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Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 11:12
von domizil
bella_b33 hat geschrieben: Mit Vid hat man doch eigentlich so gut wie alle Freiheiten.
... ja, ja, "so gut wie alle ..." aber nicht "alle":
- ich darf nicht wählen und darf nicht gewählt werden,
- ich darf keine staatlichen Funktionen ausüben oder in leitenden Funktionen der Verwaltung arbeiten
- ich darf nicht in der Armee dienen ...
manuchka hat geschrieben:Wie soll denn diese "Prozedur" aussehen?
... ich weiß es nicht mehr ... Wenn es für "morea99" eine denkbare Alternative ist werden sie sich kümmern müssen - ich wollte nur einen Gedankenanstoß geben.
Uwe Niemeier
Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 12:56
von bella_b33
domizil hat geschrieben:
... ja, ja, "so gut wie alle ..." aber nicht "alle":
- ich darf nicht wählen und darf nicht gewählt werden,
- ich darf keine staatlichen Funktionen ausüben oder in leitenden Funktionen der Verwaltung arbeiten
- ich darf nicht in der Armee dienen ...
Passt schon. Mich wählt man höchstens zum Dorfbelustiger. Alles andere ist mir dann auch viel zu politisch

. Okay, daß mit den staatlichen Funktionen wusst icht nicht so genau. Ich hatte jetzt aber auch nicht vor im UFMS oder GAI Posten zu dienen

.
Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 13:28
von Nikolaus
Mir scheint, dass Pippie schon den richtigen link auf das Frankfurter Konsulat eingestellt hat, eigentlich ist doch dort die eigentliche Frage zur Ausbuergerung umfassend beantwortet?!
Zu den Moeglichkeiten der Mehrstaatigkeit russischer Einwanderer in D haben wir hier im Forum schon mehrfach diskutiert, unbestritten ist aber, dass das fuer die Kategorien, fuer die das Gesetz keine Privilegien vorsieht, z.Z. nur in Ausnahmefaellen moeglich ist, da kann man Manuchka nur zustimmen.
Ansonsten haben Auslaender in Russland, wie auch in "jedem anderen" Staat eine Menge Nachteile gegenueber Staatsbuergern, z.B. hinsichtlich des Besitzes von Immobilien, von Firmen, im Erbrecht ...
Aber in der russischen Armee dienen duerfen Auslaender, das wird in letzter Zeit sogar immer mehr gefoerdert. Das russische Wehrdienstgesetz praezisiert die konkreten Einschraenkungen.
Und in die oertlichen Organe der Selbstverwaltung koennen Auslaender mit staendigem Wohnsitz in Russland auch waehlen und gewaehlt werden, sofern dem nicht internationale Vereinbarungen Russlands entgegenstehen. So steht es zumindest im entsprechenden russischen Auslaender- bzw. Wahlgesetz.
Ob es fuer Deutsche sinnvoll ist, die russische Staatsbuergerschaft (zusaetzlich) zu erwerben, will natuerlich gut durchdacht sein...

Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 13:40
von domizil
Nikolaus, es ist richtig das über den Dienst von Ausländern in der russischen Armee diskutiert wird - aber auch nicht mehr. Zur Zeit kannst "Du" als Ausländer nicht dienen. Ich war auch vier Jahre in der sowjetischen Armee präsent - heute läßt man mich nicht mal mehr in das Militärobjekt rein wo ich vier Jahre ein- und ausgegangen bin.
Was das Arbeiten in der russischen Verwaltung anbelangt - das aktuelle Migrationsgesetz ist dort eigentlich ziemlich verständlich. Kleine nachgeordnete "Pöstchen" in der lokalen Verwaltung (Dorf, Stadtbezirk) kann man mit Genehmigung ausfüllen, alles andere ist tabu.
Uwe Niemeier
Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 16:01
von Nikolaus
domizil hat geschrieben:Nikolaus, es ist richtig das über den Dienst von Ausländern in der russischen Armee diskutiert wird - aber auch nicht mehr. Zur Zeit kannst "Du" als Ausländer nicht dienen. Ich war auch vier Jahre in der sowjetischen Armee präsent - heute läßt man mich nicht mal mehr in das Militärobjekt rein wo ich vier Jahre ein- und ausgegangen bin.
Ja, das ist schon etwas kraenkend, dass Du als Veteran der russischen Streitkraefte nun nicht mehr voll zaehlst. (Ich nehme an, dass Du Deinen Dienst noch in der Sowjetunion, d.h. wohl im Auftrag der DDR, ausgeuebt hast, also schon vor etlichen Jahren.)
Als Kontraktnik in der russischen Armee dienen, kann man, glaube ich, schon eine ganze Reihe von Jahren. Aber es gibt da eine ganze Reihe von Einschraenkungen, u.a. wohl eine Altersbeschraenkung. Und bisher wurden wohl auch kaum auslaendische Offiziere eingestellt. Aber: Im Militaerdienst erhaelt ein Auslaender wohl bereits nach drei Jahren die Moeglichkeit, die russische Staatsangehoerigkeit zu beantragen.
Ich liebe ja ein bisschen Gedaechtnistraining, deshalb hab ich mal geprueft, ob ich mich richtig erinnere, und wurde sofort auf der Seite des Verteidigungsministeriums fuendig. Dort werden z.B. diese Einstellungsbedingungen genannt
http://www.recrut.mil.ru/career/soldier ... igners.htm
Na, Wurscht, sorry. Wer will denn heutzutage in die russische Armee!? Wer will denn schon russischer Staatsangestellter werden?!
Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 16:23
von domizil
... danke für die Einstellung des LINK, habe ich mir auch gleich zu Gemüte geführt. Bestätigt mir zwei Dinge:
1. Du hast Recht - ein Ausländer kann dienen
2. Ich hab Recht - es ist ein sehr theoretisches Recht.
Aber da ich aus Altersgründen nicht mehr dienen darf und Du nicht dienen willst sollten wir anderen nun wieder die Möglichkeit geben auf die ursprüngliche Thematik Antworten zu geben.
Uwe Niemeier
Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 24 Mär 2012, 21:50
von pippie
Hier die grundlegenden Ausführungen des Konsulates in Frankfurt zum Thema russische Staatsbürgerschaft:
http://www.ruskonsulatfrankfurt.de/Rus/grwo-NPB.htm
Re: Dokumente zur Ausbürgerung
Verfasst: 26 Mär 2012, 06:32
von Zejtnot
Uwe, Manuchka hat Recht, mit folgender Feststellung:
manuchka hat geschrieben:Zumindest für Ausländer, die sich in DE einbürgern lassen wollen, kommt die dt. Staatsbürgerschaft "unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit" (so heißt das, wenn dabei die alte Staatsbürgerschaft behalten wird), nur in Fällen in Frage, wo man gar nicht oder nur unter unzumutbaren Bedingungen die alte StaBü abgeben kann oder wenn die Abgabe zu gravierenden Nachteilen (i.d.R. finanzieller Art) führt.
Wir hatten hier im Forum den Fall diskutiert, wo russische Einwanderer in Russland eine Wohnung besitzen, die sich auf dem Gelände irgendwelcher Ministerien befindet - eine solche Wohnung darf man als Ausländer nicht besitzen. Es gibt aber sogar in diesem extremen Fall ein höchstrichterliches Urteil (findet man mit der Suchfunktion hier im Forum), dass dies kein Grund ist, die russische Staatsbürgerschaft behalten zu dürfen, wenn man die deutsche beantragt. Schließlich kann man die russische Wohnung ja verkaufen oder, wenn man das nicht will, weiter via Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland leben.
Ein anderes Ding ist es, wenn wir als Deutsche hier in Russland die russische Staatsbürgerschaft beantragen wollen. Theoretisch verlangen Deutschland und Russland dann, dass wir die deutsche abgeben. Die deutsche Seite erlaubt hier aber Ausnahmen, wenn weiterhin eine enge Beziehung zur alten Heimat besteht. Wenn es bei Dir vor Ort ein Generalkonsulat gibt, wo man Dich so gut kennt, dass Dir dieser enge Bezug zur alten Heimat bestätigt wird, dann ist diese Hürde einfach zu nehmen. (Ich hatte vor Jahren auch so eine theoretische Unterhalten mit Konsulatsbeamten - kann Deinen Bericht also bestätigen.) Aber es gibt noch die zweite Hürde - die Russen wollen eine Ausbürgerungsbescheinigung sehen! Hier kann man nur mogeln und behaupten, man wäre gar kein Deutscher mehr und könne daher auch keine solche Bescheinigung bekommen. Oder schmieren. Oder was weiß ich - es gibt jedenfalls Ausländer hier, die Russen geworden sind, ohne den alten Pass abzugeben und sich zu diesem Thema nur mit einem milden Lächeln äußern.