So wie ich es gesagt habe, wenn die Gesetze so sind, sollen sie sie haben. Wenn es nach mir ginge, würde ich KEINE (gar keine) doppelte Staatsbürgerschaft gestatten.manuchka hat geschrieben:Nein, müssten sie nicht, ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die Argumentation über die tatsächliche Verbindung zu Deutschland außen vorlassen möchte, eben weil viele argumentieren, dass danach die Russlanddeutschen überhaupt gar keinen Anspruch auf Aussiedlung nach DE hätten.pippie hat geschrieben:Nach deinem Verständnis müßten die Russlanddeutschen eigentlich in Russland bleiben-oder?
Was denn nun? Doppelt oder nicht?pippie hat geschrieben:Wenn es leider schon die doppelte Staatsbürgerschaft gibt, so halte ich es auch für legitim, dass sie diese beanspruchen.
...
Und genau deshalb finde ich, man sollte es grundsätzlich bei einer Staatsbürgerschaft belassen.Ich bin auch grundsätzlich für eine, Ausnahme: Abstammung. (Wobei dann viele Russlanddeutsche eh wieder zwei Pässe haben könnten, weil viele ja aus gemischten Ehen Deutschstämmiger mit Russen, Kasachen, ... abstammen.)
doppelte Staatsbürgerschaft
-
pippie
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ich meinte mit dem Wörtchen "Russland-Deutsche" eher normale Russen, Die jetzt in Deutschland wohnen und bezog mich auf das dort geborene Kind.Zeppelin hat geschrieben:Russlanddeutsche eben oder eventuell auch russische Juden (Kontingentflüchtlinge). Für die gibt es Sonderrechte bzgl der Staatsangehörigkeit.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Ich gebe Manuchka eigentlich so weit Recht: Ich bin Deutscher, der in Russland lebt. Aber nur, damit es gemütlich ist, jetzt einen russischen Pass zu beantragen, finde ich nicht richtig. Es gibt für diesen Fall die Aufenthaltsgenehmigung und die reicht doch vollkommen. Von der Identität, auch gefühlt, bleibe ich doch in jedem Fall Deutscher. Deswegen wäre die russische Staatsbürgerschaft eindeutig falsch für mich, Russifizierung hin oder her.
Eine Ausnahme sehe ich wirklich bei binationalen Kindern, weil die wirklich in beiden Kulturen gleichberechtigt aufwachsen (können). Dies sieht auch der Gesetzgeber so.
(Wenn das Gesetz nun aber geändert wird, habe ich auch kein Problem damit. Ich kann nur die bisherige Argumentation gut nachvollziehen.)
Eine Ausnahme sehe ich wirklich bei binationalen Kindern, weil die wirklich in beiden Kulturen gleichberechtigt aufwachsen (können). Dies sieht auch der Gesetzgeber so.
(Wenn das Gesetz nun aber geändert wird, habe ich auch kein Problem damit. Ich kann nur die bisherige Argumentation gut nachvollziehen.)
-
Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Falls ja, kann ich dazu nur wiederholen, was ich als Begründung schon genannt hatte.bella_b33 hat geschrieben:Ich meinte mit dem Wörtchen "Russland-Deutsche" eher normale Russen, Die jetzt in Deutschland wohnen und bezog mich auf das dort geborene Kind.
Das Anrecht eines in D geborenen russ. Kindes auf die dt. StAng. erwächst aus dem Aufenthaltsstatus (hier Niederlassungserlaubnis) und ständiger Aufenthaltsdauer mindestens eines Elternteils. (Ich glaube das müssen min. 8 Jahre sein, habe das AufenthG aber nicht auswendig im Kopf.)
Da ein solches Kind aller Vorraussicht nach vollständig in D sozialisiert werden wird, will man es aus integrationspolitischer Sicht nicht als Auländer/-in behandeln. Dies finde ich auch gut und richtig, und ich finde es auch nicht schädlich für die Entwicklung einer Bindung an die Herkunftskultur der Eltern.
Dass ein solches Kind gleichwohl ein Anrecht auf die russ. StaAng. hat, ergibt sich wohl von selbst.
Nun ist es aber so, das bislang solche Kinder unter dem Damoklesschwert aufwachsen, sich eines Tages entscheiden zu müssen. Und dies ist nicht nur aus meiner Sicht eine ziemliche Deklassierung, die eine unzumutbare Belastung.
Ein wahrer Freund der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit bin ich zwar nicht wirklich, habe aber aufgrund der bestehenden Visapflichten habe ich allergrößtes Verständnis, wenn Menschen, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, sich eben als Bürger/-innen zweier Staaten sehen.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?Zeppelin hat geschrieben: Nun ist es aber so, das bislang solche Kinder unter dem Damoklesschwert aufwachsen, sich eines Tages entscheiden zu müssen. Und dies ist nicht nur aus meiner Sicht eine ziemliche Deklassierung, die eine unzumutbare Belastung.
Ein wahrer Freund der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit bin ich zwar nicht wirklich, habe aber aufgrund der bestehenden Visapflichten habe ich allergrößtes Verständnis, wenn Menschen, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, sich eben als Bürger/-innen zweier Staaten sehen.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
-
Zeppelin
- Zar/iza

- Beiträge: 3051
- Registriert: 25 Jun 2006, 14:12
- Wohnort: Berlin, Gartenhaus 2 Treppen rechts
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Stimmt. Aber wie ich dazu bereits schrieb, steht dieser Entscheidungszwang aktuell zur Disposition.bella_b33 hat geschrieben: Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?
Man muss abwarten, was dabei heraus kommt. Aber so ganz ohne vielfältige bilaterale Verhandlungen im Vorfeld über die möglichen Konsequenzen ist die Meldung darüber ganz sicher nicht von offizieller Seite in die Öffentlichkeit gegeben worden.
Es gibt inzwischn ja immer weniger Argumente, es bei der gegenwärtigen Regelung zu belassen. Z.B. ist in D inzwischen die Wehrpflicht ausgesetzt (quasi abgeschafft), mit der Türkei wird schon lange über erbrechtliche Fragen verhandelt usw.
Ein Problem in dieser Sache dürften ausgerechnet die USA mit ihrer Bedrohungsphobie darstellen.
Aber D wird es sich kaum leisten können, künftig nur selektiv doppelte StaAng. zuzulassen. Da heißt es wohl eher: Entweder Oder ...
Ich rechne innerhhalb der kommenden drei bis fünf Jahre mit einer Entscheidung. Fraglich bleibt für mich dann nur, welcher Stichtag ggf. festgelgt wird.
"Wir brauchen Bürokratie, um unsere Probleme zu lösen. Aber wenn wir sie erst haben, hindert sie uns, das zu tun, wofür wir sie brauchen." (Ralf Dahrendorf)
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Danke für die Info! Wir haben noch ein paar Jährchen Zeit, bis der Bub 18 wirdZeppelin hat geschrieben:Fraglich bleibt für mich dann nur, welcher Stichtag ggf. festgelgt wird.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Nein, halt, falsch!Zeppelin hat geschrieben:Stimmt.bella_b33 hat geschrieben: Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?
Wenn die Eltern zwei verschiedene Staatsbürgerschaften haben, muss man sich NICHT entscheiden. Silvio, dein Sohn bleibt immer Deutscher und Russe.
Entscheiden müssen sich nur Kinder, deren Eltern beide (!) eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hatten, und deren Kind deswegen auch die deutsche Staatsangehörigkeit als Option bekommen. Diese Option müssen Sie mit 18 quasi annehmen oder ablehnen - wobei sie zur Annahme alle anderen Staatsbürgerschaften abzugeben sind.
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Hä? Also vom deutschen Recht her nicht. Da kann es beide Pässe behalten. Die Abgeberei ist eben zur Zeit nur fällig, wenn beide Eltern nicht Deutsche sind, das Kind aber hier geboren wurden und die Eltern einen gewissen Aufenthaltsstatus hatten.bella_b33 hat geschrieben:Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?Zeppelin hat geschrieben: Nun ist es aber so, das bislang solche Kinder unter dem Damoklesschwert aufwachsen, sich eines Tages entscheiden zu müssen. Und dies ist nicht nur aus meiner Sicht eine ziemliche Deklassierung, die eine unzumutbare Belastung.
Ein wahrer Freund der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit bin ich zwar nicht wirklich, habe aber aufgrund der bestehenden Visapflichten habe ich allergrößtes Verständnis, wenn Menschen, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, sich eben als Bürger/-innen zweier Staaten sehen.
- bella_b33
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 13051
- Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
- Wohnort: nahe Saransk/Mordowien
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
aaaah, Danke! Dann also doch nicht, Super!
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!