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Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 28 Feb 2013, 22:50
von alex007
Aber man kann sicher ne Express Bearbeitung beantragen, soweit ich weiß geht das sogar in Deutschland, da wird der Reisepass innerhalb von 7 Tagen fertig (Express) oder geht das in Russland nicht?

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 28 Feb 2013, 22:57
von Anelya
Deine Frau ist doch Russin und will einen geänderten russischen Reisepass mit neuem Nachnamen, richtig?

Soweit ich weiß, geht das nur in 20 (Arbeits-)Tagen. Auch bei gosuslugi.ru steht sowohl bei den Pässen alter als auch neuer Ausführung eine Mindestbearbeitungszeit von einem Monat. Ich habe mal von einer entfernten Bekannten gehört, dass sie gegen die Zahlung von 30 000 Rubeln einen Pass innerhalb von einer Woche bekommen hat. Ob da was dran ist, weiß ich nicht. Ich würde mir das aber nicht so einfach vorstellen und mich eher auf die vier Wochen einrichten, wenn ihr keine guten Kontakte zur passausgebenden Stelle habt.

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Expresspässe zu bekommen. Aber halt nur für deutsche Staatsbürger, die einen deutschen Reisepass wollen.

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 28 Feb 2013, 23:15
von 7punkt
alex007 hat geschrieben:Aber man kann sicher ne Express Bearbeitung beantragen, soweit ich weiß geht das sogar in Deutschland, da wird der Reisepass innerhalb von 7 Tagen fertig (Express) oder geht das in Russland nicht?
Deine Frau kann versuchen den Inlandspass etwas zu beschleunigen. (Passbüchlein hat man bei Pasportnyi Stol, die müssen nur ausgefült und unterschrieben werden).
Was Reisepass angeht, so sieht die Beschleunigung eher bescheiden aus. Denn die Infos, die Deine Frau da abgibt (Arbeitsstellen in letzten 10 Jahren etc.), werden geprüft, was dauert.
Aber Rußland ist ein Land der vielen Möglichkeiten. Wenn man einen guten Draht zum Chef von Pasportnyi Stol etc. hat, kann alles bisschen schneller gehen ;)

7punkt

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 22 Jul 2014, 22:06
von Sarakhan
Ich hab da auch mal eine frage.... Mein mann stellt auch den Antrag auf ehegattennachzug und wir brauchen einbisschen hilfe ... Im antrag steht : aus welchen MItteln wird der Lebensunterhalt bestritten mom beziehe ich arbeitslosengeld habe einen 18 monate altes baby wir beide sind deutsche staatsangehörige (ich mein kind). Hab keinen hier die die Aufsicht meines kindes übernimmt... Deswegen stellen wir den antrag damit mein ehemann kommt und es finanziell bei uns vorab geht den er will arbeiten. Was sollen wir unter der nr schreiben wenn nach "aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten steht......

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 22 Jul 2014, 23:29
von Jochen
Sarakhan hat geschrieben:Ich hab da auch mal eine frage.... Mein mann stellt auch den Antrag auf ehegattennachzug und wir brauchen einbisschen hilfe ... Im antrag steht : aus welchen MItteln wird der Lebensunterhalt bestritten mom beziehe ich arbeitslosengeld habe einen 18 monate altes baby wir beide sind deutsche staatsangehörige (ich mein kind). Hab keinen hier die die Aufsicht meines kindes übernimmt... Deswegen stellen wir den antrag damit mein ehemann kommt und es finanziell bei uns vorab geht den er will arbeiten. Was sollen wir unter der nr schreiben wenn nach "aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten steht......
Die Wahrheit.

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 23 Jul 2014, 00:25
von Sarakhan
Ja das stimmt ja wahrheit aber wie soll ich das ausdrucken wie sollen wir das schr. Bzw mein ehemann

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 23 Jul 2014, 00:28
von Anelya
SGB II muss er eintragen. Dein Mann kann ja kein Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen (ich nehme nicht an, dass er sozialversicherungspflichtige Vorversicherungszeiten in Deutschland hat).

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 23 Jul 2014, 00:35
von Jochen
Anelya hat geschrieben:SGB II muss er eintragen
Warum?

Einfach Alg1 oder Alg2 eintragen, je nachdem was zutrifft. Sie schrieb ja nur, dass sie Alg bezieht.

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 23 Jul 2014, 00:40
von Anelya
Er hat ja kein Recht auf Alg 1, da er selbst erst nach Deutschland kommen möchte. Sein Lebensunterhalt bemisst sich nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzgebung), man kann natürlich auch Alg 2 hinschreiben, das ist total egal.
Falls er natürlich relevante Ansprüche auf Alg 1 hat, kann er das auch hinschreiben, kommt mir aber hier nicht so vor.

Re: Fragen zum Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums

Verfasst: 23 Jul 2014, 01:01
von Sarakhan
Anelya hat geschrieben:SGB II muss er eintragen. Dein Mann kann ja kein Arbeitslosengeld in Deutschland beziehen (ich nehme nicht an, dass er sozialversicherungspflichtige Vorversicherungszeiten in Deutschland hat).
.

Nein hat er nicht