepegal, ob und wann ein(e) Deutsche(r) in Russland geheiratet hat oder geschieden wurde. Gemeldet und nachgewiesen aber muss es gegenüber der Rentenversicherung - falls im Rentenalter. So ist es aktuell in meinem Fall und dem einer Bekannten.
Dem Standesamt ist es in der Tat piepegal. Aber man kann (!) so eine Ehe zusätzlich in Deutschland melden und ein Familienbuch (heißt jetzt neuerdings etwas anders) anlegen lassen. Vor allem wenn Kinder geplant sind, hat das später die angenehme Folge, dass deren Anmeldung wesentlich vereinfacht wird (1 statt 7 Dokumente vorzulegen). Hat man diese Meldung jedoch gemacht, ist dem Standesamt die Scheidung nicht mehr piepegal - siehe oben!

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 05 Jul 2011, 08:55
von bella_b33
Zejtnot hat geschrieben:Aber man kann (!) so eine Ehe zusätzlich in Deutschland melden
Stimmt, hab ich damals auch auf dem EW-Meldeamt gemacht

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 05 Jul 2011, 08:59
von Sibirier
Also ich war in der RF schon einmal verheiratet und geschieden.

Eine Scheidung ist m. E. so möglich. Wenn keine gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann dies durch Antrag von beiden Ehepartnern beim russischen Standesamt durchgeführt werden. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind oder ein Ehepartner nicht damit einverstanden ist, kann die Ehe nur vor Gericht geschieden werden.

Das andere, was hier der Vater vorhat, ist eine sog. "für Tod erklären"...Dies bedeutet auch in Russland meines Wissen's Wartezeit. Wenn das Original der Eheschließung beim Vater liegt und der es nicht "rausrückt", kann man beim Standesamt, wo man geheiratet hat, eine Kopie erstellen lassen, die vor Gericht gilt (war bei mir so, als meine Ex-Frau die Originalurkunde nicht heraus geben wollte).

Eine Eheschließung in Russland gilt auch in DE als vollzogen, egal ob man es dem Standesamt gemeldet hat. Aber man hat diese ja schon bei etlichen Behörden erklärt (Ausländerbehörde, Finanzamt usw.). Eine Ehescheidung in der RF muss jedoch gesondert in DE anerkannt werden. http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... _hinw.html. Dies ist besonders nötig, wenn man z. B. wieder heiraten möchte und z. B. ein Ehefähigkeitszeugnis aus DE benötigt (war bei mir jedenfalls so der Fall).

Unterhalt in der RF wird nur bezahlt, wenn Kinder vorhanden sind. Der Ehepartner selbst hat kein Unterhaltsanspruch. Jedoch muss das Vermögen geteilt werden. Dies kann entweder einvernehmlich oder durch Gericht bei der Scheidung (dauert länger) oder durch ein gesondertes Gerichtsverfahren geregelt werden (dies müsste jedoch dann spätestens 2 Jahre (Verjährungsfrist) eingeklagt werden).

Wenn -wie hier- beide Ehepartner in DE leben kann m. E. auch der eine Ehepartner in DE dann auf Unterhalt klagen. Auch in DE ist die Scheidung und Regelung des Unterhaltsanspruch nicht unbedingt "gekoppelt", also zusammen machbar.

Daher mein Rat, sprich mit Deiner "Noch-Frau", fliegt nach Russland (so teuer ist es nun nicht mehr...), geht auf das Standesamt, wo Ihr in der RF gemeldet seit und stellt den Antrag auf Scheidung, kostet wohl für jeden so 400 Rubel....Mit der Scheidungsurkunde müsst Ihr dann die Anerkennung der Scheidung in DE beantragen. Bei mir war damals das Berliner Gericht zuständig, da ich im Ausland meinen Wohnsitz habe.

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 05 Jul 2011, 10:07
von Zejtnot
Danke Sibirier für die Klarstellung!

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 06 Jul 2011, 19:05
von Jochen
roland61 hat geschrieben:Anfang März dann der 1. absolute Hammer. Meine noch Ehefrau teilt mir frech mit das ihr Vater ihre Unterschrift gefälscht hat und sich zum GF der OOO gemacht hat.
Ich halte diese Geschichte eher für gelogen!

Der neue GF muss nach Ernennung innerhalb von 3 oder 5 Tagen (weiss nicht mehr genau) den Steuerbehörden gemeldet werden. Diese Meldung erfolgt durch ein Formblatt der Steuerbehörden. Mit diesem Formblatt geht der neue GF und der Hauptbuchhalter persönlich zum Notar, muss sich ausweisen und auf diesem Formblatt unterschreiben. Der Notar setzt seinen Stempel mit auf dieses Formblatt. Danach muss der GF persönlich bei der Steuerbehörde antanzen und dieses Formblatt einreichen! Auch muss bei der Steuerbehörde das Ernennungsprotokoll mit eingereicht werden! Auf welcher Grundlage wurde denn der Neue sonst ernannt? Beim Notar muss es auch vorgezeigt werden. Auf dem Ernennungsprotokoll unterschreibt auch der alte GF, dass er i.d.R. auf eigenen Wunsch zurück tritt. Also müsste jemand auch deine Unterschrift gefälscht haben!

Nach 1-2 Wochen bekommt man einen neuen Auszug des Handelsregisters, in dem der neue GF namentlich aufgeführt ist. Erst dann ist alles offiziell.

Also entweder hat Schwiegervater Beziehungen wie Putin oder die Geschichte ist schlichtweg gelogen! Schwiegervater müsste mit dem Notar und den Steuerbehörden gemeinsame Sache machen! Eine Notar-Lizenz ist eine Gelddruckmaschine. Glaube kaum, dass irgend ein Notar dafür seine Zulassung riskiert!

Lass dich nicht verarschen!

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 07 Jul 2011, 07:21
von Zejtnot
Jochen hat geschrieben:Ich halte diese Geschichte eher für gelogen!
Danke Jochen für die Erläuterung! Ich sehe es genauso.

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 07 Jul 2011, 08:17
von bella_b33
Ich würde auch nicht denken, daß das in RU so einfach möglich sein könnte. Das Land der Bürokratie und dann mit einer einzigen gefälschten Unterschrift GF einer OOO sein. Klappt langfristig nicht(Jochen hat ja die 3-5 Tagesfristen erläutert).

Gruß
Silvio

Re: Scheidung in Russland! Fragen über Fragen!

Verfasst: 07 Jul 2011, 08:38
von Sibirier
Ich meine, das man im Internet es eine Seite gibt, wo man kontrollieren kann, wer als GD eingesetzt ist....

Werde mal bei Gelegenheit nachfragen....