Was sollte denn das?!harald63 hat geschrieben: Wenn Du dem Typ bei der Einreisekontrolle komisch vorkommst oder er nur morgens Ärger mit der Schwiegermutter hatte und Dich abweist, dann isses das.
Man sollte nicht verwechseln, dass zwar die Gruende fuer eine Verweigerung des Visums bzw. der Einreise dem Antragsteller u.U. nicht genannt werden muessen, aber sehr wohl vorhanden sein muessen. Die Gruende sind i.a. gesetzlich festgelegt; meines Wissens zaehlt nirgendwo eine wenig gefaellige Nase dazu ...
Es sind durchaus i.d.R. gesetzliche Mittel vorhanden, um ueberpruefen zu lassen, ob eine Visaverweigerung oder Einreiseverweigerung ausreichend begruendet erfolgte, in manchen Laendern beschaeftigen sich sogar Gerichte damit (u.a. auch in D).


