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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 02 Mär 2013, 14:30
von bella_b33
Anelya hat geschrieben:Was ich noch wichtig finde: Rentenansprüche klären!
Deshalb finde ich es eigentlich nur gerecht, wenn der arbeitende Part (egal ob Mann oder Frau) eine private Zusatzversicherung für den Part abschließt, der zu Hause bleibt....
Eine private Zusatz-Altersvorsorge sollte heute Jeder haben. Man weiß nicht, was der Staat in 30-50 Jahren noch zahlt. Zumal das gesetzliche Rentenalter ja auch in immer unfreundlichere Regionen rutscht!
Gruß
Silvio
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 02 Mär 2013, 20:21
von Simone
Wenn sich das Ehepaar länger als 183 Tage in Russland aufhält, gilt, laut der Aussage eines befreundeten Rechtsanwaltes, das Scheidungsrecht Russlands, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ebenso das Erbrecht und hier gibt es keine Erbschaftssteuer! Also aufpassen!!!!! ))) 8)
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 02 Mär 2013, 21:27
von bella_b33
Simone hat geschrieben:Wenn sich das Ehepaar länger als 183 Tage in Russland aufhält, gilt, laut der Aussage eines befreundeten Rechtsanwaltes, das Scheidungsrecht Russlands, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ebenso das Erbrecht und hier gibt es keine Erbschaftssteuer! Also aufpassen!!!!! ))) 8)
Hallo,
Länger als 183 Tage in welcher Zeit Periode? Ich denke mal p.a.?
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 00:03
von manuchka
Ich vermute, da geht es um den gewöhnlichen Aufenthalt... noch dazu, wenn die Ehe in RUS geschlossen wurde ("das für die allgemeinen Wirkungen der Ehe geltende Recht blabla.."). Muss mich dazu mal schlau machen, ich hab nur kurz ins EGBGB reingeschaut, da haben sich die maßgeblichen Vorschriften geändert und verweisen jetzt auf irgendwelche EU-Normen, die ich nicht kenne.
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 11:41
von zimdriver
Simone hat geschrieben:Wenn sich das Ehepaar länger als 183 Tage in Russland aufhält, gilt, laut der Aussage eines befreundeten Rechtsanwaltes, das Scheidungsrecht Russlands, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ebenso das Erbrecht und hier gibt es keine Erbschaftssteuer! Also aufpassen!!!!! ))) 8)
... ich wollte eigentlich nicht so schnell vererben ... Und nur deshalb in Russland zu verbleiben, bis die Klappe fällt, ist auch fraglich.
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 11:46
von Anelya
Ich hoffe auch, dass dieser Fall bei keinem hier im Forum so schnell eintritt....
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 15:05
von Nikolaus
bella_b33 hat geschrieben:Eine private Zusatz-Altersvorsorge sollte heute Jeder haben. Man weiß nicht, was der Staat in 30-50 Jahren noch zahlt. Zumal das gesetzliche Rentenalter ja auch in immer unfreundlichere Regionen rutscht!
Das ist sicherlich richtig, und ich weiss auch, dass es im Prinzip so etwas auch in Ru gibt. Aber wie habt ihr das im wirklichen Leben fuer Deine Frau realisiert? Bei welchen Beitraegen in ihre private Rentenversicherung kann sie mit welchen privaten Rentenleistungen rechnen?
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 16:02
von bella_b33
Nikolaus hat geschrieben:bella_b33 hat geschrieben:Eine private Zusatz-Altersvorsorge
wie habt ihr das im wirklichen Leben fuer Deine Frau realisiert?
Hallo Nikolaus,
bisher leider gar nicht! Nur die gesetzliche Altersvorsorge. Da muss aber auch noch etwas passieren! Ich habs in Deutschland im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsrente, die dann ab dem 60.(oder 65.??) vollendeten Lebensjahr auszahlt, wenn man nicht vorher schon berufsunfähig war.
Gruß
Silvio
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 17:19
von Sibirier
Ich habe es fuer meine Frau auch noch nicht...aber irgendwie traue ich den russ. Versicherungen und Fonds noch nicht....
Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner
Verfasst: 03 Mär 2013, 17:39
von bella_b33
Ich muss mir da irgendwas einfallen lassen....wir haben ja nur noch 22 Jahre bis zum russischen Rentenalter.....Männer waren aber glaube später, oder?
