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Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 01 Mär 2013, 22:30
von zimdriver
7punkt hat geschrieben:...
Ich würde sagen, heirate erst mal, dann schauste weiter.
Man muss "Probleme" schliesslich nach deren Eingang lösen ;)
Die 80% der Stammforumler haben das erfolgreich hinter sich ;)
Gruss,
7punkt

... deshalb wirst du wohl immer Russin bleiben. Deutsche machen sich Sorgen um Probleme, die nie eintreten ... Deshalb bin ich so gerne hier und lebe die Kombination ...

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 03 Mär 2013, 16:31
von 7punkt
Ich bleibe immer Russin, Zimi, egal wo ich bin und wie lange ;)

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 03 Mär 2013, 17:28
von Sibirier
...und ich werde anscheinend immer weniger Deutscher :D

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 13:54
von alex007
Ich habe bereits eine Antwort erhalten:
Zu den Ehegattennachzugsvoraussetzungen gehört neben der Aufnahme einer familiären Lebensgemeinschaft auch eine formell rechtsgültige Eheschließung. Bei der Beurteilung der Frage, ob eine im Ausland geschlossene Ehe im hiesigen Rechtsbereich rechtswirksam ist, wird -wie sie richtigerweise schreiben- auf die nach Ortsrecht rechtsgültige Eheschließung abzustellen sein. Da es hinsichtlich des Ortsrechts -je nachdem, in welchem Land die Ehe geschlossen wurde- große regionale Unterschiede gibt, bedient sich die Ausländerbehörde der Sachkunde des Standesamtes oder der deutschen Auslandsvertretung. Diese Stellen können mit ihrer Einschätzung wichtige Hinweise zur Rechtmäßigkeit der im Ausland nach Ortsrecht geschlossenen Ehe geben.
Dabei handelt es sich keineswegs um eine "Anerkennung" einer Ehe, sondern lediglich um eine Prüfung der formellen Rechtmäßigkeit. Und eine Nachbeurkundung ist in diesem Zusammenhang auch nicht erforderlich.
Habe dann auch noch die Frau die dafür zuständig angerufen und nochmal gefragt, die meinte, "ich muss bei dt. Standesamt nachprüfen ob das nach ortrechts geschehen ist, das ist keine Nachbeurkundung".

Jetzt muss ich wohl home fliegen und das klären :/

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 16:56
von Dietrich
alex007 hat geschrieben:"ich muss bei dt. Standesamt nachprüfen ob das nach ortrechts geschehen ist, das ist keine Nachbeurkundung".
Kann sie ja gerne machen.
Die werden dann deinen vorherigen Status prüfen (soweit sie das können). Dann schauen sie sich die Apostille an, lesen die Übersetzung und schauen auf den Stempel des Übersetzer.
Und dann wird auch denen nix anderes übrigbleiben, als anzuerkennen, das die Hochzeit nach russischem Recht gültig abgeschlossen wurde.

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 18:01
von Anelya
Dafür musst du auch nicht nach Hause fliegen und das klären, das machen Ausländerbehörde und Standesamt unter sich aus - ist ein Anruf.

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 18:25
von alex007
ich muss dem dt. Standesamt Original Heiratsurkunde mit Apostel und Übersetzung vorzeigen, dazu noch von meiner Frau die Geburtsurkunde, und dass sie davor nicht verheiratet war. Daher muss ich wohl dahin fliegen ...

Bekommt meine Frau die Heiratsurkunde bei der Botschaft dann sofort zurück?

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 19:06
von Dietrich
Würde ich mich nicht drauf einlassen.
Eine in Russland korrekt geschlossene Ehe hat in D Gültigkeit. Punkt.
Die können an deiner Heiratsurkunde machen was sie wollen (Röntgen, durchleuchten, gaschromatograph, etc). Wenn sie da Zweifel haben, bitte sehr.

Das deine Frau ledig war, das hat man in Russland bereits geprüft.
Das haben die gefälligst zu glauben. Denn sonst fangen Sie an, die Gültigkeit russischer Heiratsurkunden an sich zu bezweifeln.....

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 19:28
von alex007
und was soll ich jetzt machen? Ich habe der Dame am Telefon erklärt, dass alles gültig ist, da ja alles nach ortsrecht geschehen ist, die meinte man muss es eben nachprüfen ob das nach ortsrecht geschehen ist

Re: Familienzusammenführung / Botschaft / Ausländerbehörde

Verfasst: 11 Mär 2013, 20:00
von Dietrich
Schick ihr die Heiratsurkunde mit Apostille und Übersetzung.

Eine Geburtsurkunde mit Ledigkeitsbescheinigung hast du einfach nicht mehr, die hat der Hund gefressen (ist ja auch nicht mehr gültig...). Und eine "neue" mit "ledig" drauf.... kriegst du ja nicht mehr, denn die Dame ist ja jetzt verheiratet!
Und wenn sie eine mit Status "verheiratet" will..., da soll sie dir erklären, warum sie die benötigt. Schließlich hat sie ja mit der Heiratsurkunde diesen Zustand bereits beurkundet.

Zur Not lass dir die Ablehnung schriftlich geben und geh zu ihrem Chef.