domizil hat geschrieben:Sibirier hat geschrieben:Falsch! Da geht deutsche Lohnsteuer ab! Botschafts-/Konsularangestellte bekommen Ihr Gehalt in Deutschland ausbezahlt. D. h. die müssen auch in DE ein Konto eröffnen!
... diese Stellenausschreibung richtet sich in erster Linie an Ortskräfte, d.h. nicht an deutsche Staatsbürger die an einer Arbeitsaufnahme im Generalkonsulat interessiert sind. Ich kann mir nur schwer vorstellen, das es im Rahmen der beiden bestehenden Wiener Abkommen über die Konsulartätigkeit zwingende Regelungen gibt, das eine Ortskraft im Ausland ein Gehaltskonto eröffnen muss. Ich werde mich aber dazu kundig machen und melde mich wieder.
Uwe Niemeier
Beide habt Ihr recht - man muss nur zwischen den verschiedenen "Arten" von Bediensteten einer Auslandsvertretung unterscheiden.
Als entsandter Mitarbeiter, der zur Diplomatenliste in RUS angemeldet ist ("Diplomat") mit den entsprechenden Privilegien, Rechten und Pflichten, erhält man sein Gehalt vom Auswärtigen Amt auf sein deutsches Konto und zahlt genauso Steuern und Sozialbeiträge wie auch in Berlin oder Bonn. Der Auslandsbonus ergibt sich aus dem Auslandszuschlag, einem eventuellen Kaufkraftausgleich (für Hochpreisländer) und diversen anderen Zuschlägen, die je nach Laufbahn/Familienstand gezahlt werden. Solche Stellenausschreibungen werden aber nicht über die Botschaft ausgeschrieben, sondern finden in Deutschland in der Berliner Zentrale statt.
Wenn die Boschaft Moskau oder das GK Kaliningrad Mitarbeiter sucht, sind das Ortskräfte (OK), die die russische oder deutsche Staatsangehörigkeit (mittlerweile auch Drittstaatler aus EU möglich) haben können, aber auf jeden Fall immer einen gesicherten Aufenthaltsstatus in RUS haben müssen. Die versteuern ihre Einkünfte natürlich in Russland, da sie ja ihren gewöhnlichen Aufenthalt dort haben. Für deutsche Ortskräfte müssen allerdings auch deutsche Rentenbeiträge abgeführt werden - vom Arbeitgeber (also Botschaft und/oder GK) und Arbeitnehmer anteilig - das will der deutsche Gesetzgeber so, da bei einem deutschen Staatsangehörigen ja auch immer die Möglichkeit besteht, dass er mal wieder nach DEU zurückkehrt und dort Rente bzw. Grundsicherung beantragt. Deswegen erhalten deutsche OKs ihr Gehalt in Deutschland, auf ihr deutsches Konto und müssen es dann irgendwie wieder zurück transferieren. Das bringt sie zwar in eine schlechtere Position als die russischen OKs (die keine deutschen Rentenbeiträge zahlen müssen und auch keine Kursschwankungen und Bankgebühren abfedern müssen), aber in Moskau z.B. waren fast alle deutschen OKs höher eingestuft als die russischen OKs wegen der muttersprachlichen Deutschkenntnisse (die diese Einstufung erlaubten) und damit wurde diese Differenz dann wieder ausgeglichen. Der Arbeitsvertrag aller OKs richtet sich nach Ortsrecht (dort nach russischem, hier in den USA nach US-Recht), nur bestimmte Elemente (Mutterschutz, Krankentage, Urlaub/Abwesenheiten, Überstunden) werden in dem Fall, in dem das Ortsrecht für den Mitarbeiter ungünstiger ist als das deutsche Arbeitsrecht, nach deutschem Recht geregelt. Hier in den USA gilt für unsere OKs z.B. die deutsche Mutterschutzregelung - da das US-Arbeitsrecht keinen Mutterschutz vor der Entbindung vorsieht ("work till you drop").
Quelle: eigene Erfahrung (2x4 Jahre Moskau, 4 Jahre NY, 3 Jahre Berlin, jetzt 3 Jahre Washington, DC)