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Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Verfasst: 21 Aug 2011, 20:22
von pippie
manuchka hat geschrieben:pippie hat geschrieben:Nach deinem Verständnis müßten die Russlanddeutschen eigentlich in Russland bleiben-oder?
Nein, müssten sie nicht, ich habe ausdrücklich gesagt, dass ich die Argumentation über die tatsächliche Verbindung zu Deutschland außen vorlassen möchte, eben weil viele argumentieren, dass danach die Russlanddeutschen überhaupt gar keinen Anspruch auf Aussiedlung nach DE hätten.
pippie hat geschrieben:Wenn es leider schon die doppelte Staatsbürgerschaft gibt, so halte ich es auch für legitim, dass sie diese beanspruchen.
...
Und genau deshalb finde ich, man sollte es grundsätzlich bei einer Staatsbürgerschaft belassen.
Was denn nun? Doppelt oder nicht?

Ich bin auch grundsätzlich für eine, Ausnahme: Abstammung. (Wobei dann viele Russlanddeutsche eh wieder zwei Pässe haben könnten, weil viele ja aus gemischten Ehen Deutschstämmiger mit Russen, Kasachen, ... abstammen.)

So wie ich es gesagt habe, wenn die Gesetze so sind, sollen sie sie haben. Wenn es nach mir ginge, würde ich KEINE (gar keine) doppelte Staatsbürgerschaft gestatten.
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 21 Aug 2011, 23:12
von bella_b33
Zeppelin hat geschrieben:Russlanddeutsche eben oder eventuell auch russische Juden (Kontingentflüchtlinge). Für die gibt es Sonderrechte bzgl der Staatsangehörigkeit.
Ich meinte mit dem Wörtchen "Russland-Deutsche" eher normale Russen, Die jetzt in Deutschland wohnen und bezog mich auf das dort geborene Kind.
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Verfasst: 22 Aug 2011, 06:55
von Zejtnot
Ich gebe Manuchka eigentlich so weit Recht: Ich bin Deutscher, der in Russland lebt. Aber nur, damit es gemütlich ist, jetzt einen russischen Pass zu beantragen, finde ich nicht richtig. Es gibt für diesen Fall die Aufenthaltsgenehmigung und die reicht doch vollkommen. Von der Identität, auch gefühlt, bleibe ich doch in jedem Fall Deutscher. Deswegen wäre die russische Staatsbürgerschaft eindeutig falsch für mich, Russifizierung hin oder her.
Eine Ausnahme sehe ich wirklich bei binationalen Kindern, weil die wirklich in beiden Kulturen gleichberechtigt aufwachsen (können). Dies sieht auch der Gesetzgeber so.
(Wenn das Gesetz nun aber geändert wird, habe ich auch kein Problem damit. Ich kann nur die bisherige Argumentation gut nachvollziehen.)
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 24 Aug 2011, 11:43
von Zeppelin
bella_b33 hat geschrieben:Ich meinte mit dem Wörtchen "Russland-Deutsche" eher normale Russen, Die jetzt in Deutschland wohnen und bezog mich auf das dort geborene Kind.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich Dich richtig verstehe. Falls ja, kann ich dazu nur wiederholen, was ich als Begründung schon genannt hatte.
Das Anrecht eines in D geborenen russ. Kindes auf die dt. StAng. erwächst aus dem Aufenthaltsstatus (hier Niederlassungserlaubnis) und ständiger Aufenthaltsdauer mindestens eines Elternteils. (Ich glaube das müssen min. 8 Jahre sein, habe das AufenthG aber nicht auswendig im Kopf.)
Da ein solches Kind aller Vorraussicht nach vollständig in D sozialisiert werden wird, will man es aus integrationspolitischer Sicht nicht als Auländer/-in behandeln. Dies finde ich auch gut und richtig, und ich finde es auch nicht schädlich für die Entwicklung einer Bindung an die Herkunftskultur der Eltern.
Dass ein solches Kind gleichwohl ein Anrecht auf die russ. StaAng. hat, ergibt sich wohl von selbst.
Nun ist es aber so, das bislang solche Kinder unter dem Damoklesschwert aufwachsen, sich eines Tages entscheiden zu müssen. Und dies ist nicht nur aus meiner Sicht eine ziemliche Deklassierung, die eine unzumutbare Belastung.
Ein wahrer Freund der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit bin ich zwar nicht wirklich, habe aber aufgrund der bestehenden Visapflichten habe ich allergrößtes Verständnis, wenn Menschen, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, sich eben als Bürger/-innen zweier Staaten sehen.
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 24 Aug 2011, 11:45
von bella_b33
Zeppelin hat geschrieben:
Nun ist es aber so, das bislang solche Kinder unter dem Damoklesschwert aufwachsen, sich eines Tages entscheiden zu müssen. Und dies ist nicht nur aus meiner Sicht eine ziemliche Deklassierung, die eine unzumutbare Belastung.
Ein wahrer Freund der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit bin ich zwar nicht wirklich, habe aber aufgrund der bestehenden Visapflichten habe ich allergrößtes Verständnis, wenn Menschen, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, sich eben als Bürger/-innen zweier Staaten sehen.
Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 24 Aug 2011, 12:38
von Zeppelin
bella_b33 hat geschrieben: Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?
Stimmt. Aber wie ich dazu bereits schrieb, steht dieser Entscheidungszwang aktuell zur Disposition.
Man muss abwarten, was dabei heraus kommt. Aber so ganz ohne vielfältige bilaterale Verhandlungen im Vorfeld über die möglichen Konsequenzen ist die Meldung darüber ganz sicher nicht von offizieller Seite in die Öffentlichkeit gegeben worden.
Es gibt inzwischn ja immer weniger Argumente, es bei der gegenwärtigen Regelung zu belassen. Z.B. ist in D inzwischen die Wehrpflicht ausgesetzt (quasi abgeschafft), mit der Türkei wird schon lange über erbrechtliche Fragen verhandelt usw.
Ein Problem in dieser Sache dürften ausgerechnet die USA mit ihrer Bedrohungsphobie darstellen.
Aber D wird es sich kaum leisten können, künftig nur selektiv doppelte StaAng. zuzulassen. Da heißt es wohl eher: Entweder Oder ...
Ich rechne innerhhalb der kommenden drei bis fünf Jahre mit einer Entscheidung. Fraglich bleibt für mich dann nur, welcher Stichtag ggf. festgelgt wird.
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 24 Aug 2011, 13:15
von bella_b33
Zeppelin hat geschrieben:Fraglich bleibt für mich dann nur, welcher Stichtag ggf. festgelgt wird.
Danke für die Info! Wir haben noch ein paar Jährchen Zeit, bis der Bub 18 wird

Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 24 Aug 2011, 13:33
von Zejtnot
Zeppelin hat geschrieben:bella_b33 hat geschrieben: Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?
Stimmt.
Nein, halt, falsch!
Wenn die Eltern zwei verschiedene Staatsbürgerschaften haben, muss man sich NICHT entscheiden. Silvio, dein Sohn bleibt immer Deutscher und Russe.
Entscheiden müssen sich nur Kinder, deren Eltern beide (!) eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland hatten, und deren Kind deswegen auch die deutsche Staatsangehörigkeit als Option bekommen. Diese Option müssen Sie mit 18 quasi annehmen oder ablehnen - wobei sie zur Annahme alle anderen Staatsbürgerschaften abzugeben sind.
Re: dt.-ru. Kind in Deutschland geboren
Verfasst: 24 Aug 2011, 13:36
von harald63
bella_b33 hat geschrieben:Zeppelin hat geschrieben:
Nun ist es aber so, das bislang solche Kinder unter dem Damoklesschwert aufwachsen, sich eines Tages entscheiden zu müssen. Und dies ist nicht nur aus meiner Sicht eine ziemliche Deklassierung, die eine unzumutbare Belastung.
Ein wahrer Freund der doppelten oder mehrfachen Staatsangehörigkeit bin ich zwar nicht wirklich, habe aber aufgrund der bestehenden Visapflichten habe ich allergrößtes Verständnis, wenn Menschen, die unter solchen Bedingungen aufwachsen, sich eben als Bürger/-innen zweier Staaten sehen.
Ja, genau darauf wollte ich hinaus. Es scheint also, bei dieser Konstellation(so wie unser Sohn, "Mutter.ru + VATER.de", er hat im Moment beide Pässe) keine andere Regelung zu geben, als daß man irgendwann eine Staatsbürgerschaft abgeben muss?
Hä? Also vom deutschen Recht her nicht. Da kann es beide Pässe behalten. Die Abgeberei ist eben zur Zeit nur fällig, wenn beide Eltern nicht Deutsche sind, das Kind aber hier geboren wurden und die Eltern einen gewissen Aufenthaltsstatus hatten.
Re: doppelte Staatsbürgerschaft
Verfasst: 24 Aug 2011, 13:45
von bella_b33
aaaah, Danke! Dann also doch nicht, Super!