Seite 2 von 2

Re: Auswandern Nach Kaliningrad

Verfasst: 04 Aug 2014, 22:34
von Tarasik
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Unter 18 Jahren brauchst du eine Einverständniserklärung, wenn du ohne Begleitung eines Elternteils reist. Mehr regelt das Föderationsgesetz über die Ein- und Ausreise. Mit der Entscheidung auszuwandern warte mal ein bisschen ab, z. B. bis die Lehre zu Ende und du etwas in Deinem Beruf gearbeitet hast. Dann kannst du auch die Verhältnisse in Tilsit außerhalb des Urlaubs besser interpretieren. Russische Bankangestellte, einschl. Schalterpersonal, hat meist einen Hochschulabschluss.

Frage: Diese Einverständniserklärung bekommt man von wo? Von der Gesellschaft die für die Reise verantwortlich ist?

Re: Auswandern Nach Kaliningrad

Verfasst: 19 Aug 2014, 17:44
von Glider
Wenn du das Gefuehl hast, gehen zu muessen, mache es. Als russischer Staatsangehoeriger ist es ja einfach fuer dich.
Bedenke die Perspektiven, die du dort hast, so nette Nebeneffekte, wie Wehrdienst, die generell niedrigeren Lebensstandands, spiegele das an der Gefuehlebene, die du vermutest.
Auch, wenn du schon etliche Male dort warst, wird es bei Vermutungen so lange bleiben, bis du es gemacht hast.
Tipp: Wenn du gehst, dass lasse dir bestaetigen, dass du auch bei einer mehr als 6monatigen Abwesenheit, wieder nach D zurueck kannst, sonst zerfaellt dein Aufenthaltstitel fuer D.