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Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 24 Aug 2011, 17:39
von tl1000r
Hallo,

ist dann aber auch ein 90 Tage Geschäftsvisum, wo man auf dem Visumantrag einen Arbeitgeber eintragen müsste, wenn ich richtig liege:
--> http://www.russland-visum.eu/russland/t ... aeftsvisum
Die Einladung wird von denen erstellt und Gehaltsnachweis braucht man nicht. Ist dann halt nur die Frage, was man unter Punkt 20 (Tätigkeit) im Visaantrag ausfüllt. Vielleicht hast du ja jemanden in deinem Bekanntenkreis, der eine Firma oder kleines Unternehmen besitzt oder selbstständig ist?! Mein Kumpel hat beispielsweise mal die kleine Firma seines Bruders angeben, da er seinen Arbeitgeber (PriceWaterhouseCoopers) nicht angeben wollte. War dann eher auch nur, falls die russische Botschaft doch anrufen und nachfragen sollte.

Mfg Matthias.

Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 24 Aug 2011, 21:13
von lausi
Aniki hat geschrieben: Hat jemand eine Idee, wie man als Arbeitsloser/ Elterngeldempfänger an ein 3-Monats-Visum kommt?
Hallo Aniki,
ist Dein Mann noch in RU gemeldet? Dann könnte die Visaerleichterung greifen: http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... 07_dld.pdf (Punkt 4)
Das gleiche müsste für die russische Botschaft in D gelten: http://www.russisches-konsulat.de/Blank ... kommen.pdf (Artikel 5).

Grüße, Dirk

Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 24 Aug 2011, 21:53
von Nikolaus
Noe, das Visaerleichterungsabkommen greift in Deinem Fall, Aniki, (Deutsche nach Russland zum russischen Ehepartner) nicht.
Wenn Du aber gemeinsam mit Deinem Mann die Reise unternimmst, dann koennte die spezielle russische Erleichterung fuer binationale Ehepartner fuer Dich brauchbar sein. Wir haben das zuletzt hier ein wenig andiskutiert http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.p ... 10#p126203 .
Ich kenne aber auch Leute, die es gemacht haben, wie von tl1000r beschrieben.

Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 25 Aug 2011, 01:49
von manuchka
Ich würde den letzten Arbeigeber angeben im Visaantrag. Ich habe das immer so gemacht, als ich im Referendariat war und von Station zu Station wechseln musste, da war der "reale" Arbeitgeber mal ein Gericht, mal ein Anwalt, mal eine Verwaltung - ich habe immer das Bayerische Justizministerium angegeben. Auch dann noch, als das Referendariat zu Ende war. Damals musste man allerdings keine Einkommensnachweise vorlegen. Aber selbst wenn - bis August hast du ja welche, oder, Aniki?

Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 25 Aug 2011, 10:51
von Nikolaus
Nun eigentlich fordern ja die russischen Konsulate, dass bei der Beantragung eines Businessvisums durch einen Arbeitnehmer ein Brief der Firma auf Firmenpapier mit Angabe von Dienststellung, Gehalt und Gesamtzeitraum der beabsichtigten Dienstreisen nach Russland vorgelegt wird. Aber man nimmt das wohl i.a. nicht als Dogma. Vielleicht schaut man dort auch im Falle eines Arbeitslosen durch die Finger.
Aber man sollte sicherlich nicht vergessen, dass deutsche Konsulate wahrscheinlich eine solche "Loesung" im gegebenen Fall i.a. als "hohe kriminelle Energie beim Erschleichen eines Visums durch falsche Angaben zur Person und zum Zweck der Reise" werten wuerden. :)

Noch einige weitere Moeglichkeiten fuer qualifizierte Arbeitslose, legal ein "laengeres" russisches Visum zu erhalten: Gastvorlesungen an einer russischen Bildungseinrichtung (u.a. dafuer braucht man wohl seit letzter Zeit keine Arbeitserlaubnis), Sprachkurse zur Erhoehung der Qualifikation, ...
Klar, dass dafuer jetzt die Zeit knapp ist, aber fuer die Zukunft ...

Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 26 Aug 2011, 07:39
von GastroService
Nikolaus hat geschrieben:.....Gastvorlesungen an einer russischen Bildungseinrichtung (u.a. dafuer braucht man wohl seit letzter Zeit keine Arbeitserlaubnis), Sprachkurse zur Erhoehung der Qualifikation, ...
Klar, dass dafuer jetzt die Zeit knapp ist, aber fuer die Zukunft ...
Stichwort Gastvorlesungen an Bildungseinrichtungen.
Das ist ja das, was ich bislang in Russland (Nsk) zur beruflichen Weiterbildung (nicht sprachliche) gemacht habe, dann habe ich wohl auch nichts illegales gemacht?

Re: Elterngeld/ arbeitslos und 90-Tage-Visum?

Verfasst: 26 Aug 2011, 13:09
von Nikolaus
Ich bin mir nicht sicher, ob dieser Fall auch im Auslaendergesetz im Artikel 13, Pkt. 4., Unterpunkt 8.) bzw. 8.1) beruecksichtigt ist. Obwohl ja dort ausser von Hochschulen auch von "иные образовательные учреждения" die Rede ist...
http://base.consultant.ru/nbu/cgi/onlin ... om=76778-0
Aber "im Notfall" kann man ja hierauf verweisen. Da das ja sicherlich nicht gerade ein verbreiteter Fall ist, kann man wahrscheinlich auch beim FMS Toleranz erwarten!?
An sich traegt aber ja wohl auch die Hauptverantwortung die Einrichtung, die Dich als Gastdozenten einlaedt. :)
Na, vielleicht findet sich hier noch jemand, der es genau weiss...