Seite 2 von 3

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 23 Sep 2014, 23:46
von CSB_Wolf
Vielen Dank Elena,
da wird sich chris68 über die Antwort freuen. Bei mir ist das nicht so wichtig, es eilt mir nicht. Sollte sich allerdings ergeben das ich vielleicht noch mal eine Ehe eingehe, dann werde ich das in Angriff nehmen :lol: Meine noch Ehefrau ist sehr konservativ und eine Scheidung wird in Russland ja immer noch als Schande angesehen, bei den älteren auf jeden Fall.

Gruss
wolf

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 24 Sep 2014, 14:04
von bella_b33
Rechtsberatung hat geschrieben:[welcome] Ich hoffe, dass dir diese kurze Zusammenfassung ein wenig hilft
Hallo Elena, ein super Einstieg! Auch von mir vielen Dank für die Informationen, daß wird in Zukunft sicher einigen Leuten weiterhelfen!

Gruß
Silvio

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 24 Sep 2014, 18:59
von manuchka
Ich hatte schon mal was zum Thema Scheidung in Abwesenheit geschrieben, müsste mal suchen...
Voila:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12858
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=13219

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 24 Sep 2014, 21:14
von chris68
Guten Abend ,
Danke vielmals für die ausführliche Antwort !!
Nun kam mir gleich die nächste Frage in den Kopf :/

Falls die Dokumente unterwegs sind wie meine Frau/ex-Frau geschrieben hat würden sie vom Amt kommen oder von ihr .?
Wahrscheinlich habe ich einfach nur zuviele Wahn- Vorstellungen .....

Habe nur mitbekommen das meine Frau das scheinbar alles auf Wunsch ihrer Mutter gemacht hat ...


Muss ehrlich gesagt langsam mit einem neutralen Kopf darüber schmunzeln und bin gespannt wie alles ablaufen wird :-)



Grüße

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 24 Sep 2014, 22:10
von bella_b33
chris68 hat geschrieben: Habe nur mitbekommen das meine Frau das scheinbar alles auf Wunsch ihrer Mutter gemacht hat ...
Familien sind sich in RU irgendwie deutlich näher, daher hängt sich Mutti auch oftmals noch rein, wenn das Kind schon auf die 40 zu geht ;)

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 25 Sep 2014, 19:57
von chris68
Guten Abend zusammen ,
Heute habe ich auf dem sags4 in Moskau angerufen da ich wissen wollte ob ich das ganze Verfahren beschleunigen kann um zum Abschluss zu kommen . Darauf hin habe ich folgende Auskunft erhalten.


Leider können Sie mir am Telefon keine Auskunft darüber geben jedoch läuft ein solches Verfahren so ab wie es meine ex-Frau mir mitgeteilt hat ..

Sie geht auf das Amt reicht die Scheidung ein und da keine Kinder bzw. Kapitel Sachen vorhanden sind kann sie ohne Probleme die Scheidung durchführen ... ob sie nun schon geschieden ist und was mir nun bevor steht bekomme ich nun durch den beauftragten Rechtsanwalt mitgeteilt !

Auch eine internationale Kanzlei in Moskau werde ich morgen anrufen soviel was derzeit alles passiert ich denke es ist interessant auch für andere :')


Gruß

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 26 Sep 2014, 06:53
von Zejtnot
Vom emotionalen abgesehen (einfach abhauen und Dokumente mitnehmen), scheint ja der formelle Weg korrekt zu laufen. Insofern würde ich mir erst einmal nicht zu große Sorgen machen.

Jedoch müsstest Du ja - wenn ich Elena richtig verstehe - eine offizielle Einladung bekommen bzw. müsste Dir das Standesamt bestätigen, dass Dir versucht wurde/wird, diese zuzuschicken. Erst wenn Du diese ignorierst, sollte die Scheidung ohne Dich vollzogen werden. Aber grundsätzlich wäre das ja auch kein Problem - Unterhaltsanspruch besteht ja offensichtlich keiner und eine Fortführung der Ehe in dieser Situation ist sowieso Quatsch.

Wichtig ist für Dich vor allem, dass Du am Ende eine Scheidungsurkunde mit Apostille (!) in den Händen hältst. Du solltest Deine Ex (oder ihre Eltern) bitten, dass Ihr Rechtsvertreter diese gleich mit organisiert - Du solltest die Kosten übernehmen. Ist billiger als ein Flug nach Moskau.

Welche Dokumente hat sie mitgenommen? Hast Du Kopien?

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 26 Sep 2014, 11:53
von Gunnar
Hi Chris,

es gibt einen sehr guten Leitfaden des Präsidenten des OLG Düsseldorf. Einfach mal googlen. Dort wird unter anderem auf folgendes hingewiesen, was für Dich interessant sein könnte:

Gemäß § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG werden Entscheidungen, durch die im Ausland eine Ehe geschieden worden ist in Deutschland nur anerkannt, wenn die Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Im deutschen Rechtsbereich gilt eine im Ausland gelöste Ehe folglich ohne förmliche Anerkennung weiterhin als bestehend (sog. "hinkende Ehe").

Dem Ehegatten, der im Scheidungsverfahren beklagt war, muss im ausländischen Verfahren rechtliches Gehör gewährt worden sein. Gelegenheit, sich auf das Scheidungsverfahren einzulassen, bestand dann, wenn ihm der Scheidungsantrag rechtzeitig und ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Die mit der Anerkennung befasste Stelle hat die Frage der ordnungsgemäßen Zustellung eigenständig zu beurteilen. An die Feststellungen des Erstgerichts ist sie insoweit nicht gebunden. Ist eine ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Zustellung nicht erfolgt und wendet ein Ehegatte seine mangelnde Beteiligung ein, ist eine Anerkennung der Scheidung gemäß § 109 Abs.1 Nr. 2 FamFG ausgeschlossen.

Wenn also die Scheidung in der RF bereits über die Bühne gegangen sein sollte, ohne dass Du daran beteiligt wurdest oder Gelegenheit bekamst, Dich daran zu beteiligen, gilt die Ehe in Deutschland als nicht geschieden. Du könntest also beispielsweise nicht erneut heiraten.

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 26 Sep 2014, 13:19
von Zejtnot
Gunnar, so wie ich es aber verstehe, ist ja Chris unter den gegebenen Umständen daran interessiert, dass die Scheidung in Deutschland Rechtsgültigkeit hat. Insofern wäre es ja sehr unklug, wenn er den deutschen Behörden auf die Nase bindet, dass er aus Moskau nicht ordnungsgemäß informiert wurde. So lange jedoch das deutsche Standesamt nicht explizit darauf hingewiesen wird, werden sie wohl kaum von diesem Fall ausgehen. Und insofern sollte die Vorlage der apostillierten Scheidungsurkunde aus Russland ausreichen, um die Scheidung in Deutschland anzuerkennen.

(Dann aber auch noch die Frage, ob denn die Ehe je in Deutschland registriert wurde - Familienbuch oder so. Wenn nein, dann reicht an sich die apostillierte Scheidungsurkunde so schon aus, meine ich. Denn eine Ehe, die in den deutschen Akten nicht existiert, kann man auch nicht beenden. Selbst wenn sie in Deutschland in der Praxis anerkannt wurde.)

Re: Scheidung in Abwesenheit ( Moskau Sags4 )

Verfasst: 26 Sep 2014, 14:25
von Rechtsberatung
Hallo zusammen!

Was ich oben geschrieben habe, ist nur relevant für die Scheidung im Gericht.

Für die Scheidung außer Gericht gelten andere Regelungen.

Die außergerichtliche Scheidung ist nur dann möglich, wenn die beiden Ehepartner einverstanden sind, keine gemeinsamen minderjährigen Kinder haben sowie keine Vermögens- bzw. weitere Ansprüche haben. Sie stellen einen gemeinsamen Antrag auf die Scheidung vor der dafür zuständigen Behörde (ZAGS) und werden nach einem Monat geschieden.

Also kann das Verfahren im Normalfall nicht ohne Abwesenheit einer Partei geschehen.

Ausnahmen:
der Partner wurde vom Gericht als vermisst erklärt
der Partner wurde vom Gericht als geschäftsunfähig (handlungsunfähig) erklärt
der Partner wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt

Begründung § 19 und § 20 Familiengesetzbuchs Russlands

Wenn diese Voraussetzungen und Ausnahmen nicht vorliegen, kann eine Ehe nicht nach außergerichtlichen Verfahren geschieden werden.

Die Anerkennung der Scheidung im Ausland ist eine weitere Geschichte.... [protest]

[welcome]
Grüße
Helena