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Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 23:51
von asgardcrew
Das mit dem 183 Tagen ist laut UFMS so nicht richtig, bei Aushändigung der RWP sagte man mir lapidar ich soll doch in 3 oder 4 Monaten mal bei der Polizei vorbei und mir eine Bescheinigung geben lassen dass ich dort war, diese dann beim UFMS abgeben, und so sieht man dass ich im Land bin!
Das wär alles, was ich machen sollte, auch vom jährlichen Bericht wollten die nichts wissen, ab und an zur Polizei dass ich auch mal da bin, und denn Einkünfte nachweisen, das ist es dann auch schon was man sehen will!
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 27 Mai 2012, 23:56
von domizil
... hat man Ihnen das "gesagt" oder haben Sie das "schriftlich" bekommen. Es gibt ein Migrationsgesetz und die Polizei hat in dieser Angelegenheit überhaupt nichts mit Ihnen zu tun. Ich liebe Russland und seine Beamten über alles ... aber nur was ich schwarz auf weiß habe kann ich getrost nach Hause tragen. Kein Beamter der Ihnen was mündlich gesagt hat wird sich daran erinnern ... Ich empfehle dringend die Migrationsgesetzgebung durchzulesen. Nur das ist gültig.
Uwe Niemeier
PS. Ich verabschiede mich erstmal bis morgen. Ab 07.00 Uhr deutscher Zeit bin ich wieder einsatzbereit.
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 00:12
von asgardcrew
Natürlich gesagt, genaueres bei Aushändigung des dreijahres Visa, dort weiß man allerdings auch nichts genaues und verweißt wieder auf das UFMS!
Kann ich die Migrationsgesetzgebung irgendwo Online einsehen?
Eine schöne Nacht wünsche ich!
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 08:59
von domizil
asgardcrew hat geschrieben:Kann ich die Migrationsgesetzgebung irgendwo Online einsehen?
... danke für die "Gute-Nacht-Wünsche" und jetzt einen "Guten Morgen" und hier der Link zur Internetseite des Migrationsdienstes des Kaliningrader Gebietes. Ist mir persönlich etwas übersichtlicher als die Seite des Zentralen Migrationsdienstes.
http://www.fms39.ru/
... und hier die Seite des Zentralen Migrationsdienstes
http://www.fms.gov.ru/law/860/details/37043/
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 09:30
von domizil
... so und hier schnell nachgereicht der konkrete Absatz aus der Migrationsgesetzgebung:
Временно проживающий в Российской Федерации иностранный гражданин обязан ежегодно подавать в территориальный орган ФМС России уведомление о подтверждении своего проживания в Российской Федерации, форма которого утверждена постановлением Правительства Российской Федерации от 17 января 2007 г. № 21.
Уведомление подается в территориальный орган ФМС России по месту получения разрешения на временное проживание. В случае перемены места жительства в установленном порядке – по месту жительства, в случае отсутствия места жительства – по месту учета иностранного гражданина.
Временно проживающий иностранный гражданин подает уведомление лично в течение двух месяцев со дня истечения очередного года со дня получения разрешения на временное проживание или со дня подачи предыдущего уведомления. При наличии документально подтвержденных уважительных причин уведомление может быть подано в более поздний срок, но не позднее шести месяцев.
К уведомлению прилагаются справка о доходах, копия налоговой декларации или иной документ, подтверждающий размер и источник дохода данного иностранного гражданина за очередной год, а также подтверждающие документы в случае превышения двухмесячного срока.
Неподача иностранным гражданином уведомления о подтверждении своего проживания в Российской Федерации является основанием для его привлечения к административной ответственности в соответствии со статьей 18.8 Кодекса Российской Федерации об административных правонарушениях. (образец № 3 уведомление о подтверждении проживания)
Временно проживающий в Российской Федерации иностранный гражданин не вправе по собственному желанию избирать место своего проживания вне пределов субъекта Российской Федерации, на территории которого ему разрешено временное проживание.
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 12:01
von asgardcrew
Guten Morgen,
und erstmal Dankeschön für die Information, ich werde mir wohl das nötige Ausdrucken und nochmal beim UFMS vorsprechen!
Aber selbst die 183 Tage stellen kein Problem dar, soweit ich weiß ist es ja nicht zwingend 183 Tage am Stück zu bleiben, und übers Jahr verteilt werde ich wohl 4 Monate im Ausland sein,also nur 120 Tage, da bleibt genug!
Wie man weiß kocht ja jede einzelne Dienstelle hier ihr eigenes Süppchen, für die RWP z.B. wollte man von mir weder Einkommenssituation noch Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum sehen, im Gegensatz zu
youshouldntknow der das ganze Zeitgleich in Omsk auf einer anderen Dienststelle gemacht hatt, brauchte ich nur die Hälfte der Dinge und Daten! Dafür hab ich 2 Wochen länger gewartet bis alles fertig war! Und ich habe dafür ein schickes Dreijahresvisum bekommen, als nette Geste für erleichterte Einreise.
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 12:07
von domizil
asgardcrew hat geschrieben: ich werde mir wohl das nötige Ausdrucken und nochmal beim UFMS vorsprechen!
... das ist eine richtige Entscheidung. Und beim vorsprechen immer höflich und freundlich bleiben dann lösen sich alle Probleme fast wie von selbst.
asgardcrew hat geschrieben:soweit ich weiß ist es ja nicht zwingend 183 Tage am Stück zu bleiben
... ja, nein, nicht zwingend, 183 Tage im Verlaufe von 365 Tagen gerechnet ab Ausgabedatum Zeitweiliges Wohnrecht.
asgardcrew hat geschrieben:Wie man weiß kocht ja jede einzelne Dienstelle hier ihr eigenes Süppchen,
... wenns denn schmackhaft ist und bekömmlich - allerdings sollten die Grundzutaten schon stimmen und da scheinen bei Ihnen in Omsk wohl unterschiedliche Rezepte zu existieren. Die 5-Sterne-Köche sitzen allerdings in Moskau und die geben das Grundrezept vor.
asgardcrew hat geschrieben:Und ich habe dafür ein schickes Dreijahresvisum bekommen, als nette Geste für erleichterte Einreise.
... da ich über dieses Stadium schon hinaus bin kommt kein Neid auf ...
Also viel Glück und bei weiteren Fragen - immer gern ...
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 12:34
von asgardcrew
Höflich und Freundlich bin ich immer, ist eine Grundwesensart von mir, obwohl ich zugeben muss dass es manchmal nicht gerade leicht fällt! Genause wie die Sprache lernen, es gibt doch noch sehr häufig Leute die einen partout nicht verstehen "wollen", das nimmt ab und an schon die Motivation!
Darf ich fragen was sie Beruflich machen? Da sie sich so gut zu bestimmten Themen auskennen.
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 28 Mai 2012, 12:43
von domizil
asgardcrew hat geschrieben:es gibt doch noch sehr häufig Leute die einen partout nicht verstehen "wollen", das nimmt ab und an schon die Motivation!
... ja, ja, kenne ich. Auch in Kaliningrad gibt es Leute die mich nicht verstehen (wollen). Manchmal benötige ich dann einen Dolmetscher und wenn der im Einsatz war verstehen wir uns in der Regel zukünftig dann sogar wortlos ...
asgardcrew hat geschrieben:Darf ich fragen was sie Beruflich machen?
... ich leite eine Wohnungsverwaltung und bin beratend bei einigen in- und ausländischen Firmen in Finanzfragen, Businessorganisation und Start-Up tätig - einiges davon steht solide auf drei Füßen, einige Fragen werden in den nächsten zwei Jahren so entwickelt das ich mich für Fehler meinerseits nicht mehr entschuldigen muß.
Uwe Niemeier
Re: Info zu Devisenkonten und Überweisungen aus DE
Verfasst: 07 Jun 2012, 09:34
von mprasputin
Hallo,
Bin neu hier im Forum. Bin Luxemburger und hab 3 Kinder (alle Luxemburger) und unter 18 Jahren.
Meine russische Frau lebend in Luxemburg möchte den Pflichteil Ihrer Halbschwester in St.Petersburg abkaufen (32000 €) und bekommt den Rest von der restlichen Wohnung von IIhrem Vater geschenkt.
Wir sind noch nicht im Klaren wie wir das alles administrativ bewältigen sollen.
Die Summe von 35000 € soll nach St.Petersburg kommen. Wie am besten (per Ueberweisung auf das Konto der Hlabschwester oder des Notars) in Euro ??
Die Halbschwester wil das Geld in Rubel für den Makler, da sie sich was anderes kauft.
Kann meine Frau das immer per Handschlag von Iher Halbschwester abkaufen, ihr das Geld überweisen und dann um Notar gehen ??
Die Eltern meiner Frau leben getrennt und wurden zum 2.ten Mal verheiratet. Meine Frau ist bei Ihrer Mutter registriert und ist weder dort offiziell verheiratet mit mir und hat keine Kinder.
Sie möchte sich in Ihre neue Wohnung registrieren (wie geht das im Prinzip). Sie hat noch Ihr Pflichteil von Iher Mutter zu Gute. Das will Sie aber abgeben. Wie kann Sie das offiziell machen ??
Wie können unsere luxemburgischen Kinder in Russland von Iher Mutter die neue Wohnung jetzt erben ?? Wie funktionniert dieses ??
Vielen Dank im voraus.
lg