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Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 11:40
von Admix
Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KV. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Status (Also als Freiberufler). Gesetzlich gab es eine Veränderung vor 3 Jahren. Ich hatte sozusagen Glück.

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 13:06
von GIN
@Norbert
Aber angenommen Du hast einen schweren Unfall in Russland und kommst als Invalide ohne Chance auf Arbeit zurück - dann nimmt Dich freiwillig keine KV in Deutschland auf. Seit der letzten Reform gibt es zwar eine Pflicht, ehemals Versicherte wieder aufzunehmen, es ist aber erlaubt, "Strafen" für die Jahre ohne KV zu verlangen. Und die sind sehr hoch. Ganz ohne KV würden zunächst für Behandlungen alle Verwandten ersten Grades haften, danach greift die Sozialkasse.

Ich selbst habe keine KV mehr in Deutschland, auch keine Anwartschaft. Ich bin mir aber des Risikos bewusst. Für Reisen nach Deutschland schließe ich jeweils eine Reisekrankenversicherung ab.
Wir haben einen Fall gehabt da ist ein ehemaliger Mitarbeiter aus Deutschland nach Russland ausgewandert, gesetzlich krankenversichert und hat etwa 4 Jahre dort gelebt. Er war nun vor etwa einem Jahr wegen Krebsleiden zurück nach Deutschland und seine ehemalige Kasse verlangte eine Strafe für die ganzen 4 Jahre..hat er aufbringen unter Vorbehalt um wieder angenommen zu werden. Er ging Klagen, verstarb leider.
Frage: Somit ist das wirklich gesetzlich unterlegt? er war ja in Russland ebenfalls Krankenversichert aber halt in Russland, wollte ja dort leben.
Wie kann man es vermeiden um so ein Problem zu bekommen?

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 13:11
von zimdriver
KV: Ich habe meine Anwartschaft bei der BKK, freiwillig versichert, behalten. Diese rd. 40 EUR monatlich kann ich ab und hoffe, dass ich so weniger Stress haben werde, wenn wir dermaleinst zu zweit heimkehren werden. Ich will nicht bei der AOK landen.
Vorsicht: Bei AG- Anschrift im Ausland kündigen die deutschen KV sehr schnell. Da hilft kein Geld und auch kein Reden, sondern nur Gottvertrauen oder die Anwartschaft.
Die russische KV durfte ich nach einem Unfall kennenlernen. Nicht empfehlenswert, nur für Notfälle und Allerweltsleiden geeignet.
Vielleicht hat der deutsche AG auch eine weltweite Auslands- KV für seine Mitarbeiter? Gut studieren. Hilfsmittel (Zahnspangen z.B. für die lieben Kleinen) werden meist nicht erstattet. Mit der kann man sich auch in D behandeln lassen, wenn Heimaturlaub ansteht. Das macht besonderen Sinn, weil diese KV manchmal bei Ärzten wegen der Abrechnung sehr beliebt ist.

Abmeldung: Nach deutschem Meldegesetz ist das eigentlich vorgeschrieben. Ein formloser Brief ans Bürgerbüro reicht auch, um seine Abwesenheit zu deklarieren. Dies hat weniger mit der Steuer zu tun als mit dem Melderecht.
Ein Vorteil der Abmeldung soll nicht verschwiegen werden: Bei Einkäufen in D und Ausfuhr nach Russland kann die MWSt, teilweise, ca. 10% des Warenwertes, zurückerstattet werden. Könnte bei einem Neustarter eine Rolle spielen...
An- und Abmeldung sind eine der einfachsten Bürokratieübungen in D. Bei der Wiederanmeldung gibts dann nette, lokal unterschiedliche Geschenke. Ich z.B. bekam mal neben Wanderkarten und Ausflugstips ein Paket Gelbe Säcke. Da wusste ich, dass ich nur befristet wieder in D angemeldet sein konnte. ;-)

ESt: Bei Aufenthalt von mehr als 6 Monaten in einem anderen Land und dem daraus abgeleiteten Arbeits- und Lebensmittelpunkt ergibt sich die Steuerpflicht in jenem anderen Land. Die Abmeldung dient nur zur Bekräftigung der Abwesenheit. Bei der Lebenssituation des TO dürfte von anderen Spezialfällen, wie z.B. Versteuerungspflicht bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung in D, abgesehen werden. --- Ich bin kein Steuerberater und empfehle ausdrücklich die Hinzuziehung eines solchen bei allen Steuerfragen! ---

FS: m1009 hat vollkommen recht. Das i- Tüpfelchen wird dann die russische Karte. Vor der Abmeldung würde ich mir jedoch noch mindestens einen int. FS machen lassen.

Führungszeugnis: Muss aktuell sein und kann leicht mit botschaftlich beglaubigter Unterschrift per Post beantragt werden. Ledigkeitsbescheinigung muss auch frisch sein. Das kommt aber erst später ...

Sonstiges: Ich würde mir noch im Heimatort mindestens einen zweiten Pass ausstellen lassen. Die Damen und Herren in der Konsularabteilung sind da manchmal etwas weniger verständnisvoll als das heimatliche Bürgerbüro.
Das Hochschulzeugnis bitte apostillieren lassen. Die Übersetzung kann in Moskau gemacht werden. Manchmal braucht man dieses Zeugnis.
Geburtsurkunde ebenfalls apostillieren lassen und mitbringen.

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 13:33
von Norbert
zimdriver hat geschrieben:Ein Vorteil der Abmeldung soll nicht verschwiegen werden: Bei Einkäufen in D und Ausfuhr nach Russland kann die MWSt, teilweise, ca. 10% des Warenwertes, zurückerstattet werden. Könnte bei einem Neustarter eine Rolle spielen...
Wenn der Laden direkt zurückerstattet, dann sind es 19 % (grüner Ausfuhrzettel statt diesem unsäglichen Globalblue). Machen selbst viele Online-Händler.
zimdriver hat geschrieben:Ich würde mir noch im Heimatort mindestens einen zweiten Pass ausstellen lassen. Die Damen und Herren in der Konsularabteilung sind da manchmal etwas weniger verständnisvoll als das heimatliche Bürgerbüro.
Braucht man den wirklich? Ich meine wenn man noch Dienstreisen in visapflichtige Länder plant, dann ja. Aber wenn man nur zwischen D und RU pendelt? Ich hatte zeitweise einen zweiten Pass, aber faktisch brauchte ich ihn nie. Und da der Zweitpass immer nur 5 Jahre gilt, habe ich ihn dann nicht mehr verlängert.
zimdriver hat geschrieben:Das Hochschulzeugnis bitte apostillieren lassen. Die Übersetzung kann in Moskau gemacht werden. Manchmal braucht man dieses Zeugnis.
Geburtsurkunde ebenfalls apostillieren lassen und mitbringen.
Habe in Novosibirsk beides nie benötigt, in 10 Jahren. (Nur die Geburtsurkunde für die Heirat - aber das ist ja erst der nächste Schritt.)

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 13:39
von zimdriver
Direkterstattung- ja, das stimmt und geht manchmal.
Zweitpass- ja, ich brauche das dringend. Beim D- RUS- D- Pendeln reicht natürlich einer.
Geburtsturkunde zum Heiraten in RUS und Diplom für ein langes Visum in einem anderen ex- Sowjetland.

--- meine Erfahrung ist nur, dass es einfacher ist, alle Papiere noch daheim zu besorgen als wenn man nach Abmeldung vollständig auf Botschaft/ Konsulat angewiesen ist. Dann fühlt sich nämlich daheim auch keiner mehr zuständig ...

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 14:05
von Norbert
Admix hat geschrieben:Als freiwilliges Mitglied der gesetzlichen KV. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt keinen Status (Also als Freiberufler). Gesetzlich gab es eine Veränderung vor 3 Jahren. Ich hatte sozusagen Glück.
Siehe der Fall von GIN: Wenn man zurück kommt und gesund, jung und munter ist ... kein Problem - dann ist die KV ja an Dir interessiert. Aber diese Veränderung vor 3 Jahren erlaubt eben auch explizit solche Strafen, und es hat sich (nach Angaben meiner Mutter) noch niemand gefunden, der dagegen geklagt hat.

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 14:24
von Admix
Norbert hat geschrieben:- dann ist die KV ja an Dir interessiert.
Ob die interessiert sind oder nicht, das spielt so wie ich es damals bei meinen Erkundigungen verstanden habe keine Rolle. Es war sogar laut AOK so, dass die mich nicht versichern durften, da meine alte KV dazu gesetzlich verpflichtet war. Erst nach der Anmeldung dort konnte ich wechseln. Es war also eine sozial gesehen sehr wichtige und sinnvolle Gesetzesänderung.

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 14:32
von inorcist
zimdriver hat geschrieben:...meine Erfahrung ist nur, dass es einfacher ist, alle Papiere noch daheim zu besorgen als wenn man nach Abmeldung vollständig auf Botschaft/ Konsulat angewiesen ist. Dann fühlt sich nämlich daheim auch keiner mehr zuständig ...
Die Geburtsurkunde brauchte ich bisher nur für die 'Anmeldung' bei der deutschen Botschaft und da musste es eine 'aktuelle' sein. Beim ZAGS wollten sie die nicht sehen. Ist wohl aber fallspezifisch. Die konnte ich aber problemlos per Mail beantragen und hab dann ein PDF bekommen.

Mein Unidiplom habe ich nur in der Zeit vor HQS benötigt. Kann aber auch sein, dass mein Arbeitgeber mittlerweile genügend Kopien gemacht hat :)

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 14:47
von Norbert
Achim, GIN, ich habe nun nach einer Info zu diesen von mir und GIN erwähnten Strafen gesucht: http://www.sueddeutsche.de/politik/refo ... -1.1696534 - seit letztem Sommer wurden diese "Nachzahlungen" schon nicht mehr erhoben, da sie ab Januar 2014 offiziell gesetzlich abgeschafft wurden. Achim, dass Du sie bis dahin nicht zahlen musstest, war keinesfalls selbstverständlich.

Wenn dies nun ganz abgeschafft wurde, ist wirklich kaum noch ein Anreiz für eine Anwartschaft gegeben.

Re: Bevor es nach Russland geht...

Verfasst: 19 Jun 2014, 14:49
von Admix
Glückspilz :D