Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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manuchka
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Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Beitrag von manuchka »

Sibirier, es geht um eine Namensänderung... deswegen auch der andere Pass. Und die Eigentumsurkunde ist schon auf den Namen ausgestellt.
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Sibirier
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Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Beitrag von Sibirier »

OK! Und bei Ausbürgerung hat sie ja dann das Problem, dass der "alte" Name wohl nirgends vermerkt ist.....

Aber wegen Namensänderung braucht sie die Wohnung ja nun nicht verkaufen, einmal zum BTI, Gebühren einzahlen, neue Urkunde beantragen, nach ca. 1-2 Wochen wieder abholen....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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manuchka
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Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Beitrag von manuchka »

Sibirier... lesen... die Wohnung soll sowieso verkauft werden. Und wenn man das gleich macht, vor Änderung des Namens, spart man sich die Änderung der Eigentumsdokumente.
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Sibirier
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Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Beitrag von Sibirier »

OK! Schlagt mich... :box:
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Ekaterina
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Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Beitrag von Ekaterina »

Danke Danke schonmal, ich werde es mit ihr besprechen.
Ihr Onkel kommt Anfang August aus moskau, um unsere Hochzeit zu feiern. Dann kann er ja die Vollmacht bekommen, die Wohnung zu verkaufen...

Noch eine wichtige Frage, wenn sie sich in Russland abmeldet (vom Wohnort), werden ihre Pässe abgenommen? Wenn nein, kann sie dann trotzdem nach DE zurück?
Sie hat halt Angst, dass sie den Pass irgendwie ändern und ihr abnehmen und sie solange in RU warten muss... JaJa, hätte sie das mal alles vorher gemacht...

Gruß :)
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manuchka
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Re: Ausbürgerung einer Russin in Deutschland?!

Beitrag von manuchka »

Die Vollmacht muss eine notariell beglaubigte sein, am besten natürlich von einem russischen Notar oder vom Konsulat. Die Vollmachten sind in Russland recht ausführlich formuliert, da muss also alles rein, was der Onkel dann dürfen soll. Wenn die Vollmacht ein dt. Notar macht, muss eine Apostille drauf, und dann muss der Onkel in Russland davon eine notariell beglaubigte Übersetzung machen lassen.

Ob man den Inlandspass abgeben muss, weiß ich nicht - ich glaube nicht, es wird nur die "propiska" rausgelöscht. Den Reisepass behält man auf jeden Fall.
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