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Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 08 Mai 2012, 15:27
von qwer123
Novosibirsk
ja das ist der Ort... also sollte Sie dieses Bestätigungsschreiben dort besorgen ?
Wo und wie geht das ?
Wenn man bereits verheiratet ist, wird ein Touristenvisum mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abgelehnt
Muss Sie denn bei der Beantragung des Touristenvisa angeben das Sie mit einem deutschen verheiratet ist ?
Touristenvisa über Spain klappt dann auch nicht ?
macht wegen 2 bis 6 Wochen Wartezeit
Ja 2 Wochen sind völlig ok aber mehrer Monate wäre schon doof....

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 10 Mai 2012, 06:52
von Zejtnot
In Novosibirsk wurde uns 2003 keine (!) Ledigkeitsbescheinigung für meine russische Freundin ausgestellt. So etwas gäbe es nicht. Man könne nur im Auslandspass einen Eintrag ergänzen, dass im Inlandspass kein Vermerk über eine Ehe eingetragen wäre. Dies war dann aber wirklich nur ein handschriftlicher Text: "Wir bestätigen, dass im Inlandspass kein Stempel über eine Ehe ist." Fertig. Für das mich betreuende deutsche Standesamt wäre dies jedoch kein Nachweis gewesen, dass sie wirklich ledig ist.

Insofern muss man vorher nachfragen, was das konkrete Standesamt fordert. Wenn ihr dies jetzt schon macht, gebt ihr jedoch de facto offiziell zu, dass Ihr mit Touristenvisum heiraten wollt. Streng genommen ist dies schon ein Regelverstoß, denn eine Hochzeit mit Touristenvisum sollte spontan erfolgen und nicht geplant. Denn dafür gäbe es ja ein Heiratsvisum.

Ob die Spanier der Ehepartnerin eines EU-Bürgers ein Touristenvisum geben, kann ich Dir nicht sagen. Die Deutschen geben es im Normalfall nicht ohne nähere Erläuterung der Rückkehrwilligkeit.

Theoretisch könnt Ihr Euch auf die Freizügigkeitsregelungen innerhalb der EU berufen - als Deutscher in Spanien bekommt Deine Frau das Visum für Spanien sogar einfacher als die Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland (um es genauer auszudrücken: ohne Sprachtest). Dies ist eine spannende Lücke im Ausländerrecht.

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 10 Mai 2012, 21:30
von qwer123
In Novosibirsk wurde uns 2003 keine (!) Ledigkeitsbescheinigung für meine russische Freundin ausgestellt.
also geht schnelles Heiraten nur in Dänemark ?

Beim Antrag auf Ehegattennachzug dann : Wird da der Reisepass während der gesamten Bearbeitungszeit in der Botschaft bleiben ? Oder muss der nur beim Antrag und später Aufenthaltserlaubnis abholen vorgelegt werden ?
Sprachtest
Sprachtest ist wie gesagt 0 Problem

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 10 Mai 2012, 23:00
von bella_b33
Schnelles Heiraten in Dänemark geht sicher. Die Familienzusammenführung wird dann aber Einiges an Zeit kosten.

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 11 Mai 2012, 06:20
von Zejtnot
Wir haben hier im Forum gerade wieder einen Teilnehmer, der sich mit den Folgen einer Heirat in Dänemark rumärgern darf. Bedenke - die deutschen Behörden fühlen sich mit so einer Eheurkunde "hintergangen" und werden Dienst nach Vorschrift machen. Also kein Auge zudrücken o.ä. Aber Ihr entscheidet, wir können nur darauf hinweisen, wie wir die Praxis anhand des Forums meist wahrnehmen.

(Hintergrundwissen: Die Dänen sind auch keineswegs weltoffener oder kulanter. Dänemark prüft einfach alle Details nach der Heirat und ist da wesentlich (!) strenger als beispielsweise Deutschland. Deutschland prüft vorher.)

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 11 Mai 2012, 10:42
von NataschaBerlin
Wir haben in 2008 in deutschland geheiratet. Mit ledigkeitsbescheiningung ist es ganz einfach. Da dieses dokument offiziel nicht existiert, kann man machen was man will. Fuer mich haben meine eltern einfach geschrieben bla bla unsere tochter ist ledig und war nie verheiratet und bei notar geglaubigt. Meine bekannte hat dieses papier selber bei notar gemacht und geglaubigt.
Auf visum mussten wit nur 2monate lang warten. Daenemark kam nicht in frage, man kann nie wissen was diesen beamten wollen. Sicher ist sicher und 2 monate ist nict zu lang.

Fiel Glueck!

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 11 Mai 2012, 13:50
von qwer123
Beim Antrag auf Ehegattennachzug dann : Wird da der Reisepass während der gesamten Bearbeitungszeit in der Botschaft bleiben ? Oder muss der nur beim Antrag und später Aufenthaltserlaubnis abholen vorgelegt werden ?
weiß das jemand ? kann man ja die Wartezeit sonst mit ner Hochtzeitsreise in irgend nen Land wo Sie ohne Visum hin darf verkürzen...

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 11 Mai 2012, 15:12
von NataschaBerlin
qwer123 hat geschrieben:
Beim Antrag auf Ehegattennachzug dann : Wird da der Reisepass während der gesamten Bearbeitungszeit in der Botschaft bleiben ? Oder muss der nur beim Antrag und später Aufenthaltserlaubnis abholen vorgelegt werden ?
weiß das jemand ? kann man ja die Wartezeit sonst mit ner Hochtzeitsreise in irgend nen Land wo Sie ohne Visum hin darf verkürzen...
ja das kann man

Re: Aufenthaltserlaubnis für russische Freundin

Verfasst: 12 Mai 2012, 01:59
von ak2012
Wenn alle Dokumente vorliegen, dann melde die Hochzeit an deinem Wohnort an und telefoniere die Standesaemter der Republik runter um kurzfristig einen Termin zu bekommen. Daenemark ist scheisse, da behaelt jeder seinen eigenen Namen.