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Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 18:14
von harald63
Kann mal jemand die konkrete Stelle im zuständigen Gesetz/der zuständigen Regelung zeigen, wo "180 Tage" steht? Ich habe ein bisschen rumgeguckt und finde "halbes Jahr" oder "Sechsmonatszeitraum" oder so ähnlich. Auf jeden Fall blöd formuliert, aber irgendwo muss doch definitiv was stehen, oder? Und wenn das Ganze doch so missverständlich formuliert ist, sollte eigentlich "im Zweifel für den Angeklagten" gelten.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 18:20
von 7punkt
Sorry, aber die Grenzer haben doch Recht: es gibt tatsächlich diese Regel 90 Tage pro 6 Monate.
Gegen die Regel habt Ihr doch auch verstossen, Holger.
Und was hat das alles bitte mit dem Visumerleichterungsabkommen zu tun :roll:

Nur würde ich als Grenzer die ältere Dame nach Hause fliegen lassen und weiter soll das DE Konsulat beim nächsten Antrag entscheiden.....

7punkt

Nachtrag: hier steht deutlich geschrieben 90 pro Habjahr...http://www.germania.diplo.de/contentblo ... schema.pdf

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 18:34
von Dietrich
Ich habe gerade auch mal in den vielen vielen Dokumenten zum Schengen-Visum gesucht und NIRGENDWO irgendetwas gefunden, wo von 180 Tagen die Rede ist.
Überall steht nur "halbes Jahr" bzw. "6 Monate".

Wobei auch die 90 Tage oft mit "3 Monate" beschrieben sind.

Existieren denn irgendwelche bindenden Durchführungsvorschriften für deutsche Behörden/Grenzer/Polizisten in denen diese 180 Tage klipp und klar geschrieben stehen?

Was mich in dem Zusammenhang wundert: Leute die solche Gesetze machen, werden doch mit Sicherheit sehr gut bezahlt. Wieso werden da solche schwammigen Begriffe wie Monate oder "halbes Jahr" überhaupt genutzt?

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:29
von Holger Eekhof
Zur 90/180 er Regel.

Die Dokumente, die ihr dort aufruft, beziehen sich auf den sogenannten Schengener Visacodex, der für Schengenvisa aus der ganzen Welt gilt.

Bestimmte Länder haben mit der Europäischen Union sogenannte Visaerleichterungsabkommen abgeschlossen.
So zu Beispiel Russland, Ukraine, Moldawien Georgien und ein paar Balkanstaaten.

Diese unterscheiden sich inhaltlich nicht.

Ihr findet sie hier, einfach auf der rechten Seite Leiste das entsprechende Land anklicken. Art 1. lesen, und irgendwo ganz hinten findet Ihr findet Ihr den Vorang.

http://www.auswaertiges-amt.de/sid_8D2D ... _node.html

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:37
von manuchka
Artikel 2
2. „Visum“ die von einem Mitgliedstaat erteilte Genehmigung im Hinblick auf
a) die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder einen geplanten Aufenthalt in diesem Gebiet von höchstens drei Monaten je Sechsmonatszeitraum ab dem Zeitpunkt der ersten Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ...
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 058:DE:PDF
Anhang VII - Ausfüllen der Visumsmarke:
4. Feld „DAUER DES AUFENTHALTS … TAGE“
Angabe der Zahl von Tagen, die sich der Inhaber des Visums im Gebiet, für das das Visum gilt, aufhalten darf.
Hierbei handelt es sich entweder um einen ununterbrochenen Aufenthalt oder um mehrere Tage während verschiedener Aufenthalte innerhalb der unter Punkt 2 angegebenen Zeitspanne und gemäß der unter Punkt 3 gestatteten Anzahl der Einreisen.
Zwischen den Worten „DAUER DES AUFENTHALTS“ und „TAGE“ wird die Zahl der für den Aufenthalt gestatteten Tage mit zwei Ziffern eingetragen, wobei die erste Ziffer eine Null ist, wenn die Zahl der Tage weniger als 10 beträgt.
Die Höchstaufenthaltsdauer beträgt 90 Tage.
Bei einem länger als sechs Monate gültigen Visum gilt für jeden Sechsmonatszeitraum eine Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex ... 058:DE:PDF
Voraussetzung für die Erteilung von kurzfristigen Visa (Schengen-Visa)
Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen-Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Sechsmonatszeitraum.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Einre ... 4bodyText2

@Dietrich: Manchmal denken sich Juristen auch was dabei, wenn sie Gesetze machen. Wenn es heißt "Halbjahrszeitraum", dann kann ich aufs Datum gucken: 1.7.-31.12. ist ein halbes Jahr.
04.02.-03.08. ist ein halbes Jahr.
Da Monate unterschiedlich viele Tage haben, wollte man die Leute nicht noch jedes Mal 180 Tage zählen lassen.

Der Fall hier:
Schengenvisum C Multi 90 Tage gültig bis 5.7.2014

Ersteinreise: 5. 7.2012
Erstausreise: 2.10.2012
Zweiteinreise: 3.1.2013
versuchte Ausreise: 28.3.2013
Haftzeit ohne Haftrichter: 28.3. -30.3.2013
Der erste Halbjahreszeitraum ist ganz eindeutig: Beginn mi der 1. Einreise: 5.7.2012 bis 4.2.2013 Tag der Ein- und Ausreise zählen mit.
Ersteinreise: 5.7.2012 bis Erstausreise: 2.10.2012 = 89 Tage. Damit waren die 90 Tage schon verbraucht, und vor dem 5.2.2013 hätte gar keine neue Einreise ins Schengengebiet erfolgen dürfen. Die Dame ist aber schon am 3.1. wieder eingereist und hat somit im Halbjahreszeitraum bis einschließlich 4.2. insgesamt einen Aufenthalt von 122 Tagen gehabt - bissel viel... der Aufenthalt nach dem 90. Tag war also illegal, und die Grenzer waren im Recht. Ob die Art und Weise der Regelung dieser Angelegenheit besonders freundlich war, sei dahingestellt - ich weiß, dass die Bundespolizei in München etwas seltsam drauf ist, hab das auch schon mitbekommen 2006. Aber sie waren im Recht.

Da sollte man den Mund also vielleicht etwas weniger weit aufreißen mit Visa-Warnungen und Außerkraftsetzen von irgendwelchen Abkommen und zukünftig drauf achten, dass man selbst auch die Regeln einhält.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:43
von 7punkt
Holger Eekhof hat geschrieben:...Bestimmte Länder haben mit der Europäischen Union sogenannte Visaerleichterungsabkommen abgeschlossen. So zu Beispiel Russland, Ukraine, Moldawien Georgien und ein paar Balkanstaaten.
Da haste schon Recht...nur Dein Fall diesmal hat damit nichts zu tun...

@Manu: stimme ich völlig zu. Die Frage ist nur, wie wurde denn die Dame gar in die Schengen Zone bei der 2. Einreise reingelassen? Warum hat denn damals keiner Fragen gestellt und sie einfach reinfliegen lassen? :roll:

7punkt

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:48
von Holger Eekhof
Bitte nicht den Fehler machen, nur die Frontseite zu lesen.... dort steht lustigerweise eben auch 90 Tage /halbjahr.

Und genau da kommt das ursprüngliche Problem her. Das von den verschiedenen Stellen verwendete Programm rechnet/ inzwischen hoffentlich rechnete irgendeinen Mist auf irgendeiner Basis, nur mit der Gesetzeslage hat das gar nichts mehr zu tun.

Und nun mal ganz ehrlich: Wenn selbst Ihr nicht dahintergekommen seid... was glaubt Ihr wie viele Leute davon betroffen sein könnten? Bei 1,2 Millionen Schengen Visa?

Und wie viele Leute einfach bezahlen und sagen. Okay, bin ich halt blöde, muß ich zahlen.

Habe ich ja zuerst auch von mir geglaubt. Aber glaube mir, wir haben uns den Fehler x- mal bestätigen lassen. Die Zentralstelle in Potsdam hat nach dem vierten Mal beinahe einen Ausraster (auf sympatische Art) bekommen, Frankfurt nahms mit ner guten Portion Galgenhumor.. etc... Bitte nicht sagen das wir falsch liegen, es ist 100% bestätigt, das wir eben nicht schuldig sind.
Dieses Programm entschied tatsächlich über Schuld und Unschuld, Visa oder Einreiseverbot etc..... und es rechnet eben schlichtweg fehlerhaft.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:53
von 7punkt
OK, dann sag uns mal, wie lautet denn Deiner Meinung nach die Regelung?
365 Tage Aufenthalt pro 365 Tage? :shock:

7punkt

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:57
von arghmage
7punkt hat geschrieben:
Holger Eekhof hat geschrieben:...Bestimmte Länder haben mit der Europäischen Union sogenannte Visaerleichterungsabkommen abgeschlossen. So zu Beispiel Russland, Ukraine, Moldawien Georgien und ein paar Balkanstaaten.
Da haste schon Recht...nur Dein Fall diesmal hat damit nichts zu tun...

@Manu: stimme ich völlig zu. Die Frage ist nur, wie wurde denn die Dame gar in die Schengen Zone bei der 2. Einreise reingelassen? Warum hat denn damals keiner Fragen gestellt und sie einfach reinfliegen lassen? :roll:

7punkt
Wäre sie am selben Tag (der zweiten Einreise) wieder ausgereist, wären es doch genau 90 Tage im ersten Halbjahreszeitraum oder?
(89 Tage der ersten Reise plus 1 Tag der zweiten Reise)
Von daher war bei der Einreise prinzipiell alles in Ordnung.

Re: Visawarnung/ Reisewarnung München

Verfasst: 09 Apr 2013, 20:59
von Anelya
manuchka hat geschrieben: Der erste Halbjahreszeitraum ist ganz eindeutig: Beginn mi der 1. Einreise: 5.7.2012 bis 4.2.2013 Tag der Ein- und Ausreise zählen mit.
Manuchka, irgendwie stehe ich hier auf dem Schlauch: Das erste Halbjahr müsste doch dann vom 05.07. bis 04.01. gehen, oder? Bis zum 4.2. wären es ja dann sieben Monate.
Ich denke, der Threadersteller hat halt 180 gezählt vom 05.07. aus und hat die Dame deshalb schon Anfang Januar wieder einreisen lassen. Die Grenzer in München hätten wahrscheinlich eine Einreise am 04. oder 05. Januar akzeptiert....