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Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Verfasst: 18 Mai 2013, 21:09
von GastroService
michaelwagener hat geschrieben:Wenn ich es richtig verstehe, gibt es auf keinerlei Art Visa irgendeinen Rechtsanspruch. Ein Staat kann letztendlich entscheiden wie er will, ob er jemand anderen reinlässt oder nicht.

Genau so ist es, alles kann, nichts muss! (Ausser Heirat, Familienzusammenführung.)
Wobei ein gültiges Visum auch keinen Rechtsanspruch auf Einreise in das Land beinhaltet.

Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Verfasst: 21 Mai 2013, 19:09
von rb19
manuchka hat geschrieben: Und ich bin immer noch der Meinung, dass ihr keinen Rechtsanspruch auf ein Mehrjahresvisum habt, selbst wenn ihr vorher schon Jahresvisa hattet.
Ich glaube ich habe mich hier wohl sehr komisch ausgedrückt, wenn Du mich so falsch verstanden hast. Ich weiß das nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ein Anspruch auf Visaerteilung besteht. Bisher dachte ich allerdings das man nach geltenden Verwaltungsrecht neben einem zweckmäßigen, unwillkürlichen, nicht sachfremden und gleichbehandelnden pflichtgemäßen Ermessen auch noch das Recht auf rechliches Gehör hat und das letzteres auch Anwendung bei der Visavergabe findet. Das dem im Falle einer positiven Visaentscheidung nicht so ist, erschüttert etwas mein - scheinbar juristisch nicht tief genug fundiertes - Weltbild. Aus meiner eignen beruflichen Tätigkeit weiß ich nur zu gut, dass auch Ermessensauslegungen im Verwaltungsgericht Berlin gerichtsfest begründet werden wollen.
manuchka hat geschrieben: Und nochmal: andere Leute haben auch Aufwand für VE und Visaantrag. Wenn deine Schwiegermutter Zeit zum Reisen hat (!), dann wird sie ja wohl auch Zeit haben, um die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, nämlich das Visum zu beantragen.
Nunja das tolle an Berlin sind - im Gegensatz zu meinen früheren Dienstorten - die phantastischen Flugverbindungen. Ein Mehrjahresvisum bedeutet daher für uns auch das Babba auch mal schnell für ein Wochenende kommen kann und insgesamt weniger Zeit für die Reise (bei zumeist geringeren Kosten) braucht als meine Eltern aus Stuttgart mit dem ICE. Dies ist sowohl in der Vorlesungs- als auch in den Konferenzzeiten fast immer möglich. Der Botschaftsbesuch wiederum (ob mit Termin oder am Schalter 1) lässt sich im Gegensatz dazu leider fast nur in die Ferienzeiten legen...
Aber Du hast recht, so geht es allen europäisch-russischen Familien. Was jammere ich hier im Forum auch rum... Gut muss ich es aber trotzdem nicht finden. Ich habe wirklich nach all den Jahren gehofft, das wir für ein vlt. auch für zwei Jahre eine stinknormale Familie sein könnten, die sich nicht dauernd explizit "um die entsprechenden Vorbereitungen" für einen Besuch der Großmutter kümmern muss.

Ich habe Deinen Rat jedenfalls befolgt und heute nach einem sehr netten Anruf im zuständigen Fachreferat erst mal eine Mail an die Visastelle geschrieben. Mal schauen obs was bringt...

Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Verfasst: 22 Mai 2013, 23:09
von manuchka
rb19 hat geschrieben:Aber Du hast recht, so geht es allen europäisch-russischen Familien. Was jammere ich hier im Forum auch rum... Gut muss ich es aber trotzdem nicht finden. Ich habe wirklich nach all den Jahren gehofft, das wir für ein vlt. auch für zwei Jahre eine stinknormale Familie sein könnten, die sich nicht dauernd explizit "um die entsprechenden Vorbereitungen" für einen Besuch der Großmutter kümmern muss.
Jetzt könnt ihr wenigstens für 6 Monate stinknormale Familie sein... und dann wieder einen neuen Versuch starten. Lass dir gesagt sein, dass es Forenmitglieder mit Wohnsitz in RUS gibt, die selbst für die eigene Ehefrau keine Mehrjahres-Besuchsvisa bekommen haben, was ich auch nicht so recht verstehe. Man befürchtete da wohl eine Umgehung der Familienzusammenführung, was weiß ich. Bin gespannt, was dir die Botschaft schreibt.

Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Verfasst: 09 Jul 2013, 15:37
von rb19
Wollte nocheinmal kurz melden was rausgekommen ist....

Meine Schwiegermutter hat vor 2 Wochen ein 5 Jahresvisa direkt in der Deutschen Botschaft erhalten. Woran es nun letztendlich lag, dass ein auf ein halbes Jahr verkürztes Visa erteilt wurde, war nicht so klar, warscheinlich hats am Aufenthaltstitel meiner Frau gelegen (muss nächstes Jahr in eine Niederlassungserlaubniss geändert werden). Offizielle Begründung war, dass man in der Ermessensauslegung auch ein 5jähriges statt eines sechsmonatigen Visum hätte erteilen können. Die Freude in unserer Familie war jedenfalls riesig :)

Re: Remonstration bei erteiltem Visum (deutlich kürzer gülti

Verfasst: 09 Jul 2013, 19:33
von manuchka
Gratulation. Und es ging doch ohne große Keulen wie Petitionsausschuss und Bildzeitungsartikel ;)