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Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 20 Jun 2012, 00:58
von Aniki
Saboteur hat geschrieben:Ich habe noch ne Idee - melde mich wenn ich was weiß.
Danke!
Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 20 Jun 2012, 01:16
von manuchka
Aniki, frag mal im info4alien.de Forum nach, da sitzen die Ausländerrechtsexperten. Die sind auch immer recht fix mit den ANtworten.
Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 20 Jun 2012, 05:14
von Aniki
manu, oh ja, Danke! An das Forum hatte ich gar nicht gedacht...
Dort war die erste Reaktion, wir sollten auf Grundlage von Paragraph 25 des Ausländergesetzes (Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen) eine Aufenthaltserlaubnis für Schwiegervater beantragen. Aber - soweit ich weiß - keine AE ohne Krankenversicherung. Und er kommt ja als Selbstzahler. Seine Reisekrankenversicherung deckt seine Behandlung natürlich nicht ab.
Mal sehen, was sich morgen noch ergibt. Erstmal aber nochmal 1000 Dank für die Hilfe

Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 23 Jun 2012, 17:41
von Saboteur
Bei meiner Idee, also meinem Bekannten kann ich erstmal nicht nachfragen. Ich habe aber sehr gut Erfahrungen mit der Ausländerbehörde gemacht - also per Mail den Fall geschildert und dann nachgefragt. Vllt. hilft das?! Viel Erfolg wünsche ich dir und alles gute - sobald ich noch was in Erfahrung bringe melde ich mich!
Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 24 Jun 2012, 13:52
von Aniki
Saboteur - herzlichen Dank!
Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 25 Jun 2012, 10:10
von Nikolaus
Hm, eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 ist sicherlich die "richtige" Loesung. Naja, die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz (hast Du ja sicherlich studiert) fixieren da u.a. als Voraussetzung, dass die Behandlung im Herkunftsland nicht moeglich sein muss (und natuerlich, dass das deutsche Sozialsystem nicht in Anspruch genommen wird). Da hat ein Angestellter der Auslaenderbehoerde zwar Vorgaben, aber schon etwas Spielraum ...
Ohne ein entsprechendes Attest der deutschen medizinischen Einrichtung wuerde ich deshalb nicht versuchen, eine AE zu beantragen. Wenn der Kranke noch in Ru ist, kann man vielleicht auch eine entsprechende Bescheinigung der behandelnden russischen medizinischen Einrichtung besorgen.
Natuerlich ist die Bedeutung aller dieser Bescheinigungen relativ, denn der deutsche Arzt weiss ja i.a. gar nicht so genau, was eigentlich wirklich (fuer einen zahlungskraeftigen Patienten!) in Moskau moeglich ist, und was nicht.
Ich habe vor etlichen Jahren mal fuer einen Verwandten meiner russischen Frau einen ziemlich aehnlichen Fall "geprueft". Ich haette auch eine entsprechende "Buergschaft" hinsichtlich der finanziellen Absicherung gegenueber der Auslaenderbehoerde uebernommen, Krankenversicherungen tun sich in solchen Faellen verstaendlicherweise ziemlich schwer. Unser schon aelterer Verwandter zog es aber dann nach eingehender Pruefung der konkreten Umstaende vor, sich doch lieber in der Heimat in Moskau behandeln zu lassen, unter durchaus vergleichbaren Bedingungen fuer deutsche Privatpatienten (und zu etwas niedrigeren Preisen).
Fuer jeden Fall, Hals- und Beinbruch!
Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 05 Jul 2012, 13:57
von Aniki
So, die Behandlung nimmt konkretere Züge an, Anfang nächster Woche bekomme ich ein Schreiben von der Klinik, mit dem ich zur Ausländerbehörde gehe und die Aufenthaltsverlängerung von Schwiegervater kläre... Es wird langwierig und es wird teuer...
Deshalb- wie bekommt eine russische Privatperson eigentlich die MwSt. zurück, wenn sie sich in Deutschland medizinisch behandeln lässt? Also die MwSt. auf Medikamente und medizinische Dienstleistungen? Die Klinik und das Finanzamt wissen natürlich von gar nichts ("NÖ geht nicht"). Hat jemand damit Erfahrung?
Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 05 Jul 2012, 14:35
von GastroService
nach meinem Kenntnisstand kann man nur fuer, aus Deutschland ausgefuehrte Waren die MwSt. erstattet bekommen. Da die Behandlung und die in Deutschland eingenommenen / benutzten Medikamente nicht ausgeführt sind, gibt es auch keine Steuererstattung. Die Steuererstattung ist nicht fuer "Auslaender" sondern fuer die Ausfuhr von Waren ins Ausland.
Da ist keine Rechtsauskunft

Re: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 07 Jul 2012, 20:11
von manuchka
Ich sehe es genau so wie GastroService - was in DE verbraucht wird, unterliegt der dt. Mehrwertsteuer, egal wer es kauft. Nur bei Ausfuhr gibt's was zurück.
Re: UPD: Medizinisches Visum verpflichtend? Verlängerung?
Verfasst: 02 Aug 2012, 17:43
von Aniki
UPD: Wir waren heute auf der Ausländerbehörde und haben den Brief aus der Klinik vorgelegt, dass a) Schwiegervater in Deutschland, jedoch nicht in Russland angemessen behandelt werden kann und b) die Kostenübernahme gesichert ist. Außerdem mussten wir eine Reisekrankenversicherung über 1 Jahr vorlegen.
Es gab keinerlei Probleme, keinerlei unangenehme Nachfragen (à la "wieso mit Touristenvisum eingereist und jetzt in medizinischer Behandlung?" o.ä.), Schwiegervater hat ein Nationales Visum für 92 Tage bekommen, das nach Ablauf der 90 Tage seines Touristenvisums zu gelten beginnt und bis zum Ende seiner Chemotherapie reicht.
Des Weiteren wurde uns erklärt, dass sich die Behörde ganz weitgehend nach den Arztbriefen und ggf. -unterlagen richtet und auch ein aufenthalt für eine noch längerfristigere Behandlung unproblematisch genehmigt würde, wenn sie medizinisch notwendig ist. Die Vorgehensweise ist also ausgesprochen human.
Heute muss ich sagen (und das habe ich noch nie gesagt), ich bin stolz auf mein Land..! Все для людей in Deutschland, sagt Schwiegervater. Die Menschen zuerst, dann die Paragraphen.