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Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 10 Nov 2011, 07:40
von domizil
Zejtnot hat geschrieben:Aber ich kenne die Liste der beizubringenden Dokumente eigentlich ziemlich genau ... würde mich mal interessieren, wo da die Auskunft des Stadtgerichts erwähnt ist? 8)
... die ist LEIDER auf dieser Liste nicht erwähnt, muß aber trotzdem beigebracht werden. Ich habe bisher die Dokumente immer ohne diese Sprawka eingereicht - eben weil sie nicht auf der Liste steht - und wurde dann nochmal losgeschickt. Ich habe dann einfach meine eigene "Arbeitsliste" gemacht und diesen Punkt mit aufgenommen und habe somit etwas weniger Zusatzlaufereien ...
Alles andere wie gesagt kläre ich ab und bringe mich auf den neuesten Stand und melde mich dann wieder - aber Zejtnot, uns ist beiden schon jetzt klar das das Gesetz die eine Seite ist und die praktische Abarbeitung in den Regionen die andere Seite der Medaille ... Ich werde den hiesigen kaliningrader Beamten ganz bestimmt nicht erzählen wie das in Moskau oder Novosibirsk gemacht wird ... das interessiert hier niemanden und schon gar nicht wenn Oberlehrer Niemeier das noch von sich gibt ...
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 10 Nov 2011, 07:51
von Zejtnot
domizil hat geschrieben:... Ich werde den hiesigen kaliningrader Beamten ganz bestimmt nicht erzählen wie das in Moskau oder Novosibirsk gemacht wird ...
Würde ich auch nicht, das bringt wirklich nichts.
... und schon gar nicht wenn Oberlehrer Niemeier das noch von sich gibt ...
Wenn sich der Niemeier dabei auf Gesetze beruft, dann hat er alles Recht dazu, und dann hat die das zu interessieren! Sorry, wir zahlen doch auch Steuern, weil uns die Gesetze dazu verpflichten und machen uns keine eigenen Gesetze, die uns besser gefallen. Es ist die Aufgabe der Beamten, die Gesetze zu befolgen ... und dabei kann man sie ja durchaus unterstützen. (Man muss ja nicht gleich wie unser vodkanazavtrak/kamtschatkakarl mit dem Hausjuristen drohen ... aber eine dezente Rückfrage zur rechtlichen Grundlage halte ich für wichtig. Man kann ruhig den Deutschen spielen, der sich so gern an alle Gesetze hält - das wird einem, wenn man das gekonnt macht, keiner übelnehmen.)
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 10 Nov 2011, 08:00
von domizil
Zejtnot hat geschrieben:Man kann ruhig den Deutschen spielen, der sich so gern an alle Gesetze hält - das wird einem, wenn man das gekonnt macht, keiner übelnehmen.)
...ja, genau so wird ein Schuh draus. Damit kann ich sehr gut leben.
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 08:04
von Daten-Salat
Anmerkung zur Frage, Wohnsitz in Deutschland beibehalten oder nicht:
Mit Wohnsitz in Deutschland musst Du auch weiter Deine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. Darin müssen auch die Einkünfte aus Russland aufgeführt sein. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Deine russischen Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind. Das deutsche Finanzamt will nur informiert sein, und das wirkt sich auf den sog. Progressionsvorbehalt aus. Außerden gibt es ein listiges kleines Kreuzchen bei der Frage, ob Du eine dauerhafte Geschäftsverbindung zu einer ausländischen Bank unterhältst.
Progressionsvorbehalt bedeutet kurz gesagt, Deine eventuellen deutschen Einkünfte werden nicht mit dem tariflichen, ihrer Höhe entsprechenden Prozentsatz besteuert, sondern mit dem höheren Prozentsatz, der auf Dein weltweites Einkommen anzuwenden wäre, wenn es in Deutschland steuerpflichtig wäre.
Servus:
Armin
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 08:49
von domizil
... aha, wir haben es hier also mit einem geschichtsinteressierten Steuerfachmann zu tun (es ist positiv gemeint ohne rückwärtige Gedanken ...)
Ehrlich gesagt ist mir die deutsche Steuergesetzgebung zu kompliziert. Ihr eben dargelegtes bestätigt mir das entweder mein Qualifizierungsstand sehr niedrig ist oder mein IQ förderungswürdig ist ... Da ich versuche im Leben immer einfach durch alle Probleme zu segeln und mich auch nicht mit dem Gesetzgeber (egal welchem) anlegen will, habe ich mich entschlossen Deutschland zu verlassen - in erster Linie eben aus den nicht ganz einfachen steuerrechtlichen Gründen. Das bringt Vorteile, aber für denjenigen der nicht ständig Deutschland verlassen will oder vielleicht sogar nur für zwei oder drei Jahre irgendwo leben/arbeiten will - der sollte diesen Schritt vielleicht doch lieber nicht gehen. Ein guter Steuerberater hilft hier sicher eine optimale Lösung zu finden und die paar Euro die er kostet sind sicher gut angelegt, da er ja nicht nur gute Ratschläge gibt sondern ich diese dann auch noch verwerten kann für die Zukunft - wenn ich mich denn auf dieser Strecke fit halten will.
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 12:42
von harald63
domizil hat geschrieben:
Ehrlich gesagt ist mir die deutsche Steuergesetzgebung zu kompliziert. Ihr eben dargelegtes bestätigt mir das entweder mein Qualifizierungsstand sehr niedrig ist oder mein IQ förderungswürdig ist ...
Vielleicht ist dass dann steuerlich absetzbar? :-P
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 13:05
von domizil
harald63 hat geschrieben:Vielleicht ist dass dann steuerlich absetzbar?
... um hier zu antworten reicht meine Qualifizierung vollständig aus:
1. In Deutschland nicht steuerlich absetzbar weil ich aus Deutschland abgemeldet bin. Da ich dort nichts einzahle bekomme ich selbstverständlich auch nichts aus dem Steuertopf zurück
2. In Russland prinzipiell absetzbar, aber da ich für mich/meine Firma eine spezifische Besteuerungsform gewählt habe werde ich hier auch auf diesen Kosten sitzen bleiben. Aber da ich insgesamt nur 6 Prozent (in Worten: Sechs Prozent) Steuern zahle würde ich die Kosten für meine persönliche Qualifizierung auch gerne selber tragen.
(... bitte mit Humor verstehen ...)
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 13:15
von domizil
Hallo Zejtnot,
Hallo an "Themeneröffner"
erste kleine Zwischenantwort zu den unterschiedlichen Erfahrungen.
Ich hatte geschrieben: Sprawka vom zuständigen Stadtbezirksgericht. Das ist unkorrekt. Es geht um eine Bestätigung der staatlichen Gerichtsvollzieher über anhängige/nicht anhängige offene Forderungen.
Ich hatte geschrieben: Diese Sprawka muß man selber einholen und den Unterlagen zur Beantragung des Wohnrechtes beifügen. Dies war korrekt für Kaliningrad bis ca. Juni diesen Jahres. Jetzt bewegen wir uns wie folgt: Nach Einreichung der Unterlagen zum zeitweiligen Wohnrecht bei der Migrationsbehörde stellt diese ein Schreiben an die staatlichen Gerichtsvollzieher aus und übergibt dieses Schreiben dem Antragsteller. Dieser hat dann dieses Schreiben bei den Gerichtsvollziehern vorzulegen und abstempeln zu lassen. Ich gebe dann dieses Schreiben wieder bei der Migrationsbehörde ab. Das die dann die "Echtheit" trotzdem noch mal nachprüfen - ich glaube das ist unbestritten.
Alles andere dann Schritt für Schritt und wenn die Komplettübersicht da ist kann man sich ja mal darüber unterhalten hier eine neue kompakte Übersicht ohne überflüssige Zwischenkommentare einzustellen. Vielleicht kann sich dann auch irgendjemand für diesen Punkt generell verantwortlich fühlen und dafür Sorge tragen das neue, richtige und überprüfte Änderungen dann dort ständig eingepflegt werden ... Ich meine wir reden hier ja nicht über eine aktuelle Restaurantliste für Kaliningrad sondern über gesetzliche Regelungen und Vorgehensweisen die ein weniger schnelles Verfallsdatum haben und für sehr viele interessant sind.
Uwe Niemeier
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 13:22
von Zejtnot
domizil hat geschrieben:Jetzt bewegen wir uns wie folgt: Nach Einreichung der Unterlagen zum zeitweiligen Wohnrecht bei der Migrationsbehörde stellt diese ein Schreiben an die staatlichen Gerichtsvollzieher aus und übergibt dieses Schreiben dem Antragsteller. Dieser hat dann dieses Schreiben bei den Gerichtsvollziehern vorzulegen und abstempeln zu lassen. Ich gebe dann dieses Schreiben wieder bei der Migrationsbehörde ab.
Das lief bei mir mit der Miliz auch so, aber aus einem anderen Grund: "Wir wollen doch, dass es schneller geht ... bringen Sie es doch selbst vorbei! Sie wissen doch, wie unsere Post arbeitet?!" So war es 2005, 2009 haben sie es dann selbst gemacht.
Re: Umzug nach Russland - Steuern, KV, Aufenthaltsgenehmigun
Verfasst: 11 Nov 2011, 14:08
von manuchka
Daten-Salat hat geschrieben:Mit Wohnsitz in Deutschland musst Du auch weiter Deine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben.
Ich habe mich seinerzeit bei meinem Finanzamt abgemeldet und denen gesagt, dass ich ins Ausland umziehe. Ich hatte weiterhin offiziell einen Wonhsitz in DE, kein Hahn hat danach gekräht, ich habe nie eine Steuererklärung abgegeben. Ob ich "müssen hätte", weiß ich allerdings nicht, ich glaube nicht.