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Re: Visum im Krankheitsfall verlängern

Verfasst: 07 Feb 2012, 13:57
von Zejtnot
wambo67, wenn der Mensch im Vordergrund steht, dann verstehe ich die Frage wegen dem Amtsarzt und den Kosten nicht! Und ich hatte auch selber sofort geschrieben, dass ich hoffe, dass ich mich irre.

Mit Deutschland habe ich nie verglichen, man beachte meinen Wohnort: Novosibirsk. Hier waren letzte Woche minus 37 Grad, ich weiß, was Frost ist. (Und mein Sohn ist einen Monat alt und geht dennoch täglich mit uns raus an die frische Luft.)

Ich wollte auch auf etwas ganz anderes hinweisen: Käme zu mir als Ausländerbehörde jemand und sagt: "Meine Frau hat wegen der Kälte Fieber und kann nicht zurück!" - dann würden bei mir sofort wieder die Alarmglocken angehen: "Schon wieder einmal jemand, der Besuchervisa überreizen will!" Denn wie auch pippie andeutet - niedrige Außentemperaturen sind kein Grund für mehrtägiges Fieber. Egal, ich, als der Zejtnot aus dem Forum, finde es schade, wenn bei Beamten solche Alarmglocken ausgelöst werden, da ich am Ende unter den daraus folgenden Vorsichtsmaßnahmen (noch strengere Regeln für Besuchervisa für Ehepartner) leiden muss. Am Ende kann und soll (!) Dir das aber natürlich egal sein.

Dein Ziel muss sein, diese Alarmglocken in Eurem Interesse nicht läuten zu lassen - denn Deine Frau möchte ja auch in Zukunft wieder Visa bekommen. Und an der Rückkehrwilligkeit haben die Konsulatsbeamten das nächste mal ganz sicher Zweifel, selbst wenn Ihr nun mit gutem Grund überzieht!

Re: Visum im Krankheitsfall verlängern

Verfasst: 08 Feb 2012, 16:32
von arghmage
pippie hat geschrieben:Wenn sie jetzt zum Amtsarzt geht und er sieht, dass sie behindert und schwanger und krank ist, dann gibt er ihr sicher ein Attest.
Wobei ich mich dann -bis auf die Krankheit- fragen würde, warum man die Risiken auf dem Hinflug tragen will, auf dem Rückflug jedoch plötzlich nicht.

Mit Fieber und Grippe reisen ist allerdings wirklich nicht schön und auch nicht ungefährlich (für einen selbst und auch für Mitreisende aufgrund der Ansteckungsgefahr). Ein Attest sollte da normalerweise schon drin sein.
Und daß die Flugunfähigkeit offiziell festegstellt werden muß, ist auch irgendwie klar.
Beim Amtsarzt geht man davon aus, daß er kein Gefälligkeitsattest ausstellt, was ja bei normalen Ärzten durchaus nicht unüblich ist.

Auch von mir gute Besserung.

Re: Visum im Krankheitsfall verlängern

Verfasst: 09 Feb 2012, 09:26
von Zejtnot
Mit der guten Besserung schließe ich mich natürlich auch sofort an!