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Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 30 Sep 2011, 14:13
von Fahrenheit20
3 mil im jahr ? :D Alter, alles klar :lol: :lol: :lol:

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 30 Sep 2011, 14:14
von bella_b33
Ich weiß nicht, ob das Busniess vom Thomas 2Mill Gehalt pro Jahr für Ihn abwirft, wäre aber ne Möglichkeit.

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 30 Sep 2011, 14:18
von Jochen
In einem Russlandforum handeln sich Gehaltsangaben in Millionenhöhe mit größter Wahrscheinlichkeit um Rubel! :roll:

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 30 Sep 2011, 14:23
von Fahrenheit20
Achso... :P

Ich wollte schon sagen, 3 mil euro - wie soll das denn gehen :D

Sind ja nur ca 47.000 euro.
Gehalt oder Umsatz oder Gewinn ? Oder muss man sich sowas wie Gehalt auszahlen, um dies zu bekommen ? (Kann mir ja auch als Besitzer einer GmBH ein eigenes Gehalt bezahlen - als Geschäftsführer - wie das halt in Russland ist, weiß ich nicht!)

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 30 Sep 2011, 14:38
von zimdriver
Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 30 Sep 2011, 18:58
von bella_b33
Ja, auch in Ru zahlt sich der Gen. Direktor einer GmbH selbst ein Gehalt. Wie soll das sonst funktionieren? Einfach nehmen und fertig ist auch hier nicht möglich ;)

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 03 Okt 2011, 12:44
von Norbert
zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben. Bedenke aber, dass Du auf den Lohn 13 % Lohnsteuer und 34 % Rentenversicherung (oder waren es 36 %?) zahlen musst!

Ohne diese Spezialistenregelung bleibt Dir auch als Firmenbesitzer nur der Weg über die gewöhnliche Arbeitsgenehmigung. (Was auch logisch ist, sonst würde der halbe Kaukasus in Russland eigene Firmen gründen.)

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 03 Okt 2011, 13:09
von Jochen
Norbert hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben.
Plus noch ein Diplom nachweisen! Normale Berufsausbildung reicht nicht! Es heisst ja: hochqualifizierter Spezialist! :lol:

Aber Direktoren sind mittlerweile eh quotenbefreit. Da hat man dann die monatelangen Rennereien für das normale grüne Visum.

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 03 Okt 2011, 13:29
von bella_b33
Norbert hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben. Bedenke aber, dass Du auf den Lohn 13 % Lohnsteuer und 34 % Rentenversicherung (oder waren es 36 %?) zahlen musst!
+ Versteuerung der Einnahmen/des Guthabens der OOO(je nach gewähltem System).....man kommt knapp auf die Hälfte(irgendwas über 40%), die weg ist.

Re: Wohnungen und Möbel e.t.c. in Russland

Verfasst: 03 Okt 2011, 14:22
von zimdriver
Jochen hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:Ausgezahltes, in Russland zu versteuerndes Bruttogehalt in RUB
Genau, mit Deiner eigenen OOO müsstest Du Dir nur ein Jahresgehalt von 2 Millionen Rubel zahlen und schon könntest Du basierend auf der Spezialistenregelung in Russland leben.
Plus noch ein Diplom nachweisen! Normale Berufsausbildung reicht nicht! Es heisst ja: hochqualifizierter Spezialist! :lol:

Aber Direktoren sind mittlerweile eh quotenbefreit. Da hat man dann die monatelangen Rennereien für das normale grüne Visum.
NEIN, zumindest nicht in Moskau und in meinem Bereich
HQS: Nachweis des Einkommens reicht, kein Diplom notwendig.
GD: Diplom muss apostilliert nachgewiesen werden, um die Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Das Visum war bis Mitte verg. Jahres immer ein eingeklebtes, kein grüner Zettel.