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Re: Anmeldung 1. Wohnsitz in Deutschland

Verfasst: 13 Mai 2013, 10:48
von Anelya
Ich würde beides versuchen. Denn wenn die besondere Härte nach einigen Wochen/Monaten nicht anerkannt wird, hat man danach viel Zeit verloren, um den Prozess mit dem alleinigen Sorgerecht zu starten.
Natürlich werden auch besondere Härten regelmäßig anerkannt, ich wollte den Threadersteller lediglich darauf aufmerksam machen, dass man das gut begründen und vorbereiten muss, nicht einfach nur den Antrag abgeben und denken "das wird schon".

Also in schriftlicher Form alle Gründe auflisten:
-Kind erst drei Jahre, also noch sehr klein und wahrscheinlich keine Probleme, sich in Deutschland zu integrieren (vorhandener Kindergartenplatz in D durch Schreiben der Leitung nachweisen!)
-Vater weit weg und keine Bindung zum Kind (Kopie von dessen Registrierung am Wohnsitz, genaue Beschreibung dessen, wieviel Umgangskontakt er wahrgenommen hat)
-sonst keiner in der Familie in der Lage, Kind in Russland zu betreuen
-...
-...

Re: Anmeldung 1. Wohnsitz in Deutschland

Verfasst: 13 Mai 2013, 11:18
von Sibirier
Leider hat Borya nicht geschrieben, wo er wohnt. Wenn er die Möglichkeit hat, mit dem Leiter der ABH Zuhause zu sprechen, sollte er dies nutzen. Es gibt auch Menschen in den ABH's.... ;) , die vielleicht auch noch ein paar Tips geben....