Re: Registrierung beim Besitzer der Wohnung, der da nicht an
Verfasst: 12 Nov 2012, 13:59
Nee, die "offizielle Anschrift" zählt nicht, es zählt als welches Bebauungsgebiet die Adresse ausgewiesen ist (die Dame vom Passportnij Stol teilte mir es noch mit, aber habe ich vergessen, wie es heißen müsste) und dann (bei Datscha) nur mit Gerichtsurteil....ioffer007 hat geschrieben:Der russische Staatsbürger kann überhaupt auf unserer Datsche registriert werden, weil wir so eine "offizielle Anschrift" (i.e. Die Straße und Hausnummer) haben.Sibirier hat geschrieben:wenn es schon für russ. Staatsbürger so schwierig gemacht wird.....
Die Frage nun ist, ob russischer Resident bzw. Staatsbürger den Ausländer auf seinem Eigentum, in dem er nicht einwohnt, registrieren lassen könnte.
Grundsätzlich kann ein Eigentümer, indem er nicht wohnt, Gäste registrieren, sonst dürften gar keine Vermietungen mit Ausländer usw. "offiziell" gemacht werden, was man ja auch möchte, damit z. B. bei Wohnungen die Kommunalabgaben bezahlt werden und die Miete in der Einkommensteuererklärung erklärt und versteuert wird....
@M-M: Dann bin ich ja beruhigt....