Jochen, das ist aber nur halbrichtig - es kommt nämlich tatsächlich auf den Aufenthaltszeitraum an. Wenn meine Freundin ein Visum mit Gültigkeit 3 Monaten beantragt, innerhalb derer sie aber nur 1 Monat Aufenthalt plant, dann reicht Versicherung für einen Monat. So kann man in RUS auch die Versicherung abschließen: Visum (und Versicherung) gültig vom 01.05. bis 31.07., Aufenthalt (und Versicherungsperiode) innerhalb dieses Gültigkeitszeitraums 30 Tage. Das erkennt auch die dt. Botschaft an. Bei einem Jahres/Mehrjahresvisum muss man Versicherungsschutz überhaupt nur für die erste geplante Einreise nachweisen und dann einen Wisch unterschreiben, dass man für alle nachfolgenden Reisen für ausreichenden Versicherungsschutz sorgt. (Wenn man es nicht tut, ist man ja auch selber blöd.)Jochen hat geschrieben:Wenn ich ein xy-Monatsvisum beantrage, brauche ich auch xy Monate Versicherungsschutz. Den einen Beamten in der Botschaft juckt es nicht, der andere kann darauf rumreiten.
Umgekehrt verhält es sich genauso. 3 Monate Schengen-Visum=3Monate Versicherung fällig. Da würde ich auch nicht drauf hoffen, dass der dt. Beamte zwei Augen zudrückt.
Kannst dir ja mal ausrechnen, was eine Auslands-KV für 1 Jahr Deckungszeitraum kostet - völlig unrealistisch, wenn man innerhalb des Jahreszeitraums nur immer mal wieder für 1-2 Wochen nach DE reist.


