Also ich war in der RF schon einmal verheiratet und geschieden.
Eine Scheidung ist m. E. so möglich. Wenn keine gemeinsame Kinder vorhanden sind, kann dies durch Antrag von beiden Ehepartnern beim russischen Standesamt durchgeführt werden. Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind oder ein Ehepartner nicht damit einverstanden ist, kann die Ehe nur vor Gericht geschieden werden.
Das andere, was hier der Vater vorhat, ist eine sog. "für Tod erklären"...Dies bedeutet auch in Russland meines Wissen's Wartezeit. Wenn das Original der Eheschließung beim Vater liegt und der es nicht "rausrückt", kann man beim Standesamt, wo man geheiratet hat, eine Kopie erstellen lassen, die vor Gericht gilt (war bei mir so, als meine Ex-Frau die Originalurkunde nicht heraus geben wollte).
Eine Eheschließung in Russland gilt auch in DE als vollzogen, egal ob man es dem Standesamt gemeldet hat. Aber man hat diese ja schon bei etlichen Behörden erklärt (Ausländerbehörde, Finanzamt usw.). Eine Ehescheidung in der RF muss jedoch gesondert in DE anerkannt werden.
http://www.berlin.de/sen/justiz/struktu ... _hinw.html. Dies ist besonders nötig, wenn man z. B. wieder heiraten möchte und z. B. ein Ehefähigkeitszeugnis aus DE benötigt (war bei mir jedenfalls so der Fall).
Unterhalt in der RF wird nur bezahlt, wenn Kinder vorhanden sind. Der Ehepartner selbst hat kein Unterhaltsanspruch. Jedoch muss das Vermögen geteilt werden. Dies kann entweder einvernehmlich oder durch Gericht bei der Scheidung (dauert länger) oder durch ein gesondertes Gerichtsverfahren geregelt werden (dies müsste jedoch dann spätestens 2 Jahre (Verjährungsfrist) eingeklagt werden).
Wenn -wie hier- beide Ehepartner in DE leben kann m. E. auch der eine Ehepartner in DE dann auf Unterhalt klagen. Auch in DE ist die Scheidung und Regelung des Unterhaltsanspruch nicht unbedingt "gekoppelt", also zusammen machbar.
Daher mein Rat, sprich mit Deiner "Noch-Frau", fliegt nach Russland (so teuer ist es nun nicht mehr...), geht auf das Standesamt, wo Ihr in der RF gemeldet seit und stellt den Antrag auf Scheidung, kostet wohl für jeden so 400 Rubel....Mit der Scheidungsurkunde müsst Ihr dann die Anerkennung der Scheidung in DE beantragen. Bei mir war damals das Berliner Gericht zuständig, da ich im Ausland meinen Wohnsitz habe.