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Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 16 Jul 2012, 20:46
von Kamtschatkakarl
jomei,
unter Ausschluss jedweder Haftung:
Wenn es sehr schnell sehr guenstig gehen muss, in Daenemark

:idea: ohne grossen Aufwand heiraten mit Finnland-Visum aus Piter. Jedenfalls vor Jahren war eine solche Eheschliessung von deutschen Behoerden anzuerkennen, da EU-Rechtskreis.
Nochmals: keine Ahnung, wie Rechtslage heute ist, habe dies nicht weiter verfolgt!
Nachtrag: Mit 4 Semestern, die an einer russischen Uni absolviert wurden, besteht Hoffnung, in deutsches Unistudium einzusteigen. Wuerde ihr dies auch dringend empfehlen, s. Stichworte wie 'Selbstverwirklichung, Einkommen, Sozialrang' Deiner Auserwaehlten.
Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 16 Jul 2012, 21:06
von fo-shizzl-fizzl
Nachtrag: Mit 4 Semestern, die an einer russischen Uni absolviert wurden, besteht Hoffnung, in deutsches Unistudium einzusteigen. Wuerde ihr dies auch dringend empfehlen, s. Stichworte wie 'Selbstverwirklichung, Einkommen, Sozialrang' Deiner Auserwaehlte
Ja habe auch schon mal so etwas gelesen deswegen habe ich auch gefragt,was man da beachten muss,um irgendwie evtl eine deutsche FH oder UNI besuchen zu können.

Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 16 Jul 2012, 21:42
von Saboteur
ach so, abhängig gemacht haben wir unsere Entscheidung nicht von dem Berg Papieren sondern davon, wer bei dem wichtigesten und schönsten Tag dabei sein soll. Da ihre Eltern selbstständig sind und nicht (gemeinsam) kommen könnten und auch für ihre gesamte Familie einreiseschwierigkeiten da wären haben wir uns für Russland entschieden, was auch mein Favorit war...
Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 18 Jul 2012, 21:11
von fo-shizzl-fizzl
Nur noch mal by the way gefragt.Gemäß dem Fall,dass ich sage ich will,dass sie zu mir nach Deutschland kommt und die ganze Familienzusammenführungsgeschichte dann zutreffen würde,welche Voraussetzungen sind dann zu erbringen?Vor allem wenn ich noch Student zu dem Zeitpunkt sein sollte?
Wo kann ich so was im Netz finden?Bei der Ausländerbehörde?
Ich weiß,dass es bei einem Schengenvisum eine gewisse Quadratmeterzahl sein muss,um die jemanden bei sich wohnen lassen zu können und auch um die finanzielle Verantwortung zu übernehmen braucht man ein gewissen Einkommen.Wie sieht es da bei verheirateten Leuten aus?Müsste doch was anderes sein oder?Oder kann mir die Behörde sagen,nein,wir lassen sie nicht zu dir weil du nicht ausreichend Geld hast(bei Bezug von Sozialleistungen vom Staat würde ich das verstehen aber wenn ich sagen wir mal ein ungeregeltes Einkommen habe,oder selbstständig bin?Da muss doch was anderes gelten oder?)
Hat jemand eine seite wo man sich mal durch die Bestimmungen durchlesen kann oder weiß es jemand grade mal so?wäre natürlich fantsastisch

Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 18 Jul 2012, 21:23
von Saboteur
Hallo,
also das richtige Stichwort heißt Familienzusammenführung. Die Vorschriften dafür findest du sicherlich leicht im Netz. Meines Wissens nach muss lediglich eine gültige Heiratsurkunde (mit Apostille) vorliegen. Sprachkenntnisse muss sie auch nachweisen. Da du deutscher Staatsbürger bist sollte das Einkommen keine Rolle spielen.
Es wird möglichweise geprüft geprüft ob es zumutbar wäre wenn ihr beide in Russland leben könnt.
hier noch was zum lesen (die §§ sind verlinkt)
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#13
und hier das Merkbljad der deutschen Botschaft:
http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... ehrung.pdf
Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 20 Jul 2012, 21:40
von fo-shizzl-fizzl
Hallo!
Danke für die Links!Sind einige interessante Sachen dabei für die Zukunft.
Hab auch mal jetzt etwas länger nach dem § 9c AufenthG gesucht aber wie der Lebensunterhalt von den Behörden berechnet wird und wie hoch dieser von Gesetz sein muss habe ich nicht gefunden.
Habe nur etwas gefunden was mit Arbeitslosengeld zu tun hat und mit Wohnungsgröße(bezieht sich aber auf ein Au Pair Visum)
Und das andere,kann man den Sprachtest auch hier in Deutschland ablegen nachdem man hergezogen ist?Also sprich A1 in Deutschland erwerben oder braucht man den schon um überhaupt herkommen zu können?
Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 21 Jul 2012, 00:23
von Saboteur
1) Meiner Meinung nach bezieht sich § 9c auf § 9, zum Thema Niederlassungserlaubnis...
für euch ist aber § 20 maßgeblich...
und dann irgendwann § 28 Absatz 2...
2) Laut verlinktem Merkblatt: "Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) und zwei
Kopien"
Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 20 Sep 2025, 02:29
von Jounic65
Ich kann zu den ganzen Paragraphen und Formularen nichts Neues beitragen
Aber was ich aus eigener Erfahrung sagen kann: Am Ende erinnern sich die Gäste weniger an die Bürokratie, sondern an die Feier selbst.
Bei unserer Hochzeit
https://singlelounge.ch/ hatten wir damals spontan einen Zauberkünstler engagiert – das war wirklich ein Highlight und hat für viel Gesprächsstoff gesorgt.
Kann ich jedem nur empfehlen, gerade wenn die Familien aus verschiedenen Ländern kommen und man eine „Brücke“ zwischen den Gästen schlagen will.


Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 22 Sep 2025, 15:04
von Saboteur
Danke für die wertvolle Ergänzung meines 13 Jahre alten Beitrages. Toll!
Re: Hochzeit mit einer Russin als Student
Verfasst: 22 Sep 2025, 16:02
von Zejtnot
Die Frage ist, was oder wen der Zauberer verzaubert oder verschwinden lassen hat, dass es zu viel Gesprächsstoff geführt hat.
Bei mir wurde die Braut weggezaubert, aber es war ein schlechter Zauberer, ich habe sie schnell wiedergefunden und so führte es nicht zu viel Gesprächsstoff.