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Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 09 Feb 2012, 10:28
von arghmage
manuchka hat geschrieben:Wenn das so ist... mit den Profis hast du übrigens recht...
Meine Frau ist auch Übersetzerin und hatte hier mit dem (notwendigen) Übersetzer ewige Diskussionen, wie er nun was übersetzen soll. Dann haben wir die leider fehlerübersäte Übersetzung bekommen. Meine Frau hat es dann richtig übersetzt (also so wie sie es wollte

), ihm gebracht und dann nochmal machen lassen. Er hat es kommentarlos entgegenegnommen und uns dann korrigiert zugeschickt. Ich denke mal, der Mann hofft, daß wir nie wieder als Kunden vor seiner Tür stehen (in der Hinsicht kann er aber beruhigt sein). Sie wundert sich heute noch drüber, wie man mit solch hingeschluderter Arbeit (relativ) gutes Geld verdienen kann.
Das Glück der Übersetzer ist, daß ihre Kunden meist nur eine Sprache beherrschen. Zweiter glücklicher Umstand ist, daß die Mitarbeiter der jeweiligen Behörden die andere Sprache auch nicht können. So fallen die meisten Fehler nie auf.
Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 09 Feb 2012, 10:32
von Zejtnot
Ich übersetze auch meist selbst und lasse es dann quasi nur abstempeln. Aber da merkt man auch, wie komplex das ist: Schreibt man "Standesamt" oder "Amt zur Registrierung von bürgerlichen Zuständen", wie es nun einmal offiziell heißt? Und vor allem, wenn es im selben russischen Formular zwei verschiedene Formulierungen gibt (einmal das "Amt für ..." selber und einmal auf der Apostille die "Verwaltung der Ämter für ..." - aber die drei Punkte sind jeweils unterschiedlich formuliert)?! Was ist da korrekt? Eine Übersetzung der echten Bezeichnung oder eine Übersetzung mit der deutschen Entsprechung?
M-M, wie löst Du das?
Re: Geburt eines dt.-ru. Kindes in DE - Übersetzungen
Verfasst: 09 Feb 2012, 15:28
von manuchka
Zejtnot, ich schreibe für ZAGS "Standesamt", weil das der im Deutschen gebräuchliche Begriff ist, und das andere heißt bei mir dann Standesamtsverwaltung. Allenfalls könnte man das ZAGS noch als "Amt zur Registrierung von Personenständen" benennen, wenn man es ganz genau meint (denn "grazhdanskoe sostojanie" ist das, was im Deutschen "Personenstand" heißt und nicht "bürgerlicher Zustand" :-P ), aber es geht beim Übersetzen ja nicht darum, dass man die Begriffe genau wortwörtlich übersetzt, sondern dass man - wenn es sich um vergleichbare Organisationen handelt - das Wort wählt, das in der jeweilige anderen Sprache für die gleiche Institution benutzt wird.
Hab grad nachgeschaut, M.-M. übersetzt auch so: "Standesamtsverwaltung der Stadt Moskau [Upravlenie zapisi aktov graždanskogo sostoâniâ goroda Moskvy]", das "Dvorec brakosochetania" ist dann allerdings schon auch der "Eheschließungspalast" und kein normals Standesamt

Das Wort
war im Forum schon mal Gegenstand, erinnerst du dich?
Ich spiele übrigens mit dem Gedanken, eine Übersetzerprüfung zu machen - denn ich kann das zwar und mach es auch, aber ich darf ja offiziell nicht, zumindest kann ich nichts beglaubigen lassen.
Geschafft - Antrag samt Übersetzungen eingereicht
Verfasst: 09 Feb 2012, 21:50
von SWZ
Na, ich habe es tatsächlich geschafft, alle Unterlagen einzureichen! Besonders erfüllt mich mit Stolz die Tatsache, dass alle Übersetzungen vom Konsul-Notar für korrekt befunden wurden - er hat mehrere Leute auch mit Profi-Übersetzungen nach Hause geschickt (es waren ziemlich viele kuriose oder aber auch Schlamperei-Fehler dabei). Beim Ganzen fühlt man sich wie ein Schüler bei einer Prüfung, was mir ansonsten sehr selten passiert. Hier die Behördennamen, die vom Konsulat als richtig akzeptiert wurden (soll ja nicht heißen, dass es linguistisch korrekt ist, aber es hat seinen Zweck erfüllt): Standesamt - отдел записи актов гражданского состояния, Landesamt für Bürger - und Ordnungsangelegenheiten - Земельное управление по гражданским и правовым вопросам, Bezirksamt - Районное управление , Bürgeramt - Адресная служба, Ausländerbehörde - ведомство по делам иностранцев, Landesgericht - земельный суд.
Jetzt werden wir 1,5 Monate auf die Antwort auf unser Antrag warten, ob unsere kleine Tochter die russische Staatsbürgerschaft bekommt. Einen Absagegrund für ein 4 Monate-alten Baby kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, werden wir aber sehen...