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Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 22 Feb 2013, 21:27
von Julia_Chloe
Ich werd ihm das sagen, dass er Montag anrufen soll, falls die sich bis Mittags nicht gemeldet haben!
Er hat alle Angaben gegeben, kontrolliert die Mails auch regelmäßig, soweit ich weiß.
Ach ich hoffe das geht jetzt schnell voran. Warten ist anstrengend.. und die Distanz macht mich so verrückt eifersüchtig. :(
Ich werd dich/euch auf dem Laufenden halten! Und danke für's Daumen drücken!!

Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 22 Feb 2013, 21:32
von Anelya
Mach dir keine Sorgen - gönne deinem Mann morgen nochmal seinen Ehrentag, lass ihn schön feiern und stell irgendwie sicher, dass er abends wieder gut nach Hause kommt.

In Deutschland wird der 23.02. dann nämlich nicht mehr gefeiert - außer er sucht sich einen Freundeskreis wackerer russlanddeutscher ex-Speznaser

)).
Das wird schon!
Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 24 Feb 2013, 17:36
von ak2012
Wie ist das eigentlich wenn man in Russland nach russischen Recht hochzeitet?
Ist das sehr anders als in Deutschland?
Und die russische Heiratsurkunde muss man bei der Deutschen Botschaft, Standesamt in Deutschland abgeben, was passiert wenn nicht?
Bin ich dann in Russland verheiratet und in Deutschland ledig?
Oder wird die Heiratsurkunde von dem russischen Standesamt direkt nach Deutschland geschickt?
Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 24 Feb 2013, 18:11
von GastroService
ak2012 hat geschrieben:Wie ist das eigentlich wenn man in Russland nach russischen Recht hochzeitet?
Ist das sehr anders als in Deutschland?
Und die russische Heiratsurkunde muss man bei der Deutschen Botschaft, Standesamt in Deutschland abgeben, was passiert wenn nicht?
Bin ich dann in Russland verheiratet und in Deutschland ledig?
Wenn Du nach Deinem Personenstand (ledig / verheiratet / geschieden / verwittwet) gefragt wirst und Du machst eine falsche Angabe, so begehst Du im Zweifelsfall "nur" Urkundenfaelschung

Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 24 Feb 2013, 23:23
von Anelya
Und wenn du dann in irgendeinem Land nochmal heiraten solltest, obwohl du schon in Russland geheiratet hast, dann kann die Gültigkeit dieser zweiten Ehe in Frage gestellt werden, falls es irgendwie rauskommt....
Prinzipiell ist deine in Russland geschlossene Ehe gültig, du bist also auch für den deutschen Rechtsraum verheiratet, auch wenn du das weder der Botschaft noch dem Standesamt meldest.
Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 25 Feb 2013, 01:12
von Saboteur
Was wäre denn im Falle des Todes eines Ehepartners? Also wenn man Witwenrente bekommen möchte - muss man dann nicht die Ehe anerkennen lassen? Vielleicht wird sowas - Gott bewahre -mal aktuell (also bei uns binationalen Paaren)... weiß das hier jemand?
Re: Ehegattennachzug
Verfasst: 25 Feb 2013, 01:32
von Anelya
Saboteur hat geschrieben:Was wäre denn im Falle des Todes eines Ehepartners? Also wenn man Witwenrente bekommen möchte - muss man dann nicht die Ehe anerkennen lassen? Vielleicht wird sowas - Gott bewahre -mal aktuell (also bei uns binationalen Paaren)... weiß das hier jemand?
Rein rechtlich gesehen gibt es in Deutschland gar keine Anerkennung russischer Ehen. Sie sind automatisch gueltig. Was es gibt, ist eine Nachbeurkundung des deutschen Standesamtes, d.h. die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde.
Diese Nachbeurkundung ist fuer den Erhalt von Witwenrente wohl nicht vonnoeten - der Partner muss halt nur lange genug sozialversicherungspflichtig in Deutschland (bzw. eingeschraenkt in anderen EU-Laendern, auf der Homepage der Rentenversicherung gibt es sehr detaillierte Angaben) gearbeitet haben, dass man im Falle des Falles die kleine oder grosse Witwenrente bekommt.