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Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 22 Okt 2013, 22:44
von Axel Henrich
Vlt. wird es ja hier deutlicher:
http://www.consultant.ru/law/hotdocs/25 ... mbC_lNiJGQ
http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_146011/

In Deutschland muss doch ein Russe mit Aufenthaltstitel auch seine Fahrerlaubniss nach 6 Monaten umschreiben lassen.

-ah-

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 23 Okt 2013, 11:00
von Nikolaus
Es ist so, wie Du sagst, Sibirier, wie fast immer fehlen noch die ja entscheidenden Ausfuehrungsbestimmungen; man kann da nur warten.
Na, sind ja auch noch nicht mal 4 Jahre vergangen, seit der damalige Praesident diese Gesetzesaenderung initiierte. :D
Man sieht das und vieles andere Interessantes sehr schoen in der Datenbank der Gosduma hier
http://asozd2.duma.gov.ru/main.nsf/(Spr ... 28765-5&02
:)
Und dort kann man auch in etlichen Dokumenten lesen, dass das Anliegen war, zu verhindern, dass Leute als Fahrer eingestellt werden, die keine russische Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse haben. (Etwas verklausuliert, findet man das nun immer noch im von Dir zitierten Gesetz, z.B. in der neuen Fassung des Artikel 25, u.a. Pkt. 13).
Da aber ein Verbot "fuer alle auf Firmen registrierte" Fahrzeuge viel schwerer zu umgehen ist, gibt es sicherlich auch dafuer eine Lobby ...
Na, fuer mich und meine Umgebung hier ist es Wurscht, da wir schon sehr lange auch russische Fuehrerscheine haben... War ja Anfang des Jahrhunderts schon mal Pflicht fuer alle in Ru taetigen Auslaender, wurde aber dann wieder aufgeweicht ... :)

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 24 Okt 2013, 11:40
von Axel Henrich
Nikolaus hat geschrieben:[...] Und dort kann man auch in etlichen Dokumenten lesen, dass das Anliegen war, zu verhindern, dass Leute als Fahrer eingestellt werden, die keine russische Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse haben. (Etwas verklausuliert, findet man das nun immer noch im von Dir zitierten Gesetz [...]
Etwas verklausuliert ist gut. Manchmal ist der Block aber auch in der eigenen Birne ...

Auf der gibdd-Site ist zu lesen: "Менее чем через два месяца", im Gesetzestext wird aber geschrieben: "Федеральный закон вступит в силу по истечении ста восьмидесяти дней после дня его официального опубликования", also am 5.11.13, wieso setzt der GIBDD jetzt nochmal knapp 2 Monate rauf ... :?

...und heute frueh erst, nachdem ich auf der von dir verlinkten Site rumschmoeker, merke ich, dass die GIBDD-Meldung vom 14.9. war ... :roll:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. ;)

-ah-

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 24 Okt 2013, 13:57
von daveg
Da man als Inhaber eines ausländischen FS, ja eh nur die Theorie machen muss, wird der Kauf gleich deutlich günstiger ;-)


Aber die AHK und diverse ausländische Organisationen sind da dran und ich hoffe der Verweis darauf, dass die Tätigkeit auch mit dem Führen von KFZ im Zusammenhang stehen muss, taucht wieder auf.

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 24 Okt 2013, 14:24
von Sibirier
daveg hat geschrieben:Da man als Inhaber eines ausländischen FS, ja eh nur die Theorie machen muss, wird der Kauf gleich deutlich günstiger ;-)
Aber mit Ausländerzuschlag.... ;)

Nun hat die AHK hier das Thema veröffentlicht.... http://russland.ahk.de/news/single-view ... ch-expats/

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 25 Okt 2013, 13:10
von Simone
Ich hab die Info über das Gesetz inkl AHK-News (vielen Dank dafür!) übrigens in der Expatgruppe im FB gepostet und folgender Kommentar erschien dazu von einer Russin:
'Simone, it doesn't look that bad really. In the 12th point it is written: People, who are living in Russia on temporary basis are allowed to drive either with a Russian licence or (in case they dont have any) with international or the licence or their country of origin usless there are exeptions, mentioned in the point 13. Point 13 says: People with international driving licence should not be hired by companies as a driver. But it is also written that natonal foreign licence should be translated to Russian. This law is issued to control the activity of the migrants from CIS.'

Was sagen die Experten hier im Forum dazu?

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 25 Okt 2013, 13:51
von Zejtnot
Ich würde es ungern auf so eine Ausrede ankommen lassen müssen, wenn mich als Expat ein Polizist anhält. Würde jetzt die AHK diese Deutung als offizielle Antwort vom Ministerium bekommen - super. Aber so halte ich es für sehr gewagt. Denn was ist ein "водитель"? Juristisch ist das jeder, der hinter dem Steuer sitzt. Ob angestellt als Fahrer oder als Eisverkäufer - er sitzt am Steuer und ist somit der Fahrer.

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 25 Okt 2013, 16:11
von Axel Henrich
Zejtnot hat geschrieben:Denn was ist ein "водитель"?
Auf der GIBDD-Site steht u.a.:
МВД России предлагает автотранспортным предприятиям, привлекающим для работы иностранных водителей, уже сейчас [...]
http://www.consultant.ru/law/hotdocs/25 ... mplXFNiJGR
С 5 ноября 2013 года вступает в силу закон о запрете на привлечение для работы в качестве водителей лиц, не имеющих водительских удостоверений соответствующих категорий, выданных в Российской Федерации
Eigentlich klar, aber ... ;-)
Ich meine immer noch, wie Simone und Nikolaus, dass hier nur der Kraftfahrer gemeint ist, der transportiert/befoerdert, aber nicht der, der den Firmen-PKW benutzt, um von A nach B zu kommen. Bei einem Haendler der seine Waren transportiert, sieht es auch schon wieder anders aus ...

-ah-

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 26 Okt 2013, 09:45
von m1009
Weder die GIBBD in Nizhny noch Moskau weiss etwas von einer Einfuehrung zum 05.11. Momentan kann in NN ein Auslaender mit Visum KEINE Pruefung fuer den Fuehrerschein ablegen.

Re: Änderung ab 05.11.2013 Firmenfahrzeuge

Verfasst: 27 Okt 2013, 13:45
von daveg
Das war auch die erste Antwort hier in SPB bei der GAI: als Ausländer mit Visum braucht man doch keinen russischen FS UND man bekommt auch keinen.

Aber auf der Website der GIBDD , kann man schon Ausländer mit Visum anklicken, da steht dann was man zum Test mitbringen muss (Pass, Migrationskarte, Registrierung - Achtung! es steht nix von Übersetzung).

Wie auch immer, werde wohl die Woche mein Glück versuchen und mich dort zur Prüfung vorstellen (Fahrschule muss man ja wohl keine besucht haben).