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Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit
Verfasst: 13 Jun 2012, 10:20
von Panda77
Vielen vielen dank erstmal! Ich nur über vorsichtig geworden, da es hier hieß im Internet eine meldebescheinung reicht zur Hochzeit und nach Moskau geflogen mit allen Doku und die brauchten eine aufenthaltsbescheinigung!! Danke euch
Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit
Verfasst: 13 Jun 2012, 11:48
von manuchka
Panda, hier im Forum ist die Auskunft zu den Unterlagen stets die, dass du beim zuständigen Standesamt fragen musst, was genau die haben wollen, und dich nicht blind auf die Infos aus dem Forum verlassen sollst. Wir sitzen schließlich nicht in den Behörden, und da kann sich zwischenzeitlich auch was ändern. Ich hab 2005 in Moskau geheiratet - weiß ich denn, ob das heute alles noch genauso gehandhabt wird wie damals?
Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit
Verfasst: 31 Jul 2012, 16:14
von Panda77
Hallo,
die Unterlagen für das Visum sind bei der Russischen Botschaft eingegangen vor 3 Wochen und heute bei der AB eingetroffen.
Sie sagte sie Brauch Unterlagen zum bestehen des Lebensunterhalt aber was genau wollte sie mir nicht sagen da sie es noch ansieht.
Weiß jemand was die AB alles sehen will, ich bin selbständig ?
Bitte um Hilfe!
MfG Panda77
Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit
Verfasst: 31 Jul 2012, 19:04
von manuchka
Einkommensnachweis? Steuerbescheid? Irgendwas, woraus erkennbar ist, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest.
Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit
Verfasst: 01 Aug 2012, 18:14
von lausi
Panda77 hat geschrieben:
Sie sagte sie Brauch Unterlagen zum bestehen des Lebensunterhalt aber was genau wollte sie mir nicht sagen da sie es noch ansieht.
Weiß jemand was die AB alles sehen will, ich bin selbständig ?
Das weiß die Ungute wahrscheinlich selbst nicht.
Beim Familiennachzug zu Deutschen spielt die Sicherung des Lebensunterhaltes in der Regel keine Rolle (Es sei denn, Dir ist zuzumuten, in Rußland zu leben).
Aber um die Sache zu beschleunigen, nimm den letzten Steuerbescheid und Mietvertrag/Eigentumsnachweis von Wohnung oder Haus und geh damit zur ABH.
Eventuell kannst Du sie ja mal höflich fragen, wie sie § 28 (1) Satz 3 interpretiert (
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28),und wozu eigentlich der Einkommensnachweis dient?
Aber jeder Streit mit der Unguten könnte die Bearbeitungsdauer verlängern... Vor Gericht würdest Du zwar Recht bekommen, so in 1-2 Jahren... also lieber bringen, was die Ungute verlangt...

Re: Familienzusammenführung nach Hochzeit
Verfasst: 02 Aug 2012, 11:10
von Dietrich
Einen Einkommensnachweis verlangen die von der AB in der Regel schon. Auch wenn die Sicherung des Lebensunterhalts keine Vorraussetzung ist, so wird das Fehlen eines solchen wohl doch eher weitere Nachforschungen mit sich ziehen.
Da ist dann eben die Frage, ob vielleicht ein Leben in Russland zuzmuten ist, oder ob es sich vielleicht nur um eine (bezahlte) Scheinehe handelt könnte....
Stress mit der Sachbearbeiterin würde ich erst anfangen, wenn du eine Ablehnung erhälst. Ansonsten kommt man mit Kooperation und Freundlichkeit viel viel weiter.