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Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 27 Okt 2014, 10:41
von Ausländerrecht
Norbert hat geschrieben:Ganz subjektiv ist meine Meinung schlicht, dass ich eine Ehe nicht in Form von Stress mit Behörden starten würde. Die vier Wochen mehr für eine geregelte Eheschließung sind bei einem Bund fürs Leben kein Problem. Und da russische Apostillen auch in Deutschland anerkannt sind, sehe ich bei allen Visafragen in Deutschland an sich keine wirklich hohe Hürde.

Aber die Entscheidung kann ja zum Glück jeder selber treffen. Und wenn Du andere Wege empfehlen möchtest - gern!
Hallo Norbert, im zweiten Punkt bin ich ganz auf Deiner Seite, das sollte aber auch aus meinem diesbezüglichen Kommentar hervorgehen, in DE zu heiraten.

Streß, allerdings vorübergehender, ist bezüglich A 1 vom Staat provoziert! Wer seine eigenen, ihn mit Steuern alimentierenden Staatsbürger schlechter stellt als z. B. Ausländer (selbst Asylantenfrauen brauchen für die Familienzusammenführung kein A 1, obwohl sie aus der kritischen, vom Gesetz gemeinten Ecke kommen), muß sich nicht wundern, daß sich der Bürger dagegen zu Wehr setzt. Denn das macht den Bürger aus!

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 27 Okt 2014, 10:44
von Ausländerrecht
lausi hat geschrieben:Wie ist denn die Haftung geregelt, wenn sich für den von Dir Beratenen ein Schaden einstellt???
Muss man sich dann an ein thailändisches Gericht wenden?
Die Frage hat sich noch nie gestellt. Im Übrigen: Deutsche Gerichtsbarkeit (weil ich Deutscher bin). Und auch nur dann, wenn der Schaden auf einem Beratungs- bzw. Vertretungsfehler meinerseits zurückgeht.

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 27 Okt 2014, 16:03
von Ausländerrecht
Ausländerrecht hat geschrieben:Kommt sie mit einem Schengen-Visum nach DE, kann sie sich in dieser Zeit (subjektiver Tatbestand) verlieben und zum Bleiben entschließen. Sie ist mit der Vorstellung nach DE eingereist, als Tourist zu kommen und nach Ablauf des Visum zu gehen. Geht sie zum Heiraten nach Dänemark, weiß sie bei der Wiedereinreise nach DE, dauerhaft bleiben zu wollen, muß also das Land wieder verlassen, in Rußland ein neues Visum (Familienzusammenführung) beantragen. Alles für die Katz... Heiratet sie dagegen in DE: Siehe oben.
Die hier eingebrachte Entscheidung BVerwG 1 C 17.09 bestätigt letzlich doch auch nur, was ich oben bereits hinsichtlich der subjektiven Tatseite beschrieb:

"Der Aufenthaltstitel könne auch nicht nach § 39 Nr. 3 Aufenthaltsverordnung - AufenthV - im Bundesgebiet beantragt werden. Diese Bestimmung verlange, dass die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden seien. Das sei bei der Klägerin nicht der Fall, da der Anspruch mit der Heirat in Dänemark und damit vor der Einreise nach Deutschland entstanden sei."

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 28 Okt 2014, 04:53
von manuchka
@Ausländerrecht: Da du dich nun mittlerweile schon selbst zitierst, eine freundliche Bitte: schalt mal einen Gang zurück, Herr Kollege, es hat dich noch niemand um deinen Rechtsrat ersucht... weitere Beispiele aus deiner thailändischen Praxis oder Knaller aus der Assessorenzeit kannst du gern an deinen Beitrag in der Werbeecke anschließen, ansonsten ist jeder frei, dich per PN zu kontaktieren, der ein konkretes Anliegen hat. Wie du selbst ja schon geschrieben hast: "Hier kann ich nur ganz allgemeine Ratschläge geben, beim zu entscheidenden konkreten Einzelfall geht es aber in die umfassende Prüfung, stets unter Hinzuziehung der vorhandenen Dokumente. Das ist im Forum - schon wegen der erforderlichen Anonymität - nicht machbar." Genau so ist es.

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 28 Okt 2014, 15:18
von lausi
Ausländerrecht hat geschrieben:
lausi hat geschrieben:Wie ist denn die Haftung geregelt, wenn sich für den von Dir Beratenen ein Schaden einstellt???
Muss man sich dann an ein thailändisches Gericht wenden?
Die Frage hat sich noch nie gestellt. Im Übrigen: Deutsche Gerichtsbarkeit (weil ich Deutscher bin). Und auch nur dann, wenn der Schaden auf einem Beratungs- bzw. Vertretungsfehler meinerseits zurückgeht.
Ist halt nur schwer für ein deutsches Gericht, Dich in Thailand haftbar zu machen... Gut für Dich, nicht gut für die Mandanten :pirat:

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 28 Okt 2014, 16:56
von Ausländerrecht
lausi hat geschrieben:
Ausländerrecht hat geschrieben:
lausi hat geschrieben:Wie ist denn die Haftung geregelt, wenn sich für den von Dir Beratenen ein Schaden einstellt???
Muss man sich dann an ein thailändisches Gericht wenden?
Die Frage hat sich noch nie gestellt. Im Übrigen: Deutsche Gerichtsbarkeit (weil ich Deutscher bin). Und auch nur dann, wenn der Schaden auf einem Beratungs- bzw. Vertretungsfehler meinerseits zurückgeht.
Ist halt nur schwer für ein deutsches Gericht, Dich in Thailand haftbar zu machen... Gut für Dich, nicht gut für die Mandanten :pirat:
Der Nick ist Programm, gelle? Lausig!

Haftbar machen kann einen (Schuldrecht im BGB) nur der Gläubiger, nie das Gericht!

Und wenn Du Deinen Sozialneid weiter austoben willst - biite, nicht bei mir, LAUSIGER NEIDER!

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 28 Okt 2014, 18:50
von bella_b33
Ausländerrecht hat geschrieben:Haftbar machen kann einen (Schuldrecht im BGB) nur der Gläubiger, nie das Gericht!
Ja, dann erklär doch den Forenmitgliedern einmal, wie das dann bei nem Rechtsverdreher aus Thailand von Mitteleuropa aus funktioniert ;)

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 28 Okt 2014, 19:19
von Admix
Zur Information: Es wollte verdünnisiert werden. Und ich habe der Bitte doch rucks flucks entsprochen. Ich kann so folgsam sein :twisted:

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 30 Okt 2014, 03:59
von manuchka
@Admix [Danke]

Re: Kurzvorstellung

Verfasst: 14 Nov 2014, 22:21
von Wladimir30
Mein Senf dazu: ich habe das jetzt alles gelesen, manches zweimal, und kapiere gar nichts.

Also. Wir tummeln uns in einem Deutsch-russischen Forum, wo Fragen zu und um Russland besprochen und diskutiert werden, manchmal sachlich, manchmal polemisch, aber irgendwie doch immer themenbezogen. Oder?

Ein Mitglied mit Sitz in Thailand ist ja per se sicherlich erstmal was Neues, wohl auch vielleicht interessant. Wenn sich jemand hartnäckig selbst lobt, nun, das muss jeder mit sich ausmachen. Wenn dann im Ton von oben herab andere belehrt werden (oder sogar beleidigt werden, wenn der Nickname "lausi" lächerlich gemacht wird), scheint mir persönlich eine Grenze überschritten, bei der ich mich frage, mit welchem Recht er sich dieses selbige herausnimmt?

Für eine Rechtsberatung, die ja auf Vertrauen zum Rechtsberater basiert, werde ich mir mit Sicherheit jemanden seriöseren suchen.