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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 24 Aug 2011, 11:31
von Zejtnot
GastroService hat geschrieben:Was ist "Lohn"?
Wenn ich mit meinem Geschaeftsvisum einen Vortrag oder ein Seminar in Ru, als Deutsche Firma oder Freiberufler abhalte und dafuer ein Honorar bekomme, ist das legal???
Ich würde sagen, auch wenn ich kein Jurist bin: Als deutsche Firma - noch relativ legal. Als Freiberufler - nicht legal. Mit wem wird denn der Vertrag abgeschlossen?

Das Hauptrisiko trägt übrigens Dein Auftraggeber - wenn diesem die illegale Beschäftigung von Ausländern nachgewiesen werden kann, wird es teuer für ihn. In jedem Fall sehe ich den genannten Fall als Grauzone und wäre eher vorsichtig.

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 24 Aug 2011, 12:33
von Jochen
Wie siehts eigentlich aus, wenn deutsche Kollegen regelmäßig (jede Woche Mo-Fr oder Die-Do) zur russischen Tochter kommen, um zB. die russischen Kollegen vor Ort beim Tochteraufbau oder -ausbau zu unterstützen? Oder um längere Projekte abzuwickeln? Die Deutschen arbeiten ganz normal vor Ort im russischen Büro, reisen an, reisen ab und das Ganze regelmäßig.

Das müsste doch für die russ. Tochter schon sehr gefährlich sein, oder?

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 24 Aug 2011, 13:28
von Zejtnot
Ich denke ja, Jochen.

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 25 Okt 2011, 02:03
von patznjeschniki
Hat schon jemand Genaueres darüber gefunden, was mit einem Business-Visum machen darf (oder besser, was man nicht machen sollte ;) )? Frage deshalb, weil es auf mich anfangs auch zutreffen wird.

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 25 Okt 2011, 08:28
von domizil
Jochen hat geschrieben:Wie siehts eigentlich aus, wenn deutsche Kollegen regelmäßig (jede Woche Mo-Fr oder Die-Do) zur russischen Tochter kommen, um zB. die russischen Kollegen vor Ort beim Tochteraufbau oder -ausbau zu unterstützen? Oder um längere Projekte abzuwickeln? Die Deutschen arbeiten ganz normal vor Ort im russischen Büro, reisen an, reisen ab und das Ganze regelmäßig.
... die Kollegen arbeiten also vor Ort - das ist Fakt. Sie benötigen ein Arbeitsvisum - ohne dem wird es Probleme geben - für alle Beteiligten. Und genau für solche Fälle ist ja wohl auch das Arbeitsvisum entwickelt wurden. Ich würde also hier - um russischen Behörden (oder "Einzeltätern") keinen Vorwand für ... zu geben mehr als nur korrekt vorgehen. Sie ersparen sich viel Zeit und Nerven und Ärger.

Ich bin nicht ganz sicher, aber: Mit einem Business-Visum können Sie sich frei bewegen in den Orten die Sie bei der Antragstellung zu diesem Visum angegeben haben. Sie können eine Firma gründen und eigentlich alles machen was das Gesetz nicht verbietet, sind aber in Ihrem Aufenthalt auf 90 Tage im Halbjahr beschränkt (genau wie in Deutschland). Um Ihnen hier eine Antwort geben zu können müsste man wissen was Sie konkret machen wollen und dann können die Forumsteilnehmer auch aus der Erfahrung berichten.
Uwe Niemeier

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 25 Okt 2011, 08:39
von m1009
domizil hat geschrieben: Mit einem Business-Visum können Sie sich frei bewegen in den Orten die Sie bei der Antragstellung zu diesem Visum angegeben haben.
Die Einschraenkung habe ich das letzte mal 2007 erlebt. Mit einen auf z.B. Moskau ausgestelltes Visum, konnte ich nicht nach Kaliningrad reisen. Seit 2009 gibt es diese Beschraenkungen IMHO nicht mehr. Gab dazu, glaube ich, auch einen Tread.

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 25 Okt 2011, 08:43
von m1009
domizil hat geschrieben: ... die Kollegen arbeiten also vor Ort - das ist Fakt. Sie benötigen ein Arbeitsvisum - ohne dem wird es Probleme geben - für alle Beteiligten.
Der Haken dabei ist, die ... - Quote - .... spez. Visa ausgenommen.

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 25 Okt 2011, 09:24
von domizil
m1009 hat geschrieben:Der Haken dabei ist, die ... - Quote - .... spez. Visa ausgenommen.
... ha, wenn es so einfach wäre in Russland zu arbeiten, würden ja alle in Russland arbeiten wollen ...
Uwe Niemeier

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 25 Okt 2011, 09:50
von m1009
domizil hat geschrieben: würden ja alle in Russland arbeiten wollen ...
Genau, daher ist es so einfach, Mitarbeiter zu finden, die nicht mal nur "kurz reinschnuppern" wollen... ;)

Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt

Verfasst: 27 Jan 2012, 22:28
von patznjeschniki
Zejtnot hat geschrieben: Sagen wir es so - es ist eine Gesetzeslücke, die offensichtlich gern und relativ problemlos genutzt wird. Das einzige, was passieren kann, ist, dass man das Visum ablehnt - aber dann kommt man halt nach 90 Tagen wieder. In jedem Fall ist es kein Gesetzesverstoß, zudem ein Spiel mit offenen Karten - die vorherigen Visa werden ja nicht verheimlicht und sind offen zu sehen. (Es gab ja auch Leute, die versucht haben, mit zwei Pässen zwei 90/180er Visa zu beantragen - das ist eine offensichtliche Täuschung und ging wohl schief. Einreisesperre und so.)
domizil hat geschrieben: Ich bin nicht ganz sicher, aber: Mit einem Business-Visum können Sie sich frei bewegen in den Orten die Sie bei der Antragstellung zu diesem Visum angegeben haben. Sie können eine Firma gründen und eigentlich alles machen was das Gesetz nicht verbietet, sind aber in Ihrem Aufenthalt auf 90 Tage im Halbjahr beschränkt (genau wie in Deutschland).
Ja was denn nun? Kettenvias ja oder Kettenvisa nein und nur 90 Tage im Halbjahr? Gibt es Erfahrungen?