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Re: Welches Namensrecht wählen?

Verfasst: 13 Mai 2014, 18:43
von Sibirier
Solltest Dich noch vom Uebersetzer beraten lassen, Lewinskaja oder Lewinskaya...weiss aber nicht, ob das wichtig waere fuer eine Uebersetzung ins russische...

P.s. Meine Schwaegerin hiess frueher Beyfuss.. Wolte ihn immer ueberreden einen Doppelnamen anzunehmen...z.B. Meier-Beyfuss...waren die immer dagegen...

Re: Welches Namensrecht wählen?

Verfasst: 26 Mai 2014, 00:07
von fugen
Soweit mir bekannt Mus es doch левинский heißen um левинская für die Frau zu bekommen, oder?

Re: Welches Namensrecht wählen?

Verfasst: 29 Mai 2014, 09:17
von Zejtnot
Die Frau eines Deutschen hier vor Ort, der einen durchaus Russisch-kompatiblen Familiennamen hatte, bekam auch kein A. Jedoch hat es eine Deutsche geschafft, den russischen Familienname des Mannes mit angehängtem A zu erhalten. Wenn man dazu das russische Recht konsultiert, findet man aber gar keine klare Regel. Der Fakt, dass Familiennamen gebeugt werden, kommt dort überhaupt nicht vor: http://www.consultant.ru/popular/family/20_8.html#p263
Статья 32. Право выбора супругами фамилии

1. Супруги по своему желанию выбирают при заключении брака фамилию одного из них в качестве общей фамилии, либо каждый из супругов сохраняет свою добрачную фамилию, либо, если иное не предусмотрено законами субъектов Российской Федерации, присоединяет к своей фамилии фамилию другого супруга.[...]
Insofern können sich meiner Meinung nach die Konsularbeamten nur auf die russische Grammatik berufen, welche aber auch einen polnischen Namen wie einen russischen behandeln würde. Oder es gibt noch eine Verwaltungsvorschrift, welche ich nicht auf die Schnelle gefunden habe.

Grundsätzlich sind die Regeln der Rechtschreibung ja so, dass gewisse Namen auch gebeugt werden (mein Familienname beispielsweise), so lange dies die Regeln zulassen. Ausnahme sind wiederum ukrainische Familiennamen, die auf A enden (auch beim Mann), diese werden nie gebeugt, auch nicht bei der Frau. Und für asiatische Namen gibt es auch Ausnahmen.