Die "Trassa E95" Moskau-Piter kennst Du wie Deine Westentasche und willst dieses Wissen mit anderen teilen, dann verewige Dich hier. Anfragen zum Thema Autofahren in Russland sind hier ebenso willkommen.
Anton hat geschrieben:[HU ausgelaufen]Meines Wissens droht mir lediglich eine kleine Strafe, wenn ich in Deutschland angehalten werde.
Wenn du angehalten wirst, kostet wohl ab 2 Mon. - 4 Mon. = 25 Euro, 4 Mon. - 8 Mon. = 1 Punkt und 40 Euro und ueber 8 Monate = 75 Euro + 2 Punkte + Verwaltungsgebuehren ... - nach neuerlichen Gerichtsurteil keine Schonfrist.
Wenn du selber zum TÜV faehrst, wird einfach nur zurueckdatiert.
Anton hat geschrieben:[HU ausgelaufen]Meines Wissens droht mir lediglich eine kleine Strafe, wenn ich in Deutschland angehalten werde.
Wenn du angehalten wirst, kostet wohl ab 2 Mon. - 4 Mon. = 25 Euro, 4 Mon. - 8 Mon. = 1 Punkt und 40 Euro und ueber 8 Monate = 75 Euro + 2 Punkte + Verwaltungsgebuehren ... - nach neuerlichen Gerichtsurteil keine Schonfrist.
Wenn du selber zum TÜV faehrst, wird einfach nur zurueckdatiert.
-ah-
Aber nicht wenn er NACHWEISEN kann, das er ohne unterbrechung im ausland war... Oder? Unsere googleweltmeister noch nix gefunden?
"Meister, nu schaunse sich mal das Fahrwerk an! 1Jahr Russland und alles komplett ausgeschlagen!"
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
Meines Fahrzeugs TÜV ist abgelaufen, trotzdem habe ich Versicherungsschutz und fahre frohen Mutes genau jetzt Richtung Norwegen.
Ich habe mein Auto im vergangenen Oktober sogar umgemeldet, wegen Proforma- Hauptwohnsitz- Wechsels, und habe dies nach Telefonat mit einer netten Dame am anderen Ende sogar im Kfz- Schein bestätigt bekommen- ohne HU und den ganzen Kram, nur, weil ich dauerhaft in Russland bin und das Auto gerade nicht nach D lenke. Ich musste ihr allerdings versprechen, bei der nächstbesten Gelegenheit mal wieder in D mit dem Auto vorbeizukommen ...
Sollte ich dermaleinst dahin fahren, weiss ich, dass ich
-mir vorher ein befristetes Überführungskennzeichen (oder wie die Dinger jetzt heissen) organisiere ODER
- ich auf direktem Wege zum TÜVer meines Vertrauens fahren werde
Hier in RUS interessiert es Keinen. Und wir sollten hoffen ,dass niemand ihnen diesen Tip gibt ...
Ich habe bei ADAC sicherheitshalber nachgefragt und hier ist die Antwort:
Bei längeren Auslandsaufenthalten kann es vorkommen, dass zwischenzeitlich die Prüfplakette abgelaufen ist. Von dem Halter des Kfz kann nicht verlangt werden, das Kfz rechtzeitig vor Ablauf des TÜV-Termins zur Untersuchung nach Deutschland zu bringen. Eine Anzeige wegen Verstoßes gegen § 29 StVZO kann erstattet werden, wenn die TÜV-Frist abgelaufen ist und sich das Kfz wieder in Deutschland befindet.
Statt eines Verwarnungs- oder Bußgeldes kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist oder zumindest glaubhaft macht, dass die Hauptuntersuchung bei der Ausreise aus Deutschland noch nicht fällig war und das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist. Das Kfz muss dann unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Anschluss der Anzeigebehörde (meist Polizeidienststelle) mitzuteilen. Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.
Neben anderen Beweismitteln dient häufig ein Prüfprotokoll, das von einer ausländischen technischen Überwachungsstelle stammt, zum Nachweis oder zur Glaubhaftmachung eines längeren Auslandsaufenthaltes. Dieses Protokoll bescheinigt lediglich die Durchführung einer Überprüfung nach den in dem betreffenden Land geltenden Prüfkriterien. Das Prüfprotokoll besitzt nicht die rechtliche Qualität der in Deutschland von TÜV oder DEKRA erteilten Prüfplakette. Es ersetzt auch nicht die Eintragung im Kfz-Schein; die TÜV- Plakette und die Eintragung in den Fahrzeugpapieren stellen hoheitliche Akte dar, die nur von bestimmten deutschen Prüforganisationen oder Sachverständigen erbracht werden können.
Ausländische Behörden können wegen Ablaufs der Prüfplakette keine Geldbuße verhängen. Ist das Fahrzeug jedoch infolge erheblicher technischer Mängel nicht mehr verkehrssicher (z. B. wegen übermäßiger Geräusch- oder Abgasentwicklung), kann eine Ahndung vorgenommen werden.
Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes; wird das Kfz aber über einen längeren Zeitraum in einem nicht verkehrssicheren Zustand benutzt und war dieser Umstand für einen Unfall ursächlich, könnte aber eine „Gefahrerhöhung“ nach §§ 23 ff. VVG gegeben sein. Sie sollten sich daher mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen um abzuklären, inwiefern Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug länger in Russland verbleibt.
Wird eine TÜV-Prüfung verspätet durchgeführt, beginnt die Frist für die nächste Hauptuntersuchung mit dem Fälligkeitsmonat der letzten Untersuchung. Die Frist für die Hauptuntersuchung wird „rückdatiert“ (seit 01.12.1999).
Anton hat geschrieben:Ich habe bei ADAC sicherheitshalber nachgefragt und hier ist die Antwort:
- Anzeige kann erstattet werden
- Statt einer Strafe kann eine gebührenfreie Mängelanzeige erfolgen, wenn der Halter nachweist das Kfz danach ständig im Ausland gewesen ist.
- Die Überziehung des Untersuchungstermins führt nicht automatisch zum Erlöschen des Versicherungsschutzes
- Die Frist für die Hauptuntersuchung wird „rückdatiert“
Also im Prinzip so, wie wir uns das schon gedacht hatten. Prima und danke fuer die Rueckmeldung.
Anton hat geschrieben:Das Kfz muss nach Überschreitung der deutschen Landesgrenze auch ohne Anzeige unverzüglich dem TÜV vorgeführt werden.
Das ist dann die räumlich nächste TÜV-Möglichkeit direkt hinter der Grenze!
Da darf man wohl nicht (auf dem direkten Weg) zur Werkstatt seines Vertrauens fahren...
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
Dietrich hat geschrieben:
Das ist dann die räumlich nächste TÜV-Möglichkeit direkt hinter der Grenze!
Da darf man wohl nicht (auf dem direkten Weg) zur Werkstatt seines Vertrauens fahren...
Ganz ehrlich, wie oft wird man denn in DE angehalten? Ich seit 2001 nichtmehr. Wenn ich in Richtung Heimat fahre, mit abgelaufenem Tüv, dann ziehe ich meine Reise selbstverständlich bis dorthin durch und fahre dann zum Tüv. Auch wenn das in den Augen einiger Gesetzeshüter vielleicht falsch sein könnte.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
bella_b33 hat geschrieben: dann ziehe ich meine Reise selbstverständlich bis dorthin durch und fahre dann zum Tüv.
Also ich wuerde auch Niemand mein Auto zumuten, in dem ich mehr, oder weniger 3 Tage am Stueck zugebracht habe ...
Wahrscheinlich wuerde man vom TÜV aber wegen dem vollgepackten Auto und den "Panzerschlitzen" in der Frontscheibe eh erst mal heimgeschickt.
Also leer raeumen, saugen und wenigstens mal durch die Waschanlage ...