Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
Nikolaus
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:Nikolaus, im Abkommen kann man dies ja an sich nicht lesen. Es wird erst in der Ausführungsvereinbarung näher definiert, die aber im Internet nicht zu finden ist (zumindest habe ich Teile der Formulierung nicht via Google gefunden). Seit wann diese Ausführungsvereinbarung gilt, wissen wir also nicht.
Hm, ich finde, dass die Formulierung im Visaerleichterungsabkommen, die im Artikel 5 die Vergabe von Mehrfachvisa fuer bestimmte Familienangehoerige regelt, die gleiche ist, wie die im Artikel 6, der die Befreiung von der Visumgebuehr beinhaltet. Woertlich genommen, ist in beiden Faellen etwas verschnoerkelt festgelegt, dass sie sich auf Russen bezieht, die in der EU lebende russische Verwandte besuchen, bzw. auf Buerger der EU, die ihre in Ru lebenden Verwandten (EU-Buerger) besuchen.
Es ist wohl kaum verstaendlich, dass das AA sie jemals unterschiedlich interpretieren wollte. Und klar scheint mir auch, dass es darum ging, getrennt lebenden Familien Besuche zu erleichtern. (Bemerkenswerterweise nur jeweils in eine Richtung; aber das wissen wir ja alle schon seit bald 10 Jahren.) Gemeinsame Reisen von zusammenlebenden Familien in das Heimatland eines der Ehepartner werden vom Visaabkommen nicht betrachtet. Dafuer gibt es aber von beiden Seiten jeweils einseitige unterschiedliche Visaerleichterungen. Naja, Du weisst ja; auch hier im Forum wurde schon etliche Male hierzu diskutiert. Ich denke, bestimmte dieser einseitigen Regelungen von deutscher Seite wurden nun vielleicht aufgehoben oder ausgesetzt.
Das, was in der Dir vorliegenden Antwort (ist die vom Buergerbuero des AA?) aus "Anwendungsrichtlinien" zitiert wird, findet man in der Uebersetzung wohl z.B. auf der Seite der Botschaft Moskau, scheint mir
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... 062007.pdf
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Zejtnot
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Zejtnot »

Ja, die Antwort war vom Bürgerservice.

Früher wurde mir mündlich immer wieder betont, dass man das Abkommen explizit tolerant auslegen möchte. Und auch die an Bluewolf geschickte schriftliche Antwort (oben verlinkt) war ja in diesem Stil formuliert.
Nikolaus hat geschrieben:Gemeinsame Reisen von zusammenlebenden Familien in das Heimatland eines der Ehepartner werden vom Visaabkommen nicht betrachtet. Dafuer gibt es aber von beiden Seiten jeweils einseitige unterschiedliche Visaerleichterungen.
Welche wären das konkret? Ich stehe mal wieder auf dem Schlauch.
Nikolaus
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Nikolaus »

Zejtnot hat geschrieben:Früher wurde mir mündlich immer wieder betont, dass man das Abkommen explizit tolerant auslegen möchte. Und auch die an Bluewolf geschickte schriftliche Antwort (oben verlinkt) war ja in diesem Stil formuliert.

Ja, aber ich hatte ja in einer Replik zu diesem Beitrag von wolk0815 schon darauf verwiesen, dass da doch die Worte des AA von der damaligen realen Visavergabepraxis sich oft deutlich unterschieden.
Zejtnot hat geschrieben:
Nikolaus hat geschrieben:Gemeinsame Reisen von zusammenlebenden Familien in das Heimatland eines der Ehepartner werden vom Visaabkommen nicht betrachtet. Dafuer gibt es aber von beiden Seiten jeweils einseitige unterschiedliche Visaerleichterungen.
Welche wären das konkret? Ich stehe mal wieder auf dem Schlauch.
Naja, das glaube ich nicht. ;) In Richtung EU (was Dich ja besonders interessiert) hast Du ja schon an die Freizuegigkeitsregeln der EU erinnert. Und nach meinem Kenntnisstand wurden in den letzten Jahren auch die Moeglichkeiten der Vergabe von Mehrfachvisa im Rahmen des Visakodex von den deuschen Konsulaten in Ru fuer die Ehepartner (und andere enge Verwandte) von EU-Buergern doch viel toleranter ausgeschoepft, als das noch 2009 der Fall war (als uns wolk0815 die Antwort des AA auf seine Anfrage mitteilte).
In Richtung Ru gibt es ja u.a. die hier im Forum schon mehrfach diskutierte und von etlichen Mitgliedern auch genutzte Moeglichkeit, unkompliziert ein Visum fuer die gemeinsame Einreise der Familie zu erhalten. Ansonsten wirkte bisher auch die Duldung der ziemlich unkomplizierten und toleranten Beschaffung von Mehrfachvisa bzw. Touristenvisa ueber einen der vielen Visaservices deutlich entschaerfend, da ja in der Praxis die Einhaltung des Visazwecks nur selten kontrolliert wurde.
Klar, wir wissen ja, beide Seiten haben z.Z. jegliche Verhandlungen zu Visafragen eingefroren. Und offenbar halten es auch beide Seiten fuer angemessen, die "freiwilligen Zugaben", zu denen es ja keinerlei Vereinbarungen gibt, einzuschraenken.
Ja, in diesem Konflikt werden wir mit unseren deutsch-russischen Familien besonders betroffen sein, das ueberrascht nicht. Die strengere Handhabung der Gebuehrenbefreiung fuer Familienangehoerige ist da, befuerchte ich, nur eine Kleinigkeit. Und die Gangart wird zur Zeit ja immer schneller immer schaerfer, wenn ich die Statements der letzten Tage betrachte... Sch..e!
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Zejtnot »

Nikolaus, das Thema Freizügigkeit wurde schon vergangenes Jahr gestrichen.

Entsprechende Erleichterungen gibt es nur für "Familienangehörigen von Unionsbürgern und von Staatsangehörigen des EWR oder der Schweiz (Ehegatte, Kind oder abhängiger Verwandter in aufsteigender Linie) in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit", so die Formulierung im Visaformular. Ich musste mich vergangenes Jahr aufklären lassen, dass es damit nicht für Reisen meiner Familie nach Deutschland gilt, denn die Freizügigkeit gilt nur in den Ländern, deren Staatsangehörigkeit ich nicht habe.

Mit anderen Worten, in der EU habe ich mehr Rechte als in meinem Heimatland. Die allseits beliebte "Inländerdiskrimierung".
Nikolaus
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Nikolaus »

Ja, so ist das - ist das neu?! Praktiziert werden aber auch in D wohl doch noch so kleine Gesten, wie die Abfertigung des mitreisenden russischen Ehepartners eines Deutschen an der Passkontrolle fuer EU-Buerger, ... !?
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Zejtnot »

Das stimmt, die Geste an der Passkontrolle wird bis heute durchgeführt, selbst im Freistaat Bayern.
Nikolaus hat geschrieben:Ja, so ist das - ist das neu?!
In gewisser Weise ja, denn früher hat meine Frau nie die mit Sternchen gekennzeichneten Felder im Visaantrag ausgefüllt, da wir den Passus wirklich nicht so verstanden haben. Hat nie jemanden gestört. Ebenso musste sie nie finanzielle Mittel für die Reisen vorweisen. Letzten Sommer war beides Geschichte - Antrag ist vollständig auszufüllen, ein Kontoauszug beizulegen.

In unseren Augen ist beides Schikane - denn es ist in keiner Weise nachvollziehbar, dass sie dasselbe Visum in Frankreich ohne diese pro-forma-Aktionen bekäme, nicht aber in meinem Heimatland. Und was ein Kontoauszug von heute über die Reisefähigkeit über einen Visazeitraum von fünf Jahren aussagen soll, ist mir schlicht unerklärlich.
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Nikolaus »

Naja, ok, natuerlich reagiert man sauer, wenn einem vom gewohnten "Besitzstand" etwas ohne wichtigen Grund einfach wieder weggenommen wird, ob nun formal "noch rechtens" oder nicht. Geht mir genauso, selbst bei Kleinigkeiten, wo mir der Verstand eigentlich sagt, dass die Aufregung unverhaeltnismaessig ist.
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Zejtnot »

Mich ärgert es vor allem, wenn ich den Eindruck habe, dass es ums Prinzip geht. Wenn meine Frau für ein Visum nach Frankreich weniger Dokumente bringen muss, als für ein Visum in mein Heimatland, dann finde ich das schon einmal eigenartig. Wenn dazu noch kommt, dass dieses Dokument völlig nichtssagend ist und meine Familie im zuständigen Generalkonsulat seit Jahren als vertrauenswürdig bekannt ist, dann stellt sich mir die Frage, ob man dort eventuell nicht ausgelastet ist.

Und natürlich ist da auch eine Portion gekränkter Stolz mit im Spiel.

Immer wieder hört man, wie wichtig dem AA die Förderung zivilgesellschaftlicher Kontakte und Wirtschaftsförderung wäre ... und dann verhält man sich in der Praxis genau umgekehrt. Absurd.
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arghmage
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von arghmage »

Grad hat meine Schwimu ein Visum beantragt/bekommen, um uns in D zu besuchen. Gebührenbefreiung gab es nicht, weil ich als Schwiegersohn sie eingeladen habe und nicht meine Frau :? ist das korrekt so?
Meine Frau hätte hier wahrscheinlich Probleme mit dem Abgeben der Verpflichtungserklärung, weil sie derzeit nicht arbeitet ... und da ich die VE abgegeben habe, war das Visum dann kostenpflichtig.

edit: im Visumerleichterungsabkommen steht
---
(3) Folgende Personenkategorien sind von der Antragsbear-
beitungsgebühr befreit:
a) enge Verwandte
—
Ehepartner, Kinder (auch Adoptivkinder),
Eltern (auch Vormunde), Großeltern und Enkelkinder
—
von
Bürgern der Europäischen Union und Staatsangehörigen der
Russischen Föderation, die auf dem Gebiet der Russischen
Föderation bzw. eines Mitgliedstaats rechtmäßig wohnhaft
sind;
---
also anscheinend nix mit Schwiegereltern.
Nikolaus
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Re: Gebührenbefreiung für Familienangehörige

Beitrag von Nikolaus »

Ja, das liest Du wohl voellig richtig. Buchstabengemaess kann nur Deine russische Frau, jedenfalls sofern Sie russische Staatsangehoerige ist, ihre Eltern ohne Visagebuehrenpflicht zu sich in die EU einladen.
Aber ein Problem sollte ihr fehlendes persoenliches Arbeitseinkommen da eigentlich nicht sein - wenn ihr ordentlich verheiratet seid, dann zaehlt doch wohl das Familieneinkommen.
Wir haben es aber noch nie genutzt - lohnt doch den Aufwand nicht!?
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